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Matrilineare Gesellschaften - Institute for Advanced Studies

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Das Mutterrecht in der Evolutionstheorie des 19. Jahrhunderts 110<br />

Der Hinweis, daß die Ehefrau von Max Weber ein Buch geschrieben hat, das durch<br />

seine Arbeiten stark beeinflußt sei und in der Literatur kaum zitiert wird, war<br />

ausschlaggebend dieses Buch zu lesen. Marianne Weber wendet sich in ihrem Buch<br />

in erster Linie an Frauen, die das Bedürfnis haben, sich in die Kulturgeschichte<br />

ihres eigenen Geschlechts einzulesen. In ihrem Vorwort schreibt sie über ihre<br />

Arbeit:<br />

Eine Frau, die sich auf einem ihr ursprünglich ganz fremden Gebiet versucht,<br />

ist verpflichtet, sich und andere darüber ins Klare zu setzen, inwieweit<br />

sie beanspruchen darf, selbständig gearbeitet zu haben. Ich meine<br />

damit nicht die Anlehnung an die vorhandene Literatur: – diese versteht<br />

sich, obwohl ich natürlich überall die mir sprachlich irgendwie zugänglichen<br />

Quellen kennen zu lernen bestrebt war, bei dem Charakter des Buches<br />

ganz von selbst, – sondern die Inanspruchnahme persönlichen Rates<br />

und direkter Unterstützung. Ich habe die erste Anregung zu der nachstehenden<br />

Arbeit von meinem Mann erhalten und bin, wo immer allgemeine<br />

kulturgeschichtliche Zusammenhänge berührt sind, natürlich durch seine<br />

wissenschaftlichen Arbeiten, Vorlesungen und den persönlichen Gedankenaustausch<br />

beeinflußt. Die in der äußeren Form der Quellen sehr verwickelte<br />

Struktur des römischen Eherechts ferner wäre mir ohne seine wiederholte<br />

Hilfe wohl nur sehr langsam verständlich geworden. In zahlreichen Zweifelsfällen<br />

habe ich aber auch sonst bei der endgültigen Redaktion seinen<br />

Rat erbeten und verdanke ihm so eine Anzahl von Einzel<strong>for</strong>mulierungen<br />

direkt, nicht nur an den beiden Stellen, wo dies unter dem Text ausdrücklich<br />

vermerkt ist. Im übrigen aber trage ich für die allgemeine Anlage des<br />

Buchs ebenso wie für das Maß, in dem es mir gelungen ist, in den oft ziemlich<br />

spröden Stoff einzudringen und ihn, soweit er rechtsgeschichtlicher Art<br />

ist, aus dem juristischen Begriffsapparat loszulösen, für die Korrektheit der<br />

Einzeldarstellung ebenso wie für die vertretenen Anschauungen, allein die<br />

Verantwortung. 159<br />

Daß Max Weber für die Sozialwissenschaften der wichtigste Autor seiner Zeit war<br />

und heute immer wieder auf ihn zurückgegriffen wird, steht außer Frage; aber<br />

warum dann seine Frau nicht auch zu manchen seiner Themen Fragen gestellt<br />

haben sollte und er vielleicht daraufhin Antworten gesucht haben könnte, sollte<br />

meines Erachtens nicht ganz vergessen werden.<br />

Marianne Weber definiert das Mutterrecht in folgender Weise:<br />

Nachdem wir an konkreten Beispielen die durchaus verschiedenartige praktische<br />

Bedeutung des Mutterrechts und die Vieldeutigkeit dieses Begriffs<br />

kennen gelernt haben, können wir uns nun noch einmal resümierend die<br />

Frage nach seiner Entwicklungsgeschichtlichen Stellung vorlegen. Dabei haben<br />

wir ... aus diesem Begriff die von Bachofen und den meisten sozialistischen<br />

Vertretern der Mutterrechts-Theorie hineingezogene Vorstellung<br />

159 Marianne Weber 1989, Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung, Vorwort, S.VI–VII,<br />

[Hervorhebung im Original].

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