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Matrilineare Gesellschaften - Institute for Advanced Studies

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Das Mutterrecht in der Evolutionstheorie des 19. Jahrhunderts 96<br />

Recht, so wie es in Deutschland gelehrt wurde, richtig für ihn sei. Er fand die<br />

systematische Struktur sowie eine streng durchgeführte Analyse der allgemeinen<br />

Rechtsbegriffe in den Werken von Savigny, dessen “Recht des Besitzes“, er als<br />

ein Meisterwerk bewunderte und als das perfekteste aller juristischen Bücher,<br />

gemeinsam mit Thibauts ” System des Pandektenrechts“ bezeichnete. Der Unterschied<br />

dieser beiden Werke und Bücher über das englische Recht war auffallend:<br />

Wenn man sich vom Studium des englischen Rechts dem Studium des römischen<br />

Rechts zuwendet, entkommt man der Herrschaft von Chaos und Finsternis<br />

und befindet sich im Vergleich dazu im Reich von Ordnung und<br />

Licht. 116<br />

Austin übernahm die Rechtstheorie von Bentham, jedoch bei der Analyse der<br />

Rechtsbegriffe lehnte er sich an die Theorien der deutschen Pandektisten an.<br />

Im Jahr 1845 veröffentlichte Nathaniel Lindley, später Lord Lindley, sein Buch<br />

mit dem Titel: ” Introduction to the study of Jurisprudence“, eine Übersetzung<br />

des allgemeinen Teils von Thibauts ” System des Pandektenrechts“, anschließend<br />

schrieb er 1859 einen Beitrag im ” Law Magazine“ über das römische Recht:<br />

Es ist offensichtlich, daß seine Definitionen und Kategorien, seine Denkweise<br />

und die innere Verbindung seiner einzelnen Teile für uns unvergleichlich<br />

wichtiger sind als das Detail seiner konkreten Regeln. Das bleibende Verdienst<br />

des römischen Rechts ist es, daß es das Produkt eines Volkes ist, das<br />

gerade zu diesem Zweck in die Geschichte eingetreten ist, und zwar zu einer<br />

Zeit, da die Begabungen einzelner Völker für besondere Aufgaben deutlicher<br />

zutage traten und klarer voneinander unterscheidbar waren, als das<br />

heute der Fall ist. Daher können wir nicht mehr darauf verzichten, uns von<br />

den Römern Recht lehren zu lassen, wie wir auch nicht darauf verzichten<br />

können, uns von den Griechen in der Kunst unterrichten zu lassen. 117<br />

Die deutsche Rechtswissenschaft übte ihren Einfluß in verschiedenen Bereichen<br />

auf das englische Fallrecht (case law) aus. Bei Fragen, wie z.B. der Rechtsfähigkeit<br />

von juristischen Personen, der Lehre vom Besitz mit seinen objektiven und<br />

subjektiven Elementen und der Notwendigkeit eines Konsenses, d.h. einer Willensübereinstimmung<br />

im Vertragsrecht, spiegelte das englische Recht Mitte des<br />

19. Jahrhunderts die Lehren der Pandektisten wider, die als universell gültige<br />

Begriffe einer allgmeinen Rechtstheorie angesehen wurden. 118<br />

In der zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand in England eine neue, auf<br />

dem römischen Recht aufbauende und von den Pandektisten beeinflußte, Theorie.<br />

Danach bildet sich das Recht ohne Notwendigkeit von Gesetzgebung aus sich<br />

selbst heraus. Sir Henry Sumner Maine (1822–1888) hat diese Theorie in seinem<br />

116 Stein 1996, Römisches Recht und Europa, S.203.<br />

117 Stein 1996, Römisches Recht und Europa, S.203–204.<br />

118 Stein 1996, Römisches Recht und Europa, S.204.

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