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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

5.4 Überprüfung von Errichtungsanordnungen <strong>für</strong> Dateien<br />

Im Berichtszeitraum sind mir <strong>für</strong> meine datenschutzrechtliche Prüfung wiederum zahlreiche Errichtungsanordnungen<br />

<strong>für</strong> polizeiliche Dateien von verschie<strong>den</strong>en Polizeipräsidien zugesandt<br />

wor<strong>den</strong>. In erster Linie handelte es sich um Errichtungsanordnungen <strong>für</strong> Dateien zur Gefahrenabwehr<br />

und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, sog. GAST-Dateien. Solche<br />

Dateien können die Polizeipräsidien innerhalb eines vom Staatsministerium des Innern vorgegebenen<br />

Rahmens (sog. Rahmenerrichtungsanordnung) in eigener Zuständigkeit errichten<br />

(vgl. 18. Tätigkeitsbericht, Nr. 5.3.5). Bisher waren dies überwiegend sog. deliktsgruppenspezi-<br />

fische Dateien, d.h. Datensammlungen in Bezug auf bestimmte Deliktsbereiche (z.B. organisierte<br />

Kriminalität, Fälschungsdelikte, Prostitution etc.) oder Dateien, die der Vereinfachung von Ar-<br />

beitsabläufen bei einzelnen Polizeidienststellen (z.B. zur Abwicklung umfangreicher Ermittlungsverfahren<br />

im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder zur Durchführung größerer polizeili-<br />

cher Einsätze) dienen sollen. Im Rahmen der Errichtungsanordnung <strong>für</strong> GAST-Dateien wur<strong>den</strong><br />

mir auch mehrere Errichtungsanordnungen zu sog. Lagedateien (vgl. Nr. 5.4.1) vorgelegt.<br />

Bei vielen Errichtungsanordnungen habe ich - allerdings mit abnehmender Ten<strong>den</strong>z - wiederum<br />

datenschutzrechtliche Defizite festgestellt. Diese betrafen u. a. die unzureichende Festlegung des<br />

Dateienzwecks und des zur Speicherung vorgesehenen Personenkreises, die Speicherungs- und<br />

Überprüfungsfristen sowie <strong>den</strong> Umfang der zu speichern<strong>den</strong> personenbezogenen Daten.<br />

Im Folgen<strong>den</strong> werde ich auf einzelne Problemfelder der von mir geprüften Errichtungsanordnungen<br />

eingehen.<br />

5.4.1 Lage-Dateien<br />

Bei Lage-Dateien handelt es sich um die Sammlung und Zusammenführung in der Regel bereits<br />

erhobener polizeirelevanter Informationen zur Erstellung von Lagebildern (aktuelle Sicherheitslage)<br />

<strong>für</strong> einen bestimmten geographischen Raum. Die so gewonnenen und nach bestimmten<br />

Kriterien ausgewerteten Erkenntnisse (z.B. Brennpunkte, Entwicklungen, Zusammenhänge) sol-

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