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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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110 S u S a n n e k. Sc H M i d t<br />

Auch Maduro (2007) verweist darauf, dass an<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> Ministerrat und das<br />

Europäische Parlament <strong>der</strong> EuGH die ihm übertragenen Konflikte entscheiden<br />

muss – wobei an ihn oft eben solche Probleme herangetragen werden, die zu<br />

kontrovers für eine politische Lösung sind. Da die Kammern des EuGH mit<br />

einer einfachen Mehrheit <strong>der</strong> Richter entscheiden können 8 , ist die Lösung von<br />

Konflikten hier verglichen mit allen an<strong>der</strong>en Entscheidungsarenen in <strong>der</strong> EU<br />

verhältnismäßig leicht (vgl. auch Bellamy 2008). Gleichzeitig geht mit <strong>der</strong> Lösung<br />

von Konflikten nicht unbedingt die dafür notwendige Legitimation einher.<br />

Instances of political delegation in the judicial processes, where there is unresolved political<br />

disagreement, are not new. Moreover, they can be an appropriate form of rationalising political<br />

conflicts, by agreeing on principles and on a process to balance between those principles<br />

outside the passion of ordinary politics. However, this places a particular high burden on<br />

courts which the political process should support in legitimacy terms. Instead, the risk is<br />

that the very contested nature of the politics of these issues may lead the political process to<br />

challenge the judicial outcomes. In the end, the European judiciary can be placed in the difficult<br />

situation of being forced to arbitrate between quite divergent political views that, while<br />

entrusting to the Court that task, at the same time constantly challenge the legitimacy of its<br />

outcomes. (Maduro 2007: 824)<br />

In den Mitgliedstaaten trifft europäisches Recht auf gewachsene Rechtsordnungen.<br />

<strong>Die</strong>se Überformung heterogener nationaler Rechtsordnungen durch das<br />

einheitliche europäische Dach ist die zweite EU-spezifische Quelle von Rechtsunsicherheit.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Beantwortung sehr spezifischer Fragen in Vorabentscheidungsverfahren<br />

sind die Auswirkungen dieser Urteile auf an<strong>der</strong>e Fälle<br />

meist umstritten. <strong>Die</strong> Konsequenzen eines Urteils für an<strong>der</strong>e Rechtsordnungen<br />

müssen erst abgeschätzt werden, wobei es sich als problematisch erweist, dass<br />

sich nationale Rechtsordnungen oft wichtige Merkmale teilen, sich aber in an<strong>der</strong>en<br />

– eventuell ebenso wichtigen – Merkmalen unterscheiden (Hatzopoulos<br />

2002: 728; Joerges 2005: 20).<br />

3 <strong>Die</strong> Interaktion von legislativer und judikativer Politik<br />

Der sich wandelnde Rechtsprechungskontext bestimmt den Status quo, vor dem<br />

Verhandlungen über Sekundärrecht stattfinden. Verschiedene Konstellationen<br />

sind denkbar, wie sich judikative und legislative Politik gegenseitig beeinflussen,<br />

diese werden in den folgenden Unterkapiteln diskutiert. Aufgrund <strong>der</strong> Marktverfassung<br />

wirkt sich judikative Politik vorwiegend marktschaffend im Sinne <strong>der</strong><br />

8 Art. 27 § 5 <strong>der</strong> Verfahrensordnung des Gerichtshofs unter (24.1.2008).

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