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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

vom Zentralen Cert (Computer Emergency Respone Team = Einrichtung, die die Verbesserung<br />

der Sicherheit von DV-Systemen zum Ziel hat) <strong>für</strong> das <strong>Bayerische</strong> Behör<strong>den</strong>netz ergriffen.<br />

Eine weitere empfehlenswerte Maßnahme besteht darin, ein so genanntes „Dateiblocking“<br />

durchzuführen. Dabei wer<strong>den</strong> Dateianhänge in E-Mails nicht nur auf Viren überprüft, sondern<br />

auch bestimmte, einstellbare Dateitypen in so genannten „Quarantäneordner“ abgelegt und nicht<br />

an <strong>den</strong> eigentlichen Empfänger der E-Mail weitergeleitet. <strong>Der</strong> vorgesehene Empfänger erhält<br />

statt des geblockten Dateianhangs einen entsprechen<strong>den</strong> Hinweis. Möchte der Adressat nun die<br />

geblockte Datei, muss er sich an <strong>den</strong> Systemverwalter (oder eine damit beauftragte Person) wen<strong>den</strong>.<br />

Dieser hat nun die Möglichkeit, entweder diese benannte Datei per E-Mail weiterzuleiten<br />

oder direkt in ein benanntes Dateiverzeichnis einzuspeichern.<br />

Unbedingt geblockt wer<strong>den</strong> sollten folgende Dateitypen:<br />

− ausführbare Dateien (wie com, exe, bat)<br />

− in Script-Sprachen erstellte Dateien (z. B. vbs)<br />

− Systemdateien (wie drv, ole, reg, scr, sys)<br />

Die Liste der geblockten Dateitypen ist natürlich jederzeit erweiterbar und neuen Gefahrenquel-<br />

len anpassbar.<br />

Zur Vermeidung eines Virenbefalls und einer Verunsicherung der Anwender sollte alles, was aus<br />

dem Internet kommt, also beispielsweise E-Mails, Download-Dateien, Java-Scripts und ActiveX-Controls,<br />

automatisch von Virenscannern überprüft wer<strong>den</strong>. Dabei müssen spezielle Viren-<br />

scanner zum Einsatz gelangen, die auch Hostile Applets (siehe TZ. <strong>19</strong>.3.8 im 18. Tätigkeitsbericht<br />

von <strong>19</strong>98) aufspüren können. Wer<strong>den</strong> Dateien verschlüsselt übertragen, müssen diese nach<br />

dem Entschlüsseln erneut gescannt wer<strong>den</strong>. <strong>Der</strong> Einsatz von aktuellen Virenscannern sowohl<br />

beim zentralen Datenbankserver als auch beim E-Mail-Server und bei der Firewall ist daher unverzichtbar.<br />

Auch ein laufendes Scannen der Arbeitsplatzrechner wird angeraten, insbesondere<br />

wenn diese PC mit Disketten- und/oder CD-ROM-Laufwerken ausgestattet sind. Da täglich ca.<br />

20 neue Viren auftauchen, bieten Antivirenprogramme nur dann einen größtmöglichen Schutz,<br />

wenn sie ständig aktualisiert wer<strong>den</strong>. Ein Restrisiko <strong>für</strong> einen Virenbefall wird aber bei dieser<br />

Flut von neuen Viren immer bestehen.

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