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TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen

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quenz dar, doch ist sie nicht unbedingter Zielpunkt der hier entwickelten<br />

Konzeption. 155 Die kritische Distanz zu einem normativen Vollzug repräsentiert<br />

den postmodernen Tribut, das Einlassen auf diesen Vollzug den modernen<br />

Tribut. In der postmodern-modernen Verbindung steht die Ermöglichung<br />

des Vollzugs im Mittelpunkt.<br />

In der hier entwickelten Argumentation geht es um die ökonomische Rationalität<br />

nicht nur bezüglich ihrer eigenen Verfasstheit, sondern auch bezüglich<br />

ihres Verhältnisses zu anderen Rationalitäten. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass eine Weiterentwicklung gerade in der Öffnung gegenüber anderen<br />

Rationalitäten besteht und dies wiederum nicht ohne eine Entwicklung der<br />

eigenen Verfasstheit zu realisieren ist. In diesen charakteristischen Entwicklungsprozessen,<br />

die eigene (rationale) Identität, Öffnung und Verknüpfung<br />

zusammendenken, wird hier der nachhaltig vielversprechendste Weg zur<br />

Wirksamwerdung moralischer Ansprüche innerhalb der Wirtschaft gesehen.<br />

Und wie steht es um die oben genannten ethischen Bestimmungen im ökonomischen<br />

Kontext? Genuiner und damit wesentlicher Akteur der ökonomischen<br />

Rationalität ist das einzelne Individuum. Durch das Individuum wird<br />

die Rationalität in Rahmenordnungen und Anreizsysteme transportiert, von<br />

wo aus die ökonomische Rationalität auf den Einzelnen zurückwirkt, jedoch<br />

immer nur soweit, wie es das einzelne Individuum letztendlich und langfristig<br />

zulässt. 156 Ausgangspunkt hierbei ist, dass der einzelne Wirtschaftsakteur<br />

über die Einsicht in die Begründung der moralischen Ansprüche (Andersartigkeit;<br />

Verwiesenheit) den ökonomisch-rationalen Kontext nachhaltig auf-<br />

ethisch-kritisch zu ergründen und möglicherweise neu zu begründen gilt.“ (Ulrich, P.<br />

(2000a): Integrative Wirtschaftsethik: Grundlagenreflexion der ökonomischen Vernunft,<br />

in: EuS, Jg. 11, H. 4, S. 555-567, hier S. 555; Hervorhebungen im Original).<br />

155 Vgl. hierzu nochmals Abschn. 10.2.<br />

156 Dabei sei von Zwangs- und quasi Zwangskonstellationen abgesehen. Dass ein Beschäftigungsverhältnis,<br />

vor allem in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, Züge einer solchen<br />

Zwangssituation aufweisen kann, sei dabei nicht ignoriert. Jedoch soll hier davon<br />

ausgegangen werden, dass ein Minimalspielraum der Handlungsmöglichkeit auch<br />

für den Arbeitnehmer besteht. Diese (Rest)Möglichkeit der individuellen Einflussnahme<br />

konstituiert die quasi „lebensweltliche“ Verantwortung des Einzelnen, die, so<br />

gering sie auch angesichts vielfältiger anderer Beeinflussungen werden mag, nicht<br />

eliminierbar ist. Entgegen dem ökonomischen „normativen Individualismus“, der dem<br />

Individuum (bzw. Wirtschaftssubjekt) „keine anderen Rationalitätsansprüche“<br />

zumuten will, „als die kluge Verfolgung der Eigeninteressen“ (Ulrich 2000a: 558;<br />

Hervorhebungen im Original), fordert diese nicht eliminierbare „lebensweltliche“<br />

Verantwortung gerade die Auseinandersetzung mit diesen anderen Rationalitätsansprüchen<br />

bzw. versagt dem Einzelnen die Ignoranz gegenüber diesen Ansprüchen.<br />

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