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TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen

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Doch: Menschen sind eben gerade unabhängig dessen, was ihnen widerfährt,<br />

Menschen. 149 Maak zeigt jedoch hierdurch - und so sei es im Duktus seiner<br />

Arbeit interpretiert - die konstitutive Rolle der Anerkennung im Kontext von<br />

Menschenwürde und diese ist vornehmlich auch eine tatsächlich-prozessuale.<br />

Auch wenn Maak in Bezug auf die Position von Hegel der Voraussetzungsebene<br />

sehr nahe kommt, bleibt doch der prozessuale Charakter jenseits<br />

der Anfangsbedingungen deutlich zu erkennen.<br />

Die hier vertretene Position ist im Ursprung in den Voraussetzungen einer<br />

Intersubjektivität verhaftet, jedoch handelt es sich eher um eine Perspektive,<br />

die den Prozessbeginn redefinieren möchte. Der Beginn eines Prozesses, der<br />

letztlich zu Anerkennung im Maakschen Sinne führen und der auch den diskursethischen<br />

Weg einschlagen kann, liegt in der Vergegenwärtigung des<br />

Ursprungs, somit zwischen Prozess und Voraussetzung. In diesem Übergang<br />

findet eine Reflexion der Voraussetzung im Blick auf den zu beschreitenden<br />

Weg statt. Die Sensibilisierung einer intersubjektiven Verwiesenheit entsteht<br />

in diesem Übergang von Voraussetzung und Umsetzung. Dieser Übergang<br />

kann am treffendsten mit einer rationalen Öffnung beschrieben werden. Sie ist<br />

nicht nur Erfassung der Voraussetzung, sondern zudem prozessualer Bestandteil,<br />

da die Bindung zurück an die Voraussetzung in dem antizipativen<br />

Bewusstsein der Bindung an die Umsetzung geschieht. Als Bindeglied<br />

nimmt die rationale Öffnung die Rolle ein, die Welsch „seiner“ transversalen<br />

Vernunft zugedacht hat - zumindest in der Ausgangskonzeption. Ob die gelingende<br />

Bindung zwischen Voraus- und Umsetzung auch tatsächlich zu<br />

einer gelingenden Umsetzung im Sinne von tatsächlicher Anerkennung bzw.<br />

Diskurs führt, ist eine Frage, die von der Situation und der Fähigkeit des<br />

Subjekts abhängt (hinreichende Bedingung).<br />

Die rationale Öffnung hat sich in der hier vertretenen Position als notwendige<br />

Bedingung des ethischen Vollzugs zu erkennen gegeben, jedoch nicht<br />

als hinreichende. Es ließe sich auch argumentieren, dass die Frage der tatsächlichen<br />

Umsetzung nicht die gleiche Qualität aufweist wie die Frage der<br />

Reflexion der Voraussetzungen. So kann zumindest die Faktizität die Reflexion<br />

auf der Begründungsebene nicht in Frage stellen. D. h., auch wenn die<br />

Umsetzung nicht gelingt, ist dies nicht ausreichend für eine Widerlegung der<br />

149 Hierauf kann an dieser <strong>St</strong>elle nicht näher eingegangen werden. Vgl. zu dem Komplex<br />

„Menschenwürde“ und die theoretische Fundierung bspw. Knoepffler, N./Haniel, A.<br />

[Hrsg.] (2000): Menschenwürde und medizinethische Konfliktfälle, <strong>St</strong>uttgart.<br />

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