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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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n e g a t i V e u n d p o S i t i V e in t e g r a t i o n 61<br />

sungsrechtlichen Vorrang gegenüber den Mitgliedstaaten erlangt (Gerber 1988;<br />

Behrens 1994; Mestmäcker 1994: 270).<br />

2.3 Kampfansage an die gemischte Wirtschaftsordnung<br />

<strong>Die</strong> politischen Auswirkungen waren nicht beson<strong>der</strong>s akut, solange Kommis sion<br />

und Gerichtshof hauptsächlich gegen nicht tarifäre Handelsbeschränkungen für<br />

Güter, gegen Verletzungen <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln in den marktwirtschaftlich<br />

verfassten Sektoren und gegen die Diskriminierung ausländischer Wettbewerber<br />

vorgingen. Jedoch gab und gibt es in allen <strong>europäischen</strong> Län<strong>der</strong>n immer<br />

noch Güter und <strong>Die</strong>nstleistungen sowie Infrastrukturfunktionen, die allgemein<br />

(das heißt ohne eine beson<strong>der</strong>e Diskriminierung ausländischer Anbieter) mehr<br />

o<strong>der</strong> weniger vom Wettbewerb ausgenommen sind. In <strong>der</strong> politökonomischen<br />

Literatur <strong>der</strong> Sechziger- und Siebzigerjahre wurden diese Bereiche als typisch<br />

für gemischte Wirtschaftsordnungen bezeichnet, die Elemente des freien Marktes<br />

und intensive staatliche Intervention in sich vereinigen. In <strong>der</strong> älteren Terminologie<br />

des Common Law werden sie als Leistungen qualifiziert, an denen<br />

»ein öffentliches Interesse besteht«; in Frankreich werden sie zum service public<br />

gerechnet; das deutsche Verwaltungsrecht spricht von Aufgaben <strong>der</strong> »Daseinsvorsorge«,<br />

das Kartellrecht erkennt sie als »Ausnahmebereiche« an. In unseren<br />

eigenen Untersuchungen haben wir sie als »staatsnahe Sektoren« bezeichnet, in<br />

denen staatliche Eingriffe weiter reichen und intensiver wirken als in <strong>der</strong> übrigen<br />

Wirtschaft (Mayntz/Scharpf 1995b).<br />

In gemischten Wirtschaftsordnungen unterschied und unterscheiden sich<br />

die Formen <strong>der</strong> staatlichen Einwirkung erheblich von Land zu Land, und innerhalb<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zwischen einzelnen Wirtschaftssektoren – sie reichen von <strong>der</strong><br />

direkten Leistungserbringung durch die staatliche Verwaltung bis hin zur bloßen<br />

Subventionierung <strong>der</strong> Produktion o<strong>der</strong> des Verbrauchs bestimmter privater<br />

Leistungen. Zwischen diesen Extremen liegen die Varianten <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Unternehmen, lizenzierten privaten Monopole, staatlich gebilligten Anbieter-<br />

o<strong>der</strong> Nachfragerkartellen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> detaillierten Regulierung des Berufszugangs<br />

und <strong>der</strong> Berufsausübung von Anwälten, Ärzten und an<strong>der</strong>en <strong>Die</strong>nstleistungsberufen.<br />

Inhaltlich unterscheiden sich einzelne Län<strong>der</strong> auch hinsichtlich <strong>der</strong> in<br />

das gemischte System einbezogenen Bereiche, aber fast überall gehören dazu<br />

das Erziehungswesen, die Grundlagenforschung, Rundfunk und Fernsehen,<br />

das Gesundheitswesen, die Altersvorsorge, die Telekommunikation, <strong>der</strong> Luftverkehr,<br />

die Eisenbahnen, <strong>der</strong> Straßengüterverkehr, die Energieversorgung, das<br />

Bank- und Börsenwesen sowie die Landwirtschaft.<br />

<strong>Die</strong> neoliberale Theorie betrachtete diese Ausnahmen von <strong>der</strong> Norm wettbewerbsorientierter<br />

Märkte von jeher mit Argwohn. Auf nationaler Ebene war

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