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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

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grenzten Berechtigungsmodus unterliegen. Darüber hinaus erhielt jedes Arztzimmer ein neues<br />

Schrankschließsystem zur Aufbewahrung von Akten, dessen Schlüssel nicht mehr mit dem jeweiligen<br />

Türschloss übereinstimmt.<br />

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten soll <strong>für</strong> die sensiblen Bereiche der Klinik eine Zugangskontrolle<br />

durch ein Electronic Key-System sichergestellt wer<strong>den</strong>. So wur<strong>den</strong> bereits 10<br />

Türen der Klinik mit derartigen elektronischen Schlössern ausgerüstet, die nunmehr ohne Besitz<br />

eines entsprechend codierten Schlüssels von außen nicht mehr geöffnet wer<strong>den</strong> können.<br />

Die Vorfälle in der Psychiatrischen Klinik wur<strong>den</strong> vom internen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten zum<br />

Anlass genommen, auch die anderen Kliniken des Kopfklinikums zu begehen und entsprechende<br />

Vorschläge zur Sicherstellung des <strong>Datenschutz</strong>es in diesen Bereichen zu unterbreiten.<br />

Patientendaten im Internet<br />

Ein Institut eines anderen Klinikums hatte auf seiner Website Laborberichte über Patienten so<br />

ungenügend anonymisiert, dass durch die teilweise immer noch erkennbaren Namen, die Geburtsdaten<br />

und in Einzelfällen die einliefernde Station die betreffen<strong>den</strong> Personen zumindest <strong>für</strong><br />

deren näheren Bekanntenkreis erkennbar waren. Dazu waren die Namen ungekürzt über <strong>den</strong><br />

Quellcode der Dokumente und über das Dateiverzeichnis zugänglich. Die Laborberichte ent-<br />

hielten neben <strong>den</strong> genannten Hinweisen auf die jeweilige Person eingehende Daten über die Laborbefunde<br />

der Patienten.<br />

Durch diesen Vorgang wurde nicht nur gegen das <strong>Bayerische</strong> <strong>Datenschutz</strong>gesetz sondern auch<br />

gegen das <strong>Bayerische</strong> Krankenhausgesetz verstoßen. Danach sind <strong>für</strong> Patientendaten besondere<br />

Schutzmaßnahmen zu treffen, so dass diese Informationen nicht unbefugten Dritten bekannt<br />

wer<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> unsachgemäßen Umgang mit <strong>den</strong> Datenverarbeitungstechniken stan<strong>den</strong> im<br />

Gegensatz dazu die medizinischen Werte mehrerer hundert Personen dem Zugriff von Nichtberechtigten,<br />

nämlich der Internetgemeinde auf der ganzen Welt, offen.<br />

Neben der förmlichen Beanstandung wurde dem Klinikum ein Katalog von Maßnahmen an die<br />

Hand gegeben, damit derartige grobe Mängel in Zukunft verhindert wer<strong>den</strong>. Unter anderem<br />

wurde das Klinikum aufgefordert, die Web-Seiten anderer Institute auf etwaige unbefugte Veröf-

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