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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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d i e gr e n z e n d e r e u r o p ä i S c H e n ar b e i t S M a r k t i n t e g r a t i o n 287<br />

Trotz zahlreicher Neuerungen durch den Vertrag von Maastricht, die im<br />

Prinzip die Möglichkeiten <strong>der</strong> sozial- und arbeitsmarktpolitischen Regulierung<br />

auf europäischer Ebene verbessern, bleibt <strong>der</strong>zeit festzuhalten, dass die europäische<br />

<strong>Integration</strong> in diesem Bereich von etlichen Faktoren behin<strong>der</strong>t wird.<br />

Erstens, <strong>der</strong> Vertrag hat zentrale sozialpolitischen Themen aus dem Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaft ausgeschlossen und formal das Subsidiaritätsprinzip<br />

eingeführt. <strong>Die</strong>s beschränkt die Anwendungsbereiche europaweiter<br />

Regelungen und unterstreicht den Vorrang nationaler Regelungen. Zweitens,<br />

einige <strong>der</strong> Hauptakteure – insbeson<strong>der</strong>e die Europäischen Arbeitgeber und die<br />

Barroso-Kommission – stehen einer weiteren europaweiten Regulierung im<br />

Bereich Arbeitsmarkt und Soziales zögernd o<strong>der</strong> ablehnend gegenüber. Den<br />

Befürwortern des regulierten Kapitalismus ist es bisher nicht gelungen, ihre Position<br />

durchzusetzen und die neu geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen. Dementsprechend<br />

läutete <strong>der</strong> Vertrag von Maastricht auch keine neue Ära ein, in<br />

<strong>der</strong> die Verabschiedung von Sozialrichtlinien beschleunigt worden wäre o<strong>der</strong> die<br />

diesen Richtlinien unterliegenden Themenbereiche deutlich erweitert worden<br />

wären. Bis zum Jahre 2006 wurden insgesamt 78 Richtlinien zur Sozialpolitik<br />

verabschiedet. Davon stammen 35 aus dem Zeitraum vor 1992, die übrigen 43<br />

wurden danach verabschiedet. Schwerer wiegt jedoch, dass die »traditionellen«<br />

Themen wie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Freizügigkeit von Arbeitskräften,<br />

Gleichstellung <strong>der</strong> Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung <strong>der</strong><br />

Gegenstand von 57 (o<strong>der</strong> drei Vierteln) dieser Richtlinien sind.<br />

Obgleich also seit den Sechzigerjahren eine Reihe von Richtlinien zu arbeitsmarkt-<br />

und sozialpolitischen Themen verabschiedet worden ist, bleiben diese<br />

Regelungen fragmentarisch, ergänzen weitgehend bestehende nationale Regelungen<br />

und stellen kein zusammenhängendes o<strong>der</strong> umfassendes Sozial- o<strong>der</strong><br />

Arbeitsmarktmodell dar (Goetschy 2006; Keune im Erscheinen). <strong>Die</strong>s steht im<br />

Gegensatz zur umfassenden, die europäische Einigung dominierenden wirtschaftlichen<br />

<strong>Integration</strong>. <strong>Die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen, denen sich die neuen Mitgliedstaaten<br />

vor ihrem EU-Beitritt im Jahre 2004 gegenübersahen, veranschaulichen<br />

diesen Kontrast: Während des Beitrittsprozesses befasste sich nur eines <strong>der</strong> 29<br />

thematisch abgegrenzten Kapitel, die zusammen die jährlich erstellten Regelmäßigen<br />

Berichte <strong>der</strong> Kommission über den »Fortschritt« <strong>der</strong> damaligen Kandidatenlän<strong>der</strong><br />

auf dem Weg zum Beitritt bildeten, mit Fragen <strong>der</strong> Beschäftigungs-<br />

und Sozialpolitik. Eigene Kapitel gab es hingegen zu Fragen <strong>der</strong> Steuerpolitik,<br />

Währungspolitik, Wettbewerbspolitik, Verkehrspolitik, zum Gesellschaftsrecht,<br />

zur Freizügigkeit von Gütern etc.<br />

Neben den in diesem Abschnitt diskutierten »harten« <strong>europäischen</strong> Regelungen<br />

sind seit den späten Neunzigerjahren »weichere« Arten <strong>der</strong> Governance eingeführt<br />

worden, insbeson<strong>der</strong>e die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS).

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