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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Anlage 12: Entschließung der 58. Konferenz der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

des Bundes und der Länder vom 07./08.10.<strong>19</strong>99:<br />

„Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik - ein Schritt in die rich-<br />

tige Richtung“<br />

Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zählt zu <strong>den</strong> traditionellen und wichtigsten Garantien<br />

einer freiheitlichen Verfassung. Artikel 10 Grundgesetz Gewähr leistet deshalb die freie Entfaltung<br />

der Persönlichkeit durch einen privaten, vor Dritten verborgenen Austausch von Nachrichten,<br />

Gedanken und Informationen. Deshalb darf nur in Ausnahmefällen im überwiegen<strong>den</strong> Allgemeininteresse<br />

auf gesetzlicher Grundlage in dieses Grundrecht eingegriffen wer<strong>den</strong>.<br />

Im Zuge der Privatisierung der Telekom hat der Staat sein Post- und Fernmeldemonopol verloren,<br />

sodass zum Grundrechtsschutz die bloße Abwehr unrechtmäßiger staatlicher Eingriffe nicht<br />

mehr genügt. Darüber hinaus bestehen die Möglichkeiten der staatlichen <strong>Datenschutz</strong>kontrolle in<br />

offenen Netzen nur in eingeschränktem Maße. <strong>Der</strong> Schutz personenbezogener Daten während<br />

der Verarbeitung und Übertragung ist häufig nicht ausreichend Gewähr leistet. Deshalb sind ergänzende<br />

staatliche Maßnahmen zum Schutz Aller gegen neugierige Dritte (z. B. Systembetrei-<br />

ber, Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen, Hacker, ausländische Geheimdienste) erforderlich.<br />

Die Privatsphäre lässt sich jedoch nur mit Rechtsvorschriften nicht ausreichend schützen. Neben<br />

bestehen<strong>den</strong> Ge- und Verboten sind wirksame technische Vorkehrungen nötig. Systemdatenschutz<br />

und datenschutzfreundliche Technologien sind unverzichtbar. Den Bürgerinnen und Bürgern<br />

müssen effektive Instrumente zum Selbstschutz an die Hand gegeben wer<strong>den</strong>. <strong>Der</strong> Datenverschlüsselung<br />

kommt deshalb in einem modernen <strong>Datenschutz</strong>konzept eine herausragende<br />

Bedeutung zu.<br />

Bislang musste be<strong>für</strong>chtet wer<strong>den</strong>, dass auf Betreiben der staatlichen Sicherheitsbehör<strong>den</strong> in<br />

Deutschland das Recht auf Verschlüsselung eingeschränkt würde. Jetzt jedoch hat die Bundesregierung<br />

mit dem Eckpunktepapier vom 2. Juni <strong>19</strong>99 die Diskussion auf eine völlig neue Basis

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