31.10.2012 Aufrufe

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

6.2.1 Angebliche Speicherung von Dossiers über demokratische Politiker und Prominente<br />

In einigen Medienberichten wurde der Vorwurf erhoben, das <strong>Bayerische</strong> Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />

(LfV) habe rechtswidrig „Dossiers“ über deutsche demokratische Politiker und<br />

Prominente angelegt. Ich habe dies zum Anlass genommen, diesen Vorwürfen im Rahmen einer<br />

umfangreichen Überprüfung beim LfV nachzugehen, um die mich auch der Staatsminister des<br />

Innern gebeten hatte.<br />

Die Prüfung hat erhebliche Arbeitskapazitäten in Anspruch genommen. Sie wurde über ca.<br />

5 Wochen an insgesamt 14 Tagen von mehreren Mitarbeitern im Landesamt durchgeführt. Dabei<br />

wurde der Datenbestand des Amtes untersucht und dabei die <strong>den</strong> Dateien zugrunde liegen<strong>den</strong><br />

Aktenbestände (einschließlich der Geheimunterlagen) herangezogen. Die Prüfung umfasste in<br />

Bezug auf das Informationssystem IBA <strong>den</strong> Zeitraum von <strong>19</strong>93 (seitdem besteht das System) bis<br />

zum Abschluss der Prüfung, sowie die in dieses System übernommenen Informationen aus dem<br />

Vorläufersystem auf insgesamt 86 Protokolldatenbändern. In Bezug auf das Registratur-Akten-<br />

verwaltungssystem wurde der gesamte Datenbestand erfasst, in Bezug auf die Personen- und<br />

Sachakten der gesamte von uns als relevant angesehene Bestand (ca. 250 Aktenordner und Do-<br />

kumente).<br />

Personenakten im Sinne der Vorwürfe habe ich nicht festgestellt. Soweit nichtextremistische<br />

Politiker in nicht suchfähig abgelegten Aktenstücken erwähnt wer<strong>den</strong>, handelte es sich zumeist<br />

um Hinweise auf Veranstaltungen oder Medien extremistischer Organisationen, in <strong>den</strong>en diese<br />

Politiker Erwähnung fan<strong>den</strong>. Dies ist zulässig.<br />

Die außeror<strong>den</strong>tlich tief gehende Prüfung hat aber zwei Kritikpunkte außerhalb des eigentlichen<br />

Prüfthemas erbracht. Zum einen habe ich unzulässige Hinweise auf das Intimleben von Personen<br />

im Bericht eines Informanten festgestellt. Das LfV hat auf meine Anregung hin die entsprechen<strong>den</strong><br />

Passagen unkenntlich gemacht. Es hat mir zudem versichert, das Intimleben betreffende Informationen<br />

nicht mehr zu speichern, soweit diese nicht <strong>für</strong> die Aufgabenerfüllung des Amtes<br />

zwingend notwendig sind. Zum anderen war die Aufbewahrungsfrist einer Personenakte bereits<br />

abgelaufen, die deswegen dem Archiv hätte angeboten oder ausgesondert wer<strong>den</strong> müssen. Das<br />

LfV war zu letztem Punkt davon ausgegangen, dass entsprechend der Archivvereinbarung das

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!