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TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen

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� Die Postmoderne weist in ihrem Vollzug eine doppelte Reziprozität der<br />

Reflexion ihrer Inhalte auf. Die konstitutiv-epistemische Rolle des Verwendungszusammenhangs<br />

für die Begründungsebene zeigt dies exemplarisch<br />

auf. Bezüglich der Konstituierung der postmodernen Bestimmungen auf Begründungsebene<br />

tritt sie gleichberechtigt neben den Entdeckungszusammenhang.<br />

� Die doppelte Reziprozität der Postmoderne, und damit insbesondere die<br />

Berücksichtigung des Verwendungszusammenhangs, verändert die inhaltlichen<br />

Bestimmungen auf charakteristische Weise: Das Charakteristische des<br />

postmodernen Vollzugs kann nur dann konstitutiv wirken, wenn die Kernstruktur<br />

in der Lage ist, die inhaltliche Impulse von Entdeckungs- und Verwendungszusammenhang<br />

abzubilden, d. h., wenn sie die Fähigkeit und damit<br />

auch Offenheit besitzt, bisher Unbekanntes darzustellen. Dies erfordert<br />

auch eine strukturelle Neuausrichtung, die sich auf Diskontinuität und Differenz<br />

nachhaltig einstellt, damit material-strukturelle Konsequenzen zeitigt.<br />

� Die Postmoderne entwickelt sich sukzessive von ihrer programmatischen<br />

Rolle hin zu einer konstruktiven, jedoch nicht minder kritischen und die<br />

Grundlagen reflektierenden und in Frage stellenden Rolle. Diese neue Rolle<br />

stellt ihre eigene Diskontinuität zur Moderne in den eigenen poststrukturalistischen<br />

Rahmen, in dem die Diskontinuität in ihrem destruierenden Charakter<br />

eine Relativierung erfährt und quasi-kontinuierlich abgebildet werden<br />

kann. Agonistische Dialektik und diametraler Gegensatz wird zur<br />

Konnexion von Heterogenitäten.<br />

� Im Spannungsfeld von Teil und Ganzem, von Einheit und Vielheit wird<br />

die Postmoderne hier als Einlösung der „holistischen Intention“ eben durch<br />

die „plurale Option“ 80 verstanden. Die Vielheit der Einheit als Befund abbilden<br />

zu können, emergiert zur Notwendigkeit und Bedingung einer authentischen<br />

und ganzheitlichen Perspektive nachhaltiger Handhabungskonzeptionen<br />

aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen.<br />

� Die subjektive Vernunft wird hier als der Vernunft immanente Größe<br />

interpretiert. Sie wird der Vernunft nicht hinzugefügt, noch ist sie etwas<br />

anderes als Vernunft. In der neuartigen Etablierung und Betonung der konstitutiven<br />

Rolle subjektiver Vernunft durch Vernunft als subjektives Vermögen<br />

wird, in der hier entwickelten Position, einer überfälligen Sensibilisierung<br />

80 Welsch (1993: 63).<br />

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