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Hans Harald Isop - Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD ...

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4 Diözesansynoden<br />

Nach dem CIC von 1983 ist eine Diözesansynode in der katholischen Kirche ein Be-<br />

ratungsorgan des Bischofs. Dieses wird vom Bischof geschaffen, indem er Angehö-<br />

rige seiner Diözese zur Teilnahme einlädt. Der Bischof legt auch Beratungsinhalte<br />

fest und hat als einziger gesetzgebende Gewalt. Das bedeutet, dass die Beschlüsse<br />

der Synode erst vom Diözesanbischof in Kraft gesetzt werden müssen, bevor sie<br />

fester Bestandteil des Diözesanrechts werden können. 49<br />

4.1 Kirchengeschichtliche Wende- und Eckpunkte<br />

Als ein kirchengeschichtlicher Wendepunkt von nicht zu unterschätzender Kraft<br />

muss das Zweite Vatikanische Konzil 1962-1965 angesehen werden. Dieser Ein-<br />

schnitt fand auch in Bezug auf die Durchführung von Diözesansynoden seinen Nie-<br />

derschlag.<br />

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil waren es ausschließlich Kleriker, die zur<br />

Teilnahme an Synoden zugelassen wurden. Papst Paul VI. öffnete jedoch die Diöze-<br />

sansynoden auch für Laien. Dieses wurde dann später im heute gültigen kirchlichen<br />

Gesetzbuch, CIC 1983, verankert. Nichtkatholische Christen dürfen seitdem als Be-<br />

obachter ebenfalls eingeladen werden. 50<br />

Als weitere kirchengeschichtliche Eckpunkte können unter anderem genannt<br />

werden: das Niederländische Pastoralkonzil 1966-1970, die Wiener Diözesansynode<br />

1966-1971, die Hildesheimer Diözesansynode 1968-1969, der Essener Katholikentag<br />

1968, bei dem die Forderung nach einer bundesdeutschen Synode erstmalig verbali-<br />

siert wurde, sowie nicht zuletzt die Würzburger Synode oder – mit ausführlichem<br />

Titel – die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland<br />

1971-1975. In den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts fanden Diözesansyno-<br />

den in Rottenburg-Stuttgart 1985-1986, in Hildesheim 1989-1990 und in Augsburg<br />

1990 statt. 51<br />

49 Vgl. CIC 1983, cann. 460-468. Vgl. hierzu auch: Kessler, Michael, Art.: Diözesansynode. II. Praktisch-theologisch,<br />

in: LThK 3 1995, Bd. 3, Sp. 254f.<br />

50 Vgl. besonders Abschnitt 4.3 der vorliegenden Arbeit.<br />

51 Vgl. dazu Demel, S. u.a., „Löscht den Geist nicht aus“. Synodale Prozesse in deutschen Diözesen,<br />

Freiburg/Basel/Wien 2005, besonders S. 42-53.<br />

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