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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

die unabhängige Kontrolle durch <strong>den</strong> europäischen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten und das Recht darauf,<br />

diesen anrufen zu können, zu ergänzen.<br />

<strong>Der</strong> der Regierungskonferenz vorgelegte Entwurf der Grundrechte-Charta (Charte 4487/00 vom<br />

28. September 2000) enthält in Art. 8 ein <strong>Datenschutz</strong>grundrecht als Recht einer Person auf <strong>den</strong><br />

Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Danach dürfen diese Daten nur nach Treu und Glauben<br />

<strong>für</strong> festgelegte Zwecke und mit Einwilligung des Betroffenen oder aufgrund einer sonstigen gesetzlichen<br />

Grundlage verarbeitet wer<strong>den</strong>. Weiterhin soll jede Person das Recht auf Auskunft und<br />

Berichtigung erhalten und die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften durch eine unabhängige<br />

Stelle gewährleistet sein.<br />

2.1.2 <strong>Datenschutz</strong>vorschriften <strong>für</strong> die Verwaltungsbehör<strong>den</strong> der EU<br />

Ferner habe ich in meinem 18. Tätigkeitsbericht ausgeführt, dass eine Umsetzung der EG-<br />

<strong>Datenschutz</strong>richtlinie vom 24. Oktober <strong>19</strong>95 in verbindliche <strong>Datenschutz</strong>vorschriften <strong>für</strong> die<br />

Verwaltungsbehör<strong>den</strong> der EU noch aussteht, obwohl die Richtlinie seit 01. Januar <strong>19</strong>99 auch auf<br />

die Einrichtungen und Organe der EU anwendbar ist. Die Europäische Kommission hat im Berichtszeitraum<br />

einen Vorschlag <strong>für</strong> eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe<br />

und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr vorgelegt. <strong>Der</strong> Verord-<br />

nungsvorschlag lehnt sich in weiten Teilen an die EG-<strong>Datenschutz</strong>richtlinie von <strong>19</strong>95 an. Für<br />

besonders wichtig halte ich die Einrichtung einer Kontrollbehörde, des europäischen Daten-<br />

schutzbeauftragten, der <strong>für</strong> die Überwachung der Anwendung der Bestimmungen der Verordnung<br />

und aller anderen Rechtsakte der Gemeinschaft zum Schutz natürlicher Personen bei der<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft<br />

verantwortlich ist. Er soll die ihm zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen.<br />

Ich hoffe, dass diese Vorschriften in absehbarer Zeit in Kraft treten wer<strong>den</strong>.

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