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Die Politische Ökonomie der europäischen Integration - MPIfG

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n e g a t i V e u n d p o S i t i V e in t e g r a t i o n 79<br />

europäische Regelungen in vielen Fällen extrem schwierig und in manchen Fällen<br />

ganz unmöglich machen. Da aber positive <strong>Integration</strong>, an<strong>der</strong>s als die negative<br />

<strong>Integration</strong>, von einem hohen Grad an Konsens zwischen den Regierungen<br />

abhängt, kann man für bestimmte Arten politischer Probleme auf <strong>der</strong> <strong>europäischen</strong><br />

Ebene kaum wirkungsvolle Lösungen erwarten. Wenn dann zugleich die<br />

Möglichkeit nationaler Lösungen durch die negative <strong>Integration</strong> und die Zwänge<br />

des wirtschaftlichen Wettbewerbs eingeschränkt wird, müsste dies die Problemlösungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>europäischen</strong> Mehrebenenpolitik reduzieren.<br />

4 Zusammenfassung und Ausblick<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> Unterscheidung zwischen negativer und positiver <strong>Integration</strong><br />

(die mit <strong>der</strong> Unterscheidung zwischen marktschaffenden und marktkorrigierenden<br />

Politiken verwandt, aber nicht identisch ist) habe ich gezeigt, dass<br />

Kommission und Gerichtshof den erstgenannten <strong>Integration</strong>styp zu einem<br />

überaus wirksamen Instrument entwickelt haben, mit dem nationale Behin<strong>der</strong>ungen<br />

des freien Verkehrs von Gütern, <strong>Die</strong>nstleistungen, Kapital und Arbeit<br />

unterbunden und Wettbewerbsverfälschungen korrigiert werden können. <strong>Die</strong><br />

Legitimation dieser Politik <strong>der</strong> Marktintegration basiert formell auf dem Primärrecht<br />

<strong>der</strong> Verträge, die von den Regierungen aller Mitgliedstaaten abgeschlossen<br />

und von ihren Parlamenten ratifiziert wurden. Aber die Instrumente <strong>der</strong> negativen<br />

<strong>Integration</strong> werden nun auch zur Liberalisierung und zur Privatisierung<br />

einer großen Zahl von <strong>Die</strong>nstleistungs- und Infrastrukturaufgaben eingesetzt,<br />

die in allen Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und noch für<br />

Jahrzehnte danach vom Marktwettbewerb ausgenommen waren. <strong>Die</strong> materielle<br />

Legitimation dieser <strong>europäischen</strong> Liberalisierung des service public und <strong>der</strong> »Daseinsvorsorge«<br />

beruht also letztlich nur auf <strong>der</strong> Autorität <strong>der</strong> <strong>europäischen</strong> und<br />

nationalen Rechtsordnungen – und auf dem Freiraum, den diese einer nicht von<br />

demokratisch verantwortlichen Regierungen und Parlamenten kontrollierten<br />

richterlichen Rechtsschöpfung eröffnen. Mit an<strong>der</strong>en Worten: Ihre Akzeptanz<br />

basiert auf einem Legitimitätsglauben, <strong>der</strong> den internen Kontrollmechanismen<br />

des Rechtssystems und <strong>der</strong> Legitimation richterlicher Rechtsschöpfung durch<br />

Diskurse innerhalb <strong>der</strong> juristischen Profession vertraut, die – so jedenfalls die<br />

Hoffnung – in allgemein geteilten Vorstellungen von Gemeinwohl und Gerechtigkeit<br />

verwurzelt sind.<br />

Demgegenüber können positive <strong>Integration</strong> und marktkorrigierende Interventionen<br />

auf europäischer Ebene nur in einem sehr beschränkten Maße von<br />

den eigenständigen Rechtsetzungskompetenzen <strong>der</strong> Kommission und den

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