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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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d e r e g u l i e r t e St e u e r p o l i t i k 315<br />

wie sie in <strong>der</strong> Finanzwissenschaft etwa unter dem Stichwort »Cashflow-Steuer«<br />

diskutiert wird (ausführlich hierzu Ganghof 2006: Kapitel 3).<br />

Bei genauerer Betrachtung war das Problem <strong>der</strong> alten, interventionistischen<br />

Steuerpolitik nicht so sehr, dass sie überhaupt Steuervergünstigungen für bestimmte<br />

Einkommenstatbestände gewährte, son<strong>der</strong>n dass diese unsystematisch<br />

gewährt wurden mit dem Ergebnis, dass gleichartige unternehmerische Betätigungen<br />

sehr ungleichen und teilweise sogar negativen Grenzsteuersätzen unterlagen.<br />

<strong>Die</strong> Cashflow-Steuer löst dieses Problem, indem sie die Bemessungsgrundlage<br />

systematisch auf sogenannte Reingewinne 2 verengt: Unternehmerische<br />

Investitionsauslagen und mithin die zur Investitionsfinanzierung notwendigen<br />

Normalgewinne werden grundsätzlich steuerfrei gestellt. 3 Das garantiert nicht nur<br />

steuerliche Neutralität über alle Finanzierungs- und Investitionsarten hinweg,<br />

son<strong>der</strong>n sorgt auch für Investitionsfreundlichkeit. Denn Investitionsprojekte,<br />

die nur knapp die Normalrendite erzielen, werden steuerlich nicht belastet. Breiter<br />

basierte Unternehmenssteuern dagegen belasten wenig rentierliche Investitionen,<br />

weil sie auch Normalgewinne erfassen. Sie sind deshalb tendenziell<br />

weniger investitionsfreundlich. Anfang <strong>der</strong> Achtzigerjahre gab es deshalb in vielen<br />

OECD-Län<strong>der</strong>n Überlegungen, die Körperschaft- durch eine (Variante <strong>der</strong>)<br />

Cashflow-Steuer zu ersetzen (Messere 2000: 6). Warum wurde diese Reformoption<br />

nicht verfolgt? Warum ging <strong>der</strong> Reformtrend im Gegenteil in Richtung<br />

niedriger Sätze und breiter Bemessungsgrundlagen?<br />

2.2 Steuerwettbewerb<br />

Eine plausible Antwortet lautet: Weil in den Achtziger- und Neunzigerjahren<br />

die Fortschritte bei <strong>der</strong> <strong>europäischen</strong> und globalen Marktintegration den Wettbewerbsdruck<br />

auf die nationalen Unternehmenssteuern erhöht haben. <strong>Die</strong>ser<br />

Wettbewerbsdruck lastet beson<strong>der</strong>s auf den nominalen Steuersätzen und weniger<br />

auf <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage.<br />

Ein niedriger nominaler Steuersatz ist nicht nur einfach zu beobachten und<br />

deshalb ein wirkungsvolles Signal für ein generell unternehmensfreundliches<br />

steuerliches Klima. Er hält auch Unternehmen davon ab, Gewinne ins Ausland<br />

2 Reingewinne sind Renditen, die über das »normale« Maß hinausgehen. Das normale Maß (<strong>der</strong><br />

Normalgewinn) wird durch die durchschnittliche Rendite einer risikofreien Kapitalanlage definiert,<br />

also beispielsweise den marktgängigen Zinssatz für Staatsanleihen. Reingewinne übersteigen<br />

dieses Maß zum Beispiel, weil sie auf beson<strong>der</strong>s erfolgreiche technische Innovationen (man<br />

denke an Microsoft) o<strong>der</strong> auf Marktmacht (man denke an Stromkonzerne) zurückgehen.<br />

3 Der Gegenwartswert des Cashflow (Differenz aus Ein- und Auszahlungen) einer Grenzinvestition<br />

entspricht den ursprünglichen Investitionsausgaben. Da die Cashflow-Steuer einen vollen<br />

Sofortabzug dieser Ausgaben gewährt, belastet sie den Normalgewinn nicht, son<strong>der</strong>n fällt ausschließlich<br />

auf den Reingewinn (vgl. Devereux/Sørensen 2006: 28).

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