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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

17.1.4 Prüfkriterien <strong>für</strong> datenschutzfreundliche Produkte (Common Criteria)<br />

Im Abschnitt <strong>19</strong>.1.2 meines 18. Tätigkeitsberichtes habe ich die wachsende Bedeutung von Si-<br />

cherheitszertifikaten hervorgehoben, bin auf die aktuellen Probleme bei der Zertifizierung von<br />

Sicherheitsprodukten eingegangen und habe Maßnahmen aufgezeigt, um aus dem derzeitigen<br />

Dilemma herauszufin<strong>den</strong>.<br />

Ein weiterer Schritt dazu erfolgte <strong>19</strong>98 auf internationaler Ebene (verschie<strong>den</strong>e Länder Europas<br />

sowie Nordamerikas) mit der Schaffung der „Gemeinsamen Kriterien <strong>für</strong> die Prüfung und Bewertung<br />

der Sicherheit von Informationstechnik – Common Criteria Version 2.0 (CC)“. Bei <strong>den</strong><br />

Common Criteria handelt es sich um eine Weiterentwicklung und Harmonisierung der europäischen<br />

„Information Technology Security Evaluation Criteria (ITSEC)“ von <strong>19</strong>91, der USamerikanischen<br />

„Trusted Computer Security Evaluation Criteria (TCSEC, Orange Book)“ von<br />

<strong>19</strong>83 und der kanadischen „The Canadian Trusted Computer Product Evaluation Criteria V3.0e<br />

(CTCPEC)“ von <strong>19</strong>93.<br />

Für <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong> sind die Common Criteria von besonderer Bedeutung, weil erstmals Anforderungen<br />

zum Schutz der Privatsphäre in einem derartigen Kriterienkatalog enthalten sind. Dabei<br />

sind Grundsätze zur Anonymität, Pseudonymität, Unverkettbarkeit und Unbeobachtbarkeit<br />

im Teil „Funktionale Sicherheitsanforderungen - <strong>Datenschutz</strong>“ enthalten. Mit Hilfe der in <strong>den</strong><br />

Common Criteria beschriebenen „Protection Profiles“ (PP, Schutzprofile) ist es möglich, unter<br />

anderem auch datenschutzspezifische Anforderungen <strong>für</strong> bestimmte Produkttypen zu definieren.<br />

Die Schutzprofile bieten somit <strong>für</strong> die Anwender von IuK-Technik und <strong>für</strong> sonstige Bedarfsträger<br />

die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse zur IT-Sicherheit sowohl <strong>den</strong> Herstellern als auch <strong>den</strong><br />

Zertifizierungsstellen gegenüber deutlich zum Ausdruck zu bringen - unabhängig von existieren<strong>den</strong><br />

Produkten. Dadurch können international vergleichbare und prüffähige Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Entwicklung datenschutzfreundlicher Produkte gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten von Bund und Ländern möchten die Möglichkeit nutzen, auf Basis<br />

der Common Criteria bereits im Vorfeld von Produktentwicklungen solche Schutzprofile zu erstellen,<br />

die wesentliche datenschutzrechtliche Anforderungen widerspiegeln. <strong>Der</strong> Arbeitskreis<br />

„Technische und organisatorische <strong>Datenschutz</strong>fragen“ der Konferenz der <strong>Datenschutz</strong>beauftrag-

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