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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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316 S t e f f e n ga n g H o f u n d pH i l i p p ge n S c H e l<br />

zu verlagern und regt sie an, Direktinvestitionen im Inland zu tätigen (Devereux/<br />

Sørensen 2006). Direktinvestitionen basieren für gewöhnlich auf <strong>der</strong> Erwartung<br />

hoher Gewinne – sonst würde man sich im Ausland gar nicht erst engagieren.<br />

Hohe Gewinne jedoch sind nur relativ wenig durch Abschreibungsmöglichkeiten<br />

und ähnliche Vergünstigungen vor Besteuerung geschützt und deshalb dem<br />

vollen nominalen Steuersatz beson<strong>der</strong>s ausgesetzt. Der nominale Steuersatz ist<br />

deshalb für die Standortentscheidung von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Auch für die<br />

Gewinnverlagerung ist er wichtig, weil Unternehmen nur solche Gewinne mit<br />

buchhalterischen Mitteln außer Landes schaffen werden, die im Inland nicht bereits<br />

durch Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände geschont werden<br />

und deshalb <strong>der</strong> Besteuerung zum vollen nominalen Satz unterliegen.<br />

In dem Maße, in dem die Marktintegration Staaten zwingt, um profitable Investitionen<br />

und mobile Unternehmensgewinne zu konkurrieren, wächst deshalb<br />

<strong>der</strong> Anreiz, den nominalen Unternehmenssteuersatz zu senken – und zwar auch<br />

dann, wenn <strong>der</strong> Einnahmeausfall durch eine Verbreiterung <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage<br />

(teilweise) kompensiert wird (Bond 2002). <strong>Die</strong>s könnte erklären, warum<br />

<strong>der</strong> Reformtrend eben nicht in Richtung Cashflow-Besteuerung, son<strong>der</strong>n<br />

im Gegenteil in Richtung einer Körperschaftsbesteuerung mit niedrigen Sätzen<br />

und breiten Bemessungsgrundlagen gelaufen ist. <strong>Die</strong>se Erklärung kann durch<br />

empirische Evidenz untermauert werden.<br />

2.3 Empirische Evidenz<br />

Es gibt inzwischen deutliche ökonometrische Belege, dass Marktintegration<br />

und Steuerwettbewerb wesentlich zur Absenkung <strong>der</strong> Körperschaftsteuersätze<br />

beigetragen haben (vgl. nur Swank 2006; Winner 2005; Schwarz 2007; Adam/<br />

Kammas 2007). Wir beschränken uns im Folgenden auf zwei sehr einfache Indikatoren:<br />

Landesgröße und EU-Mitgliedschaft.<br />

Warum Landesgröße? Das ökonomische Standardmodell des Steuerwettbewerbs<br />

(klassisch Bucovetsky 1991) zeigt, dass kleine Län<strong>der</strong> dem Steuerwettbewerb<br />

stärker ausgesetzt sind als große Län<strong>der</strong>. Sie haben weniger Marktmacht<br />

und deshalb weniger Möglichkeiten, sich dem Steuerwettbewerb zu entziehen.<br />

Halten sie an hohen Steuersätzen fest, so werden sie eher durch Unternehmensabwan<strong>der</strong>ungen<br />

bestraft als große Län<strong>der</strong>. Umgekehrt können sie aber auch<br />

stärker vom Steuerwettbewerb profitieren. Denn sie haben relativ wenig eigene<br />

Steuerbasis zu verlieren, aber relativ viel ausländische Steuerbasis zu gewinnen.<br />

<strong>Die</strong> Wahrscheinlichkeit ist daher groß, dass <strong>der</strong> Einnahmeverlust einer Steuersatzsenkung<br />

– das heißt, Einnahmen, die durch die niedrigere Besteuerung <strong>der</strong><br />

Gewinne inländischer Unternehmen verloren gehen – durch den Einnahmegewinn<br />

aus <strong>der</strong> Besteuerung von zusätzlich ins Land strömenden ausländischen

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