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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, inwieweit dieses Pilotprojekt auf andere bayerische Städte ausgedehnt wer<strong>den</strong><br />

kann und inwieweit eine Erweiterung der bestehen<strong>den</strong> Rechtsvorschriften des Polizeiaufgabengesetzes<br />

angezeigt ist.<br />

Ich habe mich bereits vor dem im Frühjahr 2000 erfolgten Start dieses Projekts vor Ort über die<br />

tatsächlichen Gegebenheiten und technischen Einrichtungen informiert. Dabei habe ich festgestellt,<br />

dass an 7 Plätzen die Bilder von dort bereits bisher vorhan<strong>den</strong>en, erkennbar angebrachten<br />

Kameras der öffentlichen Verkehrsbetriebe in die polizeiliche Einsatzzentrale überspielt wer<strong>den</strong>.<br />

Die betreffen<strong>den</strong> Plätze stellen nach Angabe des Innenministeriums „Angsträume“ dar, an <strong>den</strong>en<br />

sich die Bevölkerung besonders unsicher fühle und/oder die durch ein hohes Kriminalitätsaufkommen<br />

aufgefallen seien. Die Polizei hat vorgetragen, dass ein „Zoomen“ der Kameras zur<br />

i<strong>den</strong>tifizierbaren Beobachtung einzelner Personen und eine Bildaufzeichnung nur bei konkreten<br />

Gefahrenlagen oder Straftatverdacht erfolgen würde.<br />

Ich habe das Innenministerium darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung auch von Ört-<br />

lichkeiten, an <strong>den</strong>en Unsicherheitsgefühle der Bevölkerung bestehen, die nicht auch durch objektive<br />

Anhaltspunkte <strong>für</strong> die zukünftige Begehung von Straftaten gestützt wer<strong>den</strong>, problema-<br />

tisch ist. Bei diesen Örtlichkeiten handelt es sich nicht um Kriminalitätsschwerpunkte, <strong>für</strong> die ich<br />

im Einzelfall eine Videoüberwachung <strong>für</strong> vertretbar halte (abgesehen von der grundsätzlich be-<br />

stehen<strong>den</strong> Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung). Ich habe um Stellungnahme gebeten,<br />

inwieweit an <strong>den</strong> vom o.g. Pilotprojekt erfassten Plätzen derartige Anhaltspunkte vorliegen. Das<br />

Innenministerium hat mir zwischenzeitlich solche mitgeteilt, die ich im Einzelnen noch überprüfen<br />

werde.<br />

In der Presse war ferner über Pläne der Münchner Polizei berichtet wor<strong>den</strong>, die polizeiliche Videoüberwachung<br />

erheblich auszuweiten. So werde etwa ein Zugriff der Polizei auf die von der<br />

Deutschen Bahn AG im Hauptbahnhof und von der Münchner-U-Bahn-Bewachungsgesellschaft<br />

im U-Bahn-Bereich betriebenen Videokameras angestrebt.<br />

Zur Videoüberwachung am Hauptbahnhof hat mir das Innenministerium mitgeteilt, dass eine<br />

Mitbenutzung der Videokameras lediglich beabsichtigt und derzeit noch nicht in Betrieb sei.<br />

Hinsichtlich der Überwachung im U-Bahn-Bereich hat es ausgeführt, dass die Polizei eine Mit-

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