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TRANSVERSALE WIRTSCHAFTSETHIK - Universität St.Gallen

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ist eine voraussetzungsfreie Berücksichtigung der pluralen <strong>St</strong>ruktur als Realverfassung<br />

der Rationalität möglich.<br />

(Leere)<br />

Die „Leere“ der Vernunft bezieht sich auf inhaltliche, materiale Prinzipien,<br />

nicht jedoch auf formale Prinzipien. Welsch konkretisiert dies:<br />

144<br />

„Gleichwohl ist Vernunft nicht einfachhin leer. Zwar ist sie frei von allen inhaltlichen<br />

Prinzipien, aber ihr sind formale Prinzipien zu eigen: die logischen<br />

Prinzipien. Diese bilden das genuine Instrumentarium der Vernunft. Vernunft<br />

verfügt über operative Grundsätze wie beispielsweise das Widerspruchsprinzip<br />

und elementare Kategorien wie Identität und Differenz, Einzelheit,<br />

Vielheit und Totalität, Beharren und Veränderung, Grund und Folge, Möglichkeit<br />

und Notwendigkeit, Einheitlichkeit, Partikularität, Widerspruch, Kohärenz<br />

und dergleichen. Die Vollzüge der Vernunft erfordern das Innehaben<br />

dieser logischen Prinzipien (der operativen Grundsätze wie der Elementarbegriffe)<br />

und bringen jeweils einige davon zur Anwendung. Vernunft ist ein<br />

wesentlich logisches Vermögen.“ 168<br />

Diese Freiheit von materialen Prinzipien veranlasst Welsch dazu, von einer<br />

Reinheit der Vernunft zu sprechen. 169 Diese Form von Objektivität verleiht<br />

der Vernunft eine „Souveränität und Universalität“ 170, denn sie ist nicht inhaltlich<br />

„vorbelastet“, kann frei wählen und entscheiden, was nach gewissen<br />

Regeln abläuft, die formale Prinzipien genannt werden.<br />

„Anders als diese [Positionen; T.B.], ist sie nicht an bestimmte Inhalte (Überzeugungsgeflechte,<br />

historische <strong>St</strong>andards, eine bestimmte Weltsicht oder dergleichen)<br />

gebunden. Vernunft ist von solch inhaltlichen Prämissen frei. Vernunft<br />

scheint eigentümlich rein zu sein – und anders nicht Vernunft sein zu<br />

können.“ 171<br />

168 Welsch (2000a: 84; Fußnoten weggelassen).<br />

169 Es sei an dieser <strong>St</strong>elle die Kritik von Kettner vorgezogen, der bemerkt, dass die Kohärenz<br />

„aus der formalen („logischen“) Reinheit“ ausschert, denn es „muß klar sein, daß<br />

Kohärenz (ähnlich übrigens wie der Begriff der Relevanz) überhaupt kein formallogisches<br />

(= in allen möglichen Welten gültiges) Verhältnis bezeichnet“ (Kettner, M.<br />

(2000): Wie leer und rein ist die transversale Vernunft?, in: EuS, Jg. 11, H. 1, S. 110-112,<br />

hier S. 111). Welsch (2000b: 178) gesteht in seiner Replik hier eine Verwechslung mit<br />

dem Begriff der „Konsistenz“ ein.<br />

170 Welsch (2000a: 84).<br />

171 Ebenda.

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