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TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen

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Herrschaft ausmachen. Die Vernunft entsteht aus der individuellen Einsicht,<br />

die Vernunft als notwendig ansieht. Es ist dies die Notwendigkeit von Übergang<br />

und damit sichtbar gemachter Ganzheitlichkeit. Diese Einsicht setzt<br />

sich nicht gegen etwas durch, sondern entsteht zwingend. Die Kantische<br />

Charakteristik der Überwindung scheint in dieser Form Voraussetzung der<br />

Welsch’schen Konzeption zu sein. Welsch thematisiert diese ursprüngliche<br />

Dualität nicht explizit, setzt sie jedoch implizit als überwunden voraus. In<br />

dieser Differenz wird die historische Bedingtheit von Konzeptionen um Vernunft<br />

deutlich; sie sind zum großen Teil immer auch als Produkt des aktuellen<br />

gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Spannungsfeldes zu interpretieren.<br />

Aus dieser historischen Perspektive ließe sich die Welsch’sche Konzeption<br />

als ein wie auch immer gearteter Fortschritt der Kantischen Konzeption<br />

einstufen, welcher über die Mensch-Natur-Dualität hinaus die aktuellen<br />

Spannungen aufzunehmen in der Lage ist. Diese Spannungen kommen<br />

überwiegend in der Moderne-Postmoderne-Debatte zur Sprache.<br />

Wie aus dieser Darstellung sukzessive transparent wird, zieht sich der Unterschied<br />

in Bezug auf die Geltungsansprüche der Ansätze durch die gesamten<br />

Konzeptionen hindurch. So schreitet Kant von einer schwächer ausgeprägten<br />

Entdeckungs- und Entstehungsebene (Dualität) zu einer normativen<br />

Begründungsebene, welches Implikationen für den Verwendungszusammenhang<br />

beinhaltet. Dagegen ist bei Welsch die Entdeckungsebene stark<br />

ausgeprägt (postmoderne Deskriptivität), wobei die beiden nachfolgenden<br />

Ebenen eher unterbestimmt bleiben. Insbesondere der Begründungszusammenhang<br />

trägt phänomenologischen Charakter, was einer <strong>St</strong>ringenz der<br />

Begründungsstruktur nicht immer zuträglich erscheint. 155<br />

Kant führt aus, was einen möglichen Übergang zwischen seinen heterogenen<br />

Polen betrifft, dass der eine Pol, die Natur und deren Gesetzmäßigkeiten, auf<br />

zwei verschiedene Arten der menschlichen Vernunft zugänglich werden<br />

kann. Zum einen kann dieses teleologisch begründet werden, zum anderen<br />

ästhetisch. 156 Dabei stellen diese verschiedene Arten mehr als reine Wegbe-<br />

155 Insbesondere vor dem Hintergrund des Befundes aus dem Abschnitt 5 bezüglich der<br />

zentralen Charakteristika der postmodernen Moderne - nämlich die immanente Verknüpfung<br />

von Entdeckungs- und Verwendungszusammenhang nicht nur phänomenologisch,<br />

sondern vor allem auch konzeptionell - scheint die Welsch’sche Konzeption<br />

der hier entwickelten Debatte in diesen Punkten nachzustehen.<br />

156 Vgl. hierzu ausführlicher Welsch (1996: 770ff.). Im teleologischen Entdeckungszusammenhang<br />

verbinden sich die sukzessive identifizierten Naturgesetze quasi zu einem<br />

Gesetzeszusammenhang per se. Jeder Schritt der (naturwissenschaftlichen) Erkennt-<br />

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