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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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d i e gr e n z e n d e r e u r o p ä i S c H e n ar b e i t S M a r k t i n t e g r a t i o n 293<br />

fest (Council of the European Union 2007): »<strong>Die</strong> Mitgliedstaaten werden darum<br />

gebeten, typische Beschäftigungsverhältnisse in Übereinstimmung mit ihren<br />

nationalen Gepflogenheiten zu stärken und <strong>der</strong>en Umgehung durch atypische<br />

Beschäftigungsverhältnisse zu begrenzen.« 7 <strong>Die</strong>s weicht deutlich von <strong>der</strong> Haltung<br />

<strong>der</strong> Kommission ab, die Flexibilität betont.<br />

Das Europäische Parlament hat eine umfassende Stellungnahme zur Mitteilung<br />

<strong>der</strong> Kommission ausgearbeitet, in <strong>der</strong> es zu einer Reihe von Punkten eine<br />

Gegenposition bezieht (European Parliament 2007). Das EP macht deutlich,<br />

dass die Sichtweise <strong>der</strong> Kommission einseitig und zu stark auf Flexibilität ausgerichtet<br />

ist, und spricht sich für die För<strong>der</strong>ung von Beschäftigungssicherheit,<br />

aber auch für die Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsplatzsicherheit sowie für die Beibehaltung<br />

des traditionellen Modells unbefristeter Arbeitsverträge aus. Flexibilität<br />

sollte demnach angestrebt werden mittels verbesserter Bildung, verstärkter<br />

Durchführung von Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen, Maßnahmen<br />

gegen Diskriminierung, dem Abbau von Mobilitätshin<strong>der</strong>nissen sowie durch<br />

För<strong>der</strong>maßnahmen während Übergangsphasen (ebd.).<br />

Was die Sozialpartner anbetrifft, entspricht die Haltung von BusinessEurope,<br />

<strong>der</strong> größten <strong>europäischen</strong> Arbeitgeberorganisation, weitgehend <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kommission. Flexicurity sollte aus Sicht <strong>der</strong> Arbeitgeber aus einem flexiblen<br />

Arbeitsrecht und einer Vielzahl von Vertragsarten bestehen, aus einer aktiven<br />

Arbeitsmarktpolitik und lebenslangem Lernen. <strong>Die</strong> Sozialleistungssysteme bei<br />

Arbeitslosigkeit sollten so gestaltet sein, dass sie Phasen <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit<br />

auf ein Minimum reduzieren. Der EGB hingegen wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> Sichtweise<br />

<strong>der</strong> Kommission und argumentiert, dass die <strong>europäischen</strong> Unternehmen bereits<br />

von einer hohen Anpassungsfähigkeit und Flexibilität profitierten und dass das<br />

Beschäftigungsniveau steige (ETUC 2007). <strong>Die</strong> vom EGB identifizierten Kernthemen<br />

sind die Verbreitung unsicherer Beschäftigungsverhältnisse, übermäßige<br />

Flexibilität sowie die Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsplatzqualität. <strong>Die</strong> Gewerkschaften<br />

setzen sich dafür ein, dass Arbeitsplatzsicherheit um Beschäftigungssicherheit<br />

ergänzt wird, dass unbefristete Arbeitsverträge zum Regelfall werden<br />

und <strong>der</strong> rechtliche Status atypisch beschäftigter Arbeitnehmer verbessert wird.<br />

Hinsichtlich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen befürwortet <strong>der</strong> EGB, Sozialleistungen<br />

auf hohem Niveau anzubieten und mit aktiver Arbeitsmarktpolitik,<br />

einschließlich Weiterbildung, zu kombinieren und jene Gruppen in die soziale<br />

Sicherung einzubeziehen, die <strong>der</strong>zeit noch nicht von ihr erfasst sind. Da hohe<br />

Sozialleistungen und eine aktive Arbeitsmarktpolitik den Menschen Sicherheit<br />

7 Abschließende Erklärung des Präsidenten nach dem informellen Treffen <strong>der</strong> Minister für Arbeit<br />

und soziale Angelegenheiten in Berlin, 18.–20. Januar 2007, siehe < www.eu2007.de/en/<br />

News/Press_Releases/January/0119BMAS1.html >.

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