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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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288 M a a r t e n ke u n e<br />

3.2 <strong>Die</strong> Europäische Beschäftigungsstrategie<br />

<strong>Die</strong> EBS entstand vor dem Hintergrund weitverbreiteter Arbeitslosigkeit während<br />

<strong>der</strong> Neunzigerjahre und großer Unsicherheit, wie mit diesem Problem umzugehen<br />

sei. <strong>Die</strong> mangelnde Aufmerksamkeit <strong>der</strong> EU gegenüber dem Thema<br />

Arbeitslosigkeit stand in den Augen <strong>der</strong> Befürworter des regulierten Kapitalismus<br />

wie auch weiter Teile <strong>der</strong> Öffentlichkeit in einem immer stärker werdenden<br />

Kontrast zur Energie, die sie für die wirtschaftliche <strong>Integration</strong> – einschließlich<br />

<strong>der</strong> Schritte zur Währungsunion – aufwandte. Infolgedessen schloss sich auf europäischer<br />

Ebene eine Koalition zusammen, die sich für eine aktivere Rolle <strong>der</strong><br />

EU in <strong>der</strong> Beschäftigungspolitik aussprach. Sie bestand aus Akteuren innerhalb<br />

<strong>der</strong> Kommission, des Europäischen Parlaments und <strong>der</strong> Regierungen verschiedener<br />

Mitgliedstaaten. Hierzu gehörten insbeson<strong>der</strong>e erst kurz zuvor beigetretene<br />

Län<strong>der</strong> wie Schweden, aber auch neu gewählte Mitte-Links-Regierungen<br />

wie die Regierung Blair in Großbritannien und die Regierung Jospin in Frankreich<br />

(Zeitlin 2007; siehe auch Mailand 2006). <strong>Die</strong>ser Druck führte dazu, dass<br />

in den Vertrag von Amsterdam (1997) ein Kapitel zum Thema Beschäftigung<br />

aufgenommen wurde. Des Weiteren fand im Jahr <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> EBS ein<br />

außerordentliches Treffen des Europäischen Rates zum Thema Beschäftigung<br />

(<strong>der</strong> sogenannte Job-Gipfel) in Luxemburg statt.<br />

Da sie zur neuen, weichen Art <strong>der</strong> Governance gehört, setzt die EBS keine<br />

Regeln und Bestimmungen auf nationaler Ebene durch. Stattdessen ist <strong>der</strong> Europäische<br />

Rat verpflichtet, regelmäßig eine Reihe gemeinsamer Ziele, Leitlinien<br />

und Indikatoren zur Durchführungskontrolle zu verabschieden. <strong>Die</strong>se basieren<br />

auf Vorschlägen <strong>der</strong> Kommission und bieten die Möglichkeit, an einzelne<br />

Mitgliedstaaten Empfehlungen auszusprechen. Darauf aufbauend müssen die<br />

Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne entwickeln, in denen sie darlegen, wie<br />

sie die Leitlinien umsetzen werden. Somit bleiben die tatsächlichen politischen<br />

Entscheidungen den nationalen Regierungen überlassen, eine Anpassung an<br />

die Leitlinien <strong>der</strong> EBS erfolgt freiwillig. Aus <strong>der</strong> EBS ist die Offene Methode<br />

<strong>der</strong> Koordinierung (OMK) hervorgegangen, ein mehrstufiger Prozess aus<br />

Benchmarking, multilateraler Kontrolle, wechselseitiger Bewertung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten,<br />

Informationsaustausch, Kooperation und Beratung. 4 <strong>Die</strong> OMK<br />

wurde später auch in an<strong>der</strong>en Bereichen eingeführt, beispielsweise <strong>der</strong> sozialen<br />

Einglie<strong>der</strong>ung, Gesundheitsfürsorge, Bildung und Ausbildung sowie Renten. Im<br />

Rahmen <strong>der</strong> EBS ist sie jedoch am weitesten entwickelt.<br />

4 Einen allgemeinen Überblick über die EBS geben beispielsweise Mailand (2006), Watt (2004)<br />

und Casey (2004). Detaillierter auf die OMK in <strong>der</strong> Beschäftigungspolitik gehen Zeitlin et al.<br />

(2005), Schüttpelz (2004), Jacobsson (2004) und Zeitlin (2007) ein.

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