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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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d i e gr e n z e n d e r e u r o p ä i S c H e n ar b e i t S M a r k t i n t e g r a t i o n 295<br />

terschiedliche institutionelle Gegebenheiten, Überzeugungen und Erwartungen<br />

begründet haben (Crouch 1993; Streeck 2001). Große Unterschiede bestehen<br />

unter an<strong>der</strong>em bei <strong>der</strong> Gewerkschaftsdichte, <strong>der</strong> Reichweite von Tarif verträgen,<br />

<strong>der</strong> wichtigsten Verhandlungsebene bei Tarifverhandlungen, dem Vorhandensein<br />

o<strong>der</strong> Fehlen eines Mindestlohns und dem Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts<br />

(BIP), <strong>der</strong> für Arbeitsmarktpolitik ausgegeben wird (Tabelle 1).<br />

Wichtiger jedoch ist, dass durch die beiden jüngsten Erweiterungsrunden die<br />

Heterogenität innerhalb <strong>der</strong> EU erheblich zugenommen hat (Keune 2006a).<br />

Sie konnte durch Regulierungen des Arbeitsmarktes auf europäischer Ebene<br />

bislang nicht beseitigt werden. Ein Grund hierfür ist, dass die Regulierungen<br />

durch ihren begrenzten Anwendungsbereich nur eingeschränkt Konvergenzen<br />

auf nationaler Ebene bewirken können. 8 Darüber hinaus haben die bestehenden<br />

<strong>europäischen</strong> Regelungen in den von ihnen abgedeckten Themenfel<strong>der</strong>n<br />

nicht immer homogenisierend gewirkt. Denn bei <strong>der</strong> Frage, wie und inwieweit<br />

nationale Akteure europäische Richtlinien in nationale Regelungen umsetzen,<br />

verfügen sie oft über einen beachtlichen Spielraum. Falkner et al. (2005) zeigen<br />

in einer Studie über die Umsetzung sechs arbeitsmarktbezogener Richtlinien in<br />

<strong>der</strong> EU-15, dass die Umsetzung oft und durch vielerlei Gründe gescheitert ist.<br />

Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zur Überwachung des Umsetzungsprozesses<br />

und zur Sanktionierung unterentwickelt und oft unwirksam. <strong>Die</strong> Auswirkungen<br />

europäischer Sozialgesetzgebung auf nationale Institutionen variieren<br />

ebenfalls, da sie vom unterschiedlichen Grad <strong>der</strong> Kompatibilität zwischen EU-<br />

und nationalen Institutionen wie auch von den unterschiedlichen Reaktionen<br />

auf den Anpassungsdruck abhängen (Martinsen 2005). Außerdem ist die Umsetzung<br />

europäischer Regelungen in nationale Regelungen manchmal eher ein<br />

symbolischer Akt als eine auf die tatsächliche Verän<strong>der</strong>ung nationaler Praktiken<br />

gerichtete Maßnahme (Jacoby 2002). <strong>Die</strong>se Schlussfolgerungen lassen sich<br />

in ähnlicher Form auf die NMS übertragen (Falkner/Treib 2007; Leiber 2007;<br />

Keune im Erscheinen).<br />

<strong>Die</strong> nationalen Arbeitsmärkte sind höchst unterschiedlich organisiert, und<br />

diese Heterogenität hat mit den jüngsten Erweiterungsrunden weiter zugenommen<br />

(Tabelle 1). Das Arbeitnehmerentgelt (Lohn zuzüglich Arbeitgeberanteil<br />

8 Damit soll nicht gesagt sein, dass europäische Regelungen keine wichtigen Regelungsbemühungen<br />

auf nationaler Ebene auslösen. Ein gutes Beispiel hierfür ist Großbritannien, wo während<br />

<strong>der</strong> vergangenen zehn Jahre die Labour-Regierung wichtige Schritte bei <strong>der</strong> Re-Regulierung<br />

des Arbeitsmarktes unternommen und nach <strong>der</strong> Thatcher-Ära <strong>der</strong> Deregulierung Mindeststandards<br />

eingeführt hat. Ein wesentlicher Teil dieser Maßnahmen zur Re-Regulierung war durch<br />

rechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen seitens <strong>der</strong> EU begründet, etwa hinsichtlich <strong>der</strong> Regulierung <strong>der</strong><br />

Arbeitszeit, <strong>der</strong> Informationspflichten von Arbeitgebern, <strong>der</strong> Rechte im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Behandlung von Arbeitskräften in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und des Elternurlaubs<br />

(Dickens/Hall 2006).

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