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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

- Ich habe darauf hingewiesen, dass die Studie, weil es keine Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die Datenerhebung<br />

(z. B. im BayEUG) gibt, eine informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen<br />

voraussetzt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der beteiligten Schüler als auch bezüglich ihrer<br />

Eltern.<br />

Die zunächst vorgelegten Informationsschreiben <strong>für</strong> die Eltern und die teilnehmen<strong>den</strong> Schüler<br />

genügten nicht <strong>den</strong> Anforderungen an eine ausreichende Information, die datenschutzrechtliche<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Wirksamkeit einer Einwilligung ist. Ich habe darauf hingewiesen,<br />

dass sich aus <strong>den</strong> Informationsschreiben zumindest stichpunktartig die Art der zu erheben<strong>den</strong><br />

Daten ergeben muss. Dies war hier auch deshalb notwendig, weil die Erhebungsbögen<br />

z. B. auch Fragen zum persönlichen Umfeld der Schüler und zum Erziehungsverhalten<br />

der Eltern enthalten, mit <strong>den</strong>en nicht ohne weiteres gerechnet wer<strong>den</strong> musste. Außerdem ent-<br />

hält die Elterninformation nunmehr einen Hinweis darauf, dass die Möglichkeit besteht, die<br />

vollständigen Fragebögen an <strong>den</strong> Schulen einzusehen.<br />

Ferner wurde in das Informationsschreiben <strong>für</strong> die Eltern ein deutlicher Hinweis darauf aufgenommen,<br />

dass die Einwilligung freiwillig ist und sich aus einer Nichtteilnahme keine<br />

Nachteile <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schüler ergeben. Die Schüler wur<strong>den</strong> darauf hingewiesen, dass ihnen, auch<br />

bei Einwilligung ihrer Eltern, die Teilnahme an der Befragung freistehe.<br />

- Außerdem sollten in die vom IEA-DPC <strong>den</strong> Schulen zur Verfügung gestellten Schülerlisten,<br />

anhand derer die Schüler ermittelt wur<strong>den</strong>, sowie in die Fragebogen <strong>für</strong> die Schüler die ge-<br />

nauen Geburtsdaten der Schüler eingetragen wer<strong>den</strong>. Um eine ausreichende Anonymisierung<br />

zu erreichen, wurde dieses Datum gestrichen.<br />

- Die Projektkoordinatoren der Studie haben moniert, dass der Rücklauf unterschriebener Einverständniserklärungen<br />

der Eltern von Berufsschülern gering gewesen sei. Dies sei darauf<br />

zurückzuführen, dass es viele Schüler versäumt hätten, die Einverständniserklärungen zu<br />

Hause abzugeben und am nächsten Schultag wieder zur Schule mitzubringen. Die Koordinatoren<br />

schlugen daher vor, in Berufsschulen aktive Elterngenehmigungen durch „passive“<br />

Genehmigungen zu ersetzen. Anstatt schriftliche Einverständniserklärungen einzuholen,<br />

sollte <strong>den</strong> Eltern Gelegenheit gegeben wer<strong>den</strong>, gegen die Teilnahme ihrer Kindes Wider-

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