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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

8.5 Serviceorientierte Verwaltung<br />

Im Auftrag der <strong>Datenschutz</strong>konferenz hat sich eine Arbeitsgruppe, an der ich teilgenommen habe,<br />

unter dem Vorsitz der <strong>Landesbeauftragte</strong>n <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong> Nordrhein-Westfalen mit<br />

Fragen der Modernisierung der Verwaltung und ihren technischen Aspekten beschäftigt. Ein<br />

Schwerpunkt der Tätigkeit der Arbeitsgruppe war die zunehmende Nutzung des Internets durch<br />

Behör<strong>den</strong> <strong>für</strong> Informationsangebote und zur Kommunikation mit dem Bürger. Ihre Ergebnisse<br />

hat die Arbeitsgruppe in einer Ausarbeitung unter dem Titel „Vom Bürgerbüro zum Internet –<br />

Empfehlungen zum <strong>Datenschutz</strong> <strong>für</strong> eine serviceorientierte Verwaltung“ zusammengefasst. In<br />

dem Papier wer<strong>den</strong> folgende Themen behandelt: Multifunktionaler Service (Bürgeramt, Bürgerbüro,<br />

Bürgerla<strong>den</strong> und Kun<strong>den</strong>center), Call-Center, Informationsangebote öffentlicher Stellen im<br />

Internet, interaktive Verwaltung, Bürgerkarte, elektronische Auskunft, Akteneinsicht und Bürgerbeteiligung<br />

sowie Auslagerung von Verwaltungsfunktionen. Das Dokument wird voraus-<br />

sichtlich bis Ende des Jahres als Broschüre und im Internet veröffentlicht.<br />

Zum Thema Bürgerbüro möchte ich dabei ergänzend und zusammenfassend insbesondere auf<br />

Folgendes hinweisen:<br />

Das Konzept des Bürgerbüros besteht darin, dem Bürger eine einheitliche Anlaufstelle <strong>für</strong> die<br />

verschie<strong>den</strong>sten Anliegen anzubieten, so dass er sich <strong>den</strong> oft zeitrauben<strong>den</strong> Weg von einem Amt<br />

zum anderen sparen kann. Gleichzeitig soll dadurch auch der Publikumsverkehr in <strong>den</strong> Fachab-<br />

teilungen verringert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Aufgaben der Bürgerbüros sind nicht einheitlich definiert. Sie können über die Bereitstellung<br />

von Formularen, zentrale Anlaufstelle und Vermittlung bei Anfragen hinaus auch die Nutzung<br />

der unterschiedlichen IT-Verfahren und Datenbestände (z. B. Meldewesen, Steuerwesen,<br />

Abfallbeseitigung) sowie die Befugnisse der Beratung, Entgegennahme und Vorprüfung von<br />

Anträgen der verschie<strong>den</strong>sten Zuständigkeitsbereiche umfassen.<br />

Bürgerbüros können somit dem Bürger in seinem Umgang mit der Verwaltung erhebliche Vorteile<br />

bieten und sind deshalb grundsätzlich auch aus der Sicht des <strong>Datenschutz</strong>es zu begrüßen.<br />

Die Zusammenfassung von Aufgaben aus verschie<strong>den</strong>en Bereichen wirft allerdings datenschutzrechtliche<br />

Fragen auf.

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