TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen
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quenz dar, doch ist sie nicht unbedingter Zielpunkt der hier entwickelten<br />
Konzeption. 155 Die kritische Distanz zu einem normativen Vollzug repräsentiert<br />
den postmodernen Tribut, das Einlassen auf diesen Vollzug den modernen<br />
Tribut. In der postmodern-modernen Verbindung steht die Ermöglichung<br />
des Vollzugs im Mittelpunkt.<br />
In der hier entwickelten Argumentation geht es um die ökonomische Rationalität<br />
nicht nur bezüglich ihrer eigenen Verfasstheit, sondern auch bezüglich<br />
ihres Verhältnisses zu anderen Rationalitäten. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass eine Weiterentwicklung gerade in der Öffnung gegenüber anderen<br />
Rationalitäten besteht und dies wiederum nicht ohne eine Entwicklung der<br />
eigenen Verfasstheit zu realisieren ist. In diesen charakteristischen Entwicklungsprozessen,<br />
die eigene (rationale) Identität, Öffnung und Verknüpfung<br />
zusammendenken, wird hier der nachhaltig vielversprechendste Weg zur<br />
Wirksamwerdung moralischer Ansprüche innerhalb der Wirtschaft gesehen.<br />
Und wie steht es um die oben genannten ethischen Bestimmungen im ökonomischen<br />
Kontext? Genuiner und damit wesentlicher Akteur der ökonomischen<br />
Rationalität ist das einzelne Individuum. Durch das Individuum wird<br />
die Rationalität in Rahmenordnungen und Anreizsysteme transportiert, von<br />
wo aus die ökonomische Rationalität auf den Einzelnen zurückwirkt, jedoch<br />
immer nur soweit, wie es das einzelne Individuum letztendlich und langfristig<br />
zulässt. 156 Ausgangspunkt hierbei ist, dass der einzelne Wirtschaftsakteur<br />
über die Einsicht in die Begründung der moralischen Ansprüche (Andersartigkeit;<br />
Verwiesenheit) den ökonomisch-rationalen Kontext nachhaltig auf-<br />
ethisch-kritisch zu ergründen und möglicherweise neu zu begründen gilt.“ (Ulrich, P.<br />
(2000a): Integrative Wirtschaftsethik: Grundlagenreflexion der ökonomischen Vernunft,<br />
in: EuS, Jg. 11, H. 4, S. 555-567, hier S. 555; Hervorhebungen im Original).<br />
155 Vgl. hierzu nochmals Abschn. 10.2.<br />
156 Dabei sei von Zwangs- und quasi Zwangskonstellationen abgesehen. Dass ein Beschäftigungsverhältnis,<br />
vor allem in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, Züge einer solchen<br />
Zwangssituation aufweisen kann, sei dabei nicht ignoriert. Jedoch soll hier davon<br />
ausgegangen werden, dass ein Minimalspielraum der Handlungsmöglichkeit auch<br />
für den Arbeitnehmer besteht. Diese (Rest)Möglichkeit der individuellen Einflussnahme<br />
konstituiert die quasi „lebensweltliche“ Verantwortung des Einzelnen, die, so<br />
gering sie auch angesichts vielfältiger anderer Beeinflussungen werden mag, nicht<br />
eliminierbar ist. Entgegen dem ökonomischen „normativen Individualismus“, der dem<br />
Individuum (bzw. Wirtschaftssubjekt) „keine anderen Rationalitätsansprüche“<br />
zumuten will, „als die kluge Verfolgung der Eigeninteressen“ (Ulrich 2000a: 558;<br />
Hervorhebungen im Original), fordert diese nicht eliminierbare „lebensweltliche“<br />
Verantwortung gerade die Auseinandersetzung mit diesen anderen Rationalitätsansprüchen<br />
bzw. versagt dem Einzelnen die Ignoranz gegenüber diesen Ansprüchen.<br />
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