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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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d i e gr e n z e n d e r e u r o p ä i S c H e n ar b e i t S M a r k t i n t e g r a t i o n 285<br />

Folgen auszugleichen. <strong>Die</strong>se Position erfuhr jedoch starken Wi<strong>der</strong>stand seitens<br />

<strong>der</strong> neoliberalen Koalition, die – angeführt von <strong>der</strong> konservativen britischen<br />

Regierung – auch Teile <strong>der</strong> Kommission selbst einschloss.<br />

Das Ergebnis war eine geschickt aufgebaute, doch gewissermaßen paradoxe<br />

Strategie (Goetschy 2006: 53–55). Zwar eröffnete die Kommission tatsächlich<br />

neue Möglichkeiten für die Verabschiedung europäischer Sozialvorschriften,<br />

indem sie sicherstellte, dass <strong>der</strong> Vertrag von Maastricht um das beigefügte Abkommen<br />

über die Sozialpolitik erweitert wurde. Gleichzeitig akzeptierte sie, dass<br />

Großbritannien ein Opt-out erhielt. Das Abkommen über die Sozialpolitik vergrößerte<br />

den Kompetenzbereich <strong>der</strong> Gemeinschaft und weitete die qualifizierte<br />

Mehrheit aus. Es entsprach somit den Anliegen <strong>der</strong> Befürworter des regulierten<br />

Kapitalismus. Zugleich beschränkte <strong>der</strong> Maastrichter Vertrag jedoch die Möglichkeiten,<br />

weitere Sozialrichtlinien zu verabschieden und orientierte sich damit<br />

eher an den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> neoliberalen Koalition. Einige Themen – die wichtigsten<br />

waren Löhne, das Streik- und das Koalitionsrecht – wurden explizit als<br />

nicht in den Kompetenzbereich <strong>der</strong> Gemeinschaft fallend definiert. Noch wichtiger<br />

war aber die Einführung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes<br />

<strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit durch den Maastrichter Vertrag, denn hierdurch wurde<br />

die institutionelle Heterogenität <strong>der</strong> Nationalstaaten formal anerkannt. Seither<br />

haben Mitgliedstaaten und <strong>der</strong> Europäische Dachverband <strong>der</strong> Industrie- und<br />

Arbeitgeberverbände BusinessEurope (früher UNICE) ihre Ablehnung weiterer<br />

gemeinschaftlicher sozialer Maßnahmen regelmäßig mit dem Subsidiaritätsprinzip<br />

begründet (ebd.).<br />

Im Vertrag von Maastricht wurde eine weitere wichtige Neuerung festgeschrieben:<br />

Das Abkommen über die Sozialpolitik stärkt die Rolle <strong>der</strong> <strong>europäischen</strong><br />

Sozialpartner mittels des sogenannten Sozialen Dialogs. Mit Verabschiedung<br />

des Abkommens haben die <strong>europäischen</strong> Sozialpartner die Kompetenz<br />

erlangt, den <strong>europäischen</strong> Arbeitsmarkt im Prinzip regelnd mitzugestalten. Sie<br />

haben das Recht, Rahmenvereinbarungen auszuhandeln und gemeinsam von <strong>der</strong><br />

Kommission zu for<strong>der</strong>n, dass diese in Richtlinien umgewandelt und somit formell<br />

Bestandteil <strong>europäischen</strong> Rechts werden. Außerdem können sie sogenannte<br />

autonome Rahmenvereinbarungen treffen, <strong>der</strong>en Durchsetzung sie – mithilfe<br />

ihrer nationalen Mitgliedsorganisationen – eigenverantwortlich verfolgen.<br />

Der europäische Soziale Dialog hat bis zum heutigen Tag die hohen Erwartungen<br />

nicht erfüllt, die in den frühen Neunzigerjahren in ihn gesetzt wurden<br />

(siehe Schäfer/Streeck in diesem Band). <strong>Die</strong>s ist nicht verwun<strong>der</strong>lich, wenn man<br />

bedenkt, dass <strong>der</strong> Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) – im Einklang mit<br />

dem Projekt des regulierten Kapitalismus – die Weiterentwicklung <strong>der</strong> <strong>europäischen</strong><br />

Arbeitsmarktregulierung unterstützt, während <strong>der</strong> wichtigste Arbeitgeberverband<br />

– in Übereinstimmung mit dem neoliberalen Projekt – die Grund-

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