TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen
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diejenigen Punkte konzentriert und beschränkt, die die Welsch’sche Konzeption<br />
von der Kantischen differenzieren.<br />
Die Welsch‘sche Konzeption baut im Wesentlichen auf der Metapher der<br />
Einheit und Vielheit auf. Entlang dieser Unterscheidung verkörpert die Vernunft<br />
immer noch den Einheitsgedanken pluraler Wirklichkeit. Nur ist die<br />
Einheitsidee auf andere Weise verwirklicht, als es bis dato gedacht und konzipiert<br />
war. Dabei ist nicht nur die Verfasstheit der Vernunft von einer unterschiedlichen<br />
Charakteristik als bisher konzipiert, auch der Prozess der<br />
Vereinheitlichung unterscheidet sich grundlegend von bisherigen Überlegungen.<br />
Kurz gesagt kann also einerseits ein grundlegender Verständniswandel<br />
von der Verfasstheit von Vernunft und andererseits eine Betonung<br />
des Prozesses festgestellt und als wesentliche Neuerungen identifiziert<br />
werden.<br />
Die Kantische Konzeption sieht sich mit einer ähnlichen Heterogenität der<br />
pluralen Elemente der Realität konfrontiert. Während aber Welsch von der<br />
Rationalitäten-Vielfalt spricht und rhizomatische Wucherungen handhabt, ist die<br />
Kantische Position von bipolarem Charakter, wenn nicht gar monopolar.<br />
Denn das menschliche Wesen konstruiert sich in und gegenüber der Natur.<br />
Dabei wird die Konstruktion der Dualität des Menschen als Gegenüber zur<br />
Natur erst ermöglicht, wenn sich der Mensch seiner Vernunft bedient und<br />
sich auf diese Weise der deterministischen Gesetzmäßigkeiten naturhafter<br />
Prozesse und Abläufe entledigen kann. Hier ist die Pflicht das Medium der<br />
Befreiung. Dieses Medium ersetzt die Willkür der empirischen Bestimmung<br />
durch eine selbstbestimmte Sukzession der Prozessschritte. Das Handeln des<br />
Menschen ist auf diese Weise bestimmt durch moralische Gesetze, welche<br />
der Vernunft entspringen und damit einen direkten Bezug zur selbigen aufweisen;<br />
auf der einen Seite steht die Natur mit ihrer rein zufälligen empirischen<br />
Bestimmung, auf der anderen Seite steht die Pflicht, welche durch den<br />
Bezug auf die Vernunft ein Befreiungspotential aufweist.<br />
Das Trennungsparadigma ist also an ganz anderer <strong>St</strong>elle entwickelt, als die<br />
Welsch’sche Konzeption es wahrnimmt. Auch lässt die Welsch’sche Konzeption<br />
gegenüber Kant eine Hierarchisierung der Vernunft vermissen, die<br />
auf eine unterschiedliche Intention der Verfasser schließen lässt. Bei Kant<br />
kann die Vernunft einer Befreiung gleichgesetzt werden, die einer Überwindung<br />
der evolutorischen Kreisläufe gleichkommt und damit die Unterordnung<br />
der Natur unter die menschliche Vernunft andeutet. Bei Welsch hingegen<br />
lässt sich keine explizite Verbindung der Vernunft mit einer Art von<br />
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