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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

15.2 Fragebogenaktionen<br />

Eine Erziehungsberechtigte hat mir vorgetragen, dass bei der an einer Hauptschule durchgeführten<br />

Fragebogenaktion zum Thema „Soziales Lernen“ die Anonymität der befragten Schüler nicht<br />

gewährleistet gewesen sei und die Eltern nicht ausreichend über <strong>den</strong> Inhalt der Befragung informiert<br />

wor<strong>den</strong> seien. Weiterhin konnte ich feststellen, dass das zur Anonymisierung gewählte<br />

Kodierungsverfahren (Nummerierung nach Klassenlisten) nicht sicherstellte, dass die ausgefüllten<br />

Fragebogen nicht mehr <strong>den</strong> einzelnen Schülern zugeordnet wer<strong>den</strong> können.<br />

Für eine ausreichende Elterninformation wäre eine vorherige umfassende Darstellung von Sinn<br />

und Zweck des Projekts und der weiteren Datenverarbeitung (was geschieht mit <strong>den</strong> Daten, wie<br />

lange besteht der Personenbezug, Löschung, Veröffentlichung, Inhalt des vorgesehenen Kodierungsverfahrens;<br />

vgl. hierzu Nr. 2.3.1 dieses Berichts) notwendig gewesen. Die zu der Fragebo-<br />

genaktion vorab verteilten Elternbriefe, mit <strong>den</strong>en die Eltern nach Auffassung der Projektleitung<br />

ihre Einwilligung erklärt haben sollen, erfüllten diese Voraussetzungen nicht und bezeichneten<br />

die Fragebogenaktion zudem nicht zutreffend als anonym. Von einer informierten Einwilligung<br />

als Voraussetzung einer zulässigen Datenerhebung im Sinne des <strong>Datenschutz</strong>rechts konnte damit<br />

nicht ausgegangen wer<strong>den</strong>.<br />

Als mangelhaft habe ich auch <strong>den</strong> Umstand erachtet, dass die Lehrkräfte die ausgefüllten Fragebogen,<br />

die sehr in die persönliche Sphäre hinreichende Fragen zum familiären Umfeld des Kin-<br />

des enthielten, zumindest teilweise offen eingesammelt haben. Um eine Kenntnisnahme der<br />

Lehrkräfte über <strong>den</strong> Inhalt auszuschließen, hätten die Schüler dazu angehalten wer<strong>den</strong> sollen, die<br />

Fragebogen selbst einzukuvertieren. Die Fragebogen wur<strong>den</strong> zwar in <strong>den</strong> Fällen, bei <strong>den</strong>en die<br />

Eltern ihre Einwilligung zurückgezogen hatten, vernichtet. Wegen der aufzeigten schwerwiegen<strong>den</strong><br />

Mängel bei der Durchführung der Befragung habe ich die Fragebogenaktion gleichwohl beanstandet.

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