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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

8.13 Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten durch die Mitglieder eines<br />

kommunalen Gremiums<br />

Ein Landkreis hat sich mit folgendem Sachverhalt an mich gewandt:<br />

Ein Unternehmer, gegen <strong>den</strong> wegen unberechtigter Verrechnung von Leistungen gegenüber dem<br />

Landkreis ein Strafbefehl erlassen wurde, hat zur Wiedergutmachung des angerichteten Scha<strong>den</strong>s<br />

einen Geldbetrag an <strong>den</strong> Landkreis überwiesen. <strong>Der</strong> zuständige Ausschuss des Landkreises<br />

hat daraufhin <strong>den</strong> Beschluss gefasst, dass „der Landkreis die Staatsanwaltschaft ersucht, die Ermittlungsakten<br />

und <strong>den</strong> ergangenen Strafbefehl zur Einsicht und zur Auswertung zur Verfügung<br />

zu stellen“. Die Staatsanwaltschaft hat auf das Ersuchen des Landkreises hin dem Landrat in<br />

dessen Funktion als Vertreter der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Landkreis“ Ermittlungsakten<br />

sowie Beweismittelakten zur Einsicht zur Verfügung gestellt. In diese Akten wollte der<br />

zuständige Ausschuss des Landkreises Einsicht nehmen.<br />

Aus <strong>den</strong> übermittelten Unterlagen der Staatsanwaltschaft ergaben sich nach <strong>den</strong> Feststellungen<br />

des Landrats eine Vielzahl sensibler personenbezogener Daten. So war z. B. aus <strong>den</strong> Ermitt-<br />

lungsdaten ersichtlich, inwieweit Personen bei der Anzeigeerstattung und Weiterleitung von<br />

Unterlagen an Polizei und Justiz mitgewirkt haben. Aus <strong>den</strong> Protokollen zahlreicher Zeugenver-<br />

nehmungen ergaben sich geschützte personenbezogene Daten sowie Detailumstände von Vernehmungen.<br />

Den Unterlagen konnten ferner in großem Umfang Geschäftsgeheimnisse (z. B.<br />

Kalkulationsgrundlagen, Gesellschaftsanteilübertragungen, Mitarbeiterverdienste, Umsatzzahlen,<br />

Firmenausscheidungsgründe und damit verbun<strong>den</strong>e Abfindungen) entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

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