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Hans Harald Isop - Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD ...

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Der Begriff Synode bezieht sich auf eine Kirchenversammlung, die insbesondere<br />

in den aus der Reformation hervorgegangenen evangelischen Kirchengemeinschaften<br />

Trägerin der kirchlichen Gesetzgebung sein kann. Eine Synodalverfassung ist dem-<br />

nach eine Verfassung evangelischer Kirchen, nach der eine aus Theologen und Laien<br />

bestehende Synode die Kirche leitet.<br />

Auch kann der Begriff Synode die Körperschaft der evangelischen kirchlichen<br />

Selbstverwaltung darstellen. Ansonsten bezeichnet Synode eine Versammlung von<br />

Abgesandten mehrerer Gemeinden, Bezirke oder Kirchenprovinzen bzw. mehrerer<br />

Bistümer.<br />

Innerhalb der katholischen Kirche kann Synode auch synonym mit dem Begriff<br />

Konzil angewendet werden. Das Adjektiv synodal, das manchmal – obwohl seltener<br />

– als dessen Synonym synodisch gebraucht wird, bedeutet so viel wie „in der Art ei-<br />

ner Synode, auf ihr beruhend“.<br />

Katholischerseits werden mit Synode die Diözesansynode 5 , die Metropolitansy-<br />

node, die Bischofssynode und das Konzil bezeichnet. 6<br />

In den eigenständigen orthodoxen Kirchen werden Partikularsynoden abgehal-<br />

ten; in der russischen Kirche existierte der Begriff „der Heilige Synod“. Bis 1917<br />

wurde damit in Russland die höchste kirchliche Behörde bezeichnet.<br />

In der evangelischen Kirche hat sich eine Stufenfolge von Synoden herausgebil-<br />

det: Kreis- oder Bezirkssynoden; Landes- oder Provinzialsynoden; Generalsynode<br />

der Kirchen des Bekenntnisses (Synode der EKD). Die jeweiligen Beauftragten wer-<br />

den gewöhnlich von den Gliedschaften, die sie vertreten, gewählt. Der Vorsitzende<br />

einer Synode heißt Präses. Die Synoden sind ein oberstes kirchliches Leitungsorgan<br />

mit umfassender, insbesondere auch gesetzgebender Zuständigkeit.<br />

Der oder die Synodale ist ein Mitglied einer Synode.<br />

Konzil, von dem Lateinischen „concilium“ bezeichnet ebenfalls eine „Ver-<br />

sammlung“. Etymologisch geht das Wort auf „calare“ (griechisch: καλείν) zurück,<br />

das so viel wie „aus-, zusammenrufen“ bedeutet. In der katholischen Kirche und<br />

Theologie bezeichnet es oft eine umfassende Versammlung kirchlicher Würdenträger<br />

und wird auch synonym zu dem Wort Synode gebraucht.<br />

5<br />

Vgl. hierzu auch: Kessler, Michael, Art.: Diözesansynode. II. Praktisch-theologisch, in: LThK<br />

3<br />

1995, Bd. 3, Sp. 254f.<br />

6 3<br />

Bemerkenswerterweise bleibt im Duden 1999, Bd. 8, Stichwort „Synode“, die Diözesansynode<br />

unerwähnt. Die katholische Synode wird hier ausschließlich als „beratende, beschließende u[nd] gesetzgebende<br />

Versammlung von Bischöfen in einem Konzil (unter Vorsitz des Papstes)“ bezeichnet.<br />

15

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