Matrilineare Gesellschaften - Institute for Advanced Studies
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Das Mutterrecht in der Evolutionstheorie des 19. Jahrhunderts 96<br />
Recht, so wie es in Deutschland gelehrt wurde, richtig für ihn sei. Er fand die<br />
systematische Struktur sowie eine streng durchgeführte Analyse der allgemeinen<br />
Rechtsbegriffe in den Werken von Savigny, dessen “Recht des Besitzes“, er als<br />
ein Meisterwerk bewunderte und als das perfekteste aller juristischen Bücher,<br />
gemeinsam mit Thibauts ” System des Pandektenrechts“ bezeichnete. Der Unterschied<br />
dieser beiden Werke und Bücher über das englische Recht war auffallend:<br />
Wenn man sich vom Studium des englischen Rechts dem Studium des römischen<br />
Rechts zuwendet, entkommt man der Herrschaft von Chaos und Finsternis<br />
und befindet sich im Vergleich dazu im Reich von Ordnung und<br />
Licht. 116<br />
Austin übernahm die Rechtstheorie von Bentham, jedoch bei der Analyse der<br />
Rechtsbegriffe lehnte er sich an die Theorien der deutschen Pandektisten an.<br />
Im Jahr 1845 veröffentlichte Nathaniel Lindley, später Lord Lindley, sein Buch<br />
mit dem Titel: ” Introduction to the study of Jurisprudence“, eine Übersetzung<br />
des allgemeinen Teils von Thibauts ” System des Pandektenrechts“, anschließend<br />
schrieb er 1859 einen Beitrag im ” Law Magazine“ über das römische Recht:<br />
Es ist offensichtlich, daß seine Definitionen und Kategorien, seine Denkweise<br />
und die innere Verbindung seiner einzelnen Teile für uns unvergleichlich<br />
wichtiger sind als das Detail seiner konkreten Regeln. Das bleibende Verdienst<br />
des römischen Rechts ist es, daß es das Produkt eines Volkes ist, das<br />
gerade zu diesem Zweck in die Geschichte eingetreten ist, und zwar zu einer<br />
Zeit, da die Begabungen einzelner Völker für besondere Aufgaben deutlicher<br />
zutage traten und klarer voneinander unterscheidbar waren, als das<br />
heute der Fall ist. Daher können wir nicht mehr darauf verzichten, uns von<br />
den Römern Recht lehren zu lassen, wie wir auch nicht darauf verzichten<br />
können, uns von den Griechen in der Kunst unterrichten zu lassen. 117<br />
Die deutsche Rechtswissenschaft übte ihren Einfluß in verschiedenen Bereichen<br />
auf das englische Fallrecht (case law) aus. Bei Fragen, wie z.B. der Rechtsfähigkeit<br />
von juristischen Personen, der Lehre vom Besitz mit seinen objektiven und<br />
subjektiven Elementen und der Notwendigkeit eines Konsenses, d.h. einer Willensübereinstimmung<br />
im Vertragsrecht, spiegelte das englische Recht Mitte des<br />
19. Jahrhunderts die Lehren der Pandektisten wider, die als universell gültige<br />
Begriffe einer allgmeinen Rechtstheorie angesehen wurden. 118<br />
In der zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand in England eine neue, auf<br />
dem römischen Recht aufbauende und von den Pandektisten beeinflußte, Theorie.<br />
Danach bildet sich das Recht ohne Notwendigkeit von Gesetzgebung aus sich<br />
selbst heraus. Sir Henry Sumner Maine (1822–1888) hat diese Theorie in seinem<br />
116 Stein 1996, Römisches Recht und Europa, S.203.<br />
117 Stein 1996, Römisches Recht und Europa, S.203–204.<br />
118 Stein 1996, Römisches Recht und Europa, S.204.