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TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen

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diejenigen Punkte konzentriert und beschränkt, die die Welsch’sche Konzeption<br />

von der Kantischen differenzieren.<br />

Die Welsch‘sche Konzeption baut im Wesentlichen auf der Metapher der<br />

Einheit und Vielheit auf. Entlang dieser Unterscheidung verkörpert die Vernunft<br />

immer noch den Einheitsgedanken pluraler Wirklichkeit. Nur ist die<br />

Einheitsidee auf andere Weise verwirklicht, als es bis dato gedacht und konzipiert<br />

war. Dabei ist nicht nur die Verfasstheit der Vernunft von einer unterschiedlichen<br />

Charakteristik als bisher konzipiert, auch der Prozess der<br />

Vereinheitlichung unterscheidet sich grundlegend von bisherigen Überlegungen.<br />

Kurz gesagt kann also einerseits ein grundlegender Verständniswandel<br />

von der Verfasstheit von Vernunft und andererseits eine Betonung<br />

des Prozesses festgestellt und als wesentliche Neuerungen identifiziert<br />

werden.<br />

Die Kantische Konzeption sieht sich mit einer ähnlichen Heterogenität der<br />

pluralen Elemente der Realität konfrontiert. Während aber Welsch von der<br />

Rationalitäten-Vielfalt spricht und rhizomatische Wucherungen handhabt, ist die<br />

Kantische Position von bipolarem Charakter, wenn nicht gar monopolar.<br />

Denn das menschliche Wesen konstruiert sich in und gegenüber der Natur.<br />

Dabei wird die Konstruktion der Dualität des Menschen als Gegenüber zur<br />

Natur erst ermöglicht, wenn sich der Mensch seiner Vernunft bedient und<br />

sich auf diese Weise der deterministischen Gesetzmäßigkeiten naturhafter<br />

Prozesse und Abläufe entledigen kann. Hier ist die Pflicht das Medium der<br />

Befreiung. Dieses Medium ersetzt die Willkür der empirischen Bestimmung<br />

durch eine selbstbestimmte Sukzession der Prozessschritte. Das Handeln des<br />

Menschen ist auf diese Weise bestimmt durch moralische Gesetze, welche<br />

der Vernunft entspringen und damit einen direkten Bezug zur selbigen aufweisen;<br />

auf der einen Seite steht die Natur mit ihrer rein zufälligen empirischen<br />

Bestimmung, auf der anderen Seite steht die Pflicht, welche durch den<br />

Bezug auf die Vernunft ein Befreiungspotential aufweist.<br />

Das Trennungsparadigma ist also an ganz anderer <strong>St</strong>elle entwickelt, als die<br />

Welsch’sche Konzeption es wahrnimmt. Auch lässt die Welsch’sche Konzeption<br />

gegenüber Kant eine Hierarchisierung der Vernunft vermissen, die<br />

auf eine unterschiedliche Intention der Verfasser schließen lässt. Bei Kant<br />

kann die Vernunft einer Befreiung gleichgesetzt werden, die einer Überwindung<br />

der evolutorischen Kreisläufe gleichkommt und damit die Unterordnung<br />

der Natur unter die menschliche Vernunft andeutet. Bei Welsch hingegen<br />

lässt sich keine explizite Verbindung der Vernunft mit einer Art von<br />

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