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Hans Harald Isop - Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD ...

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Nuntius A. Possevino“ (Sp. 331) und hatte 1576 ein Messbuch eingeführt, das sich<br />

der katholischen Liturgie wieder annäherte, was aber zu Konflikten, vor allem beim<br />

Klerus führte. Der aufständische Klerus suchte Obhut beim Bruder von König<br />

Johann, Herzog Karl, „in dessen H[erzogtum] die neue Liturgie verboten war“ (ebd.).<br />

Als Sigismund „den schwedischen Thron bestiegen hatte, berief H[erzog] Karl<br />

1593 eine Synode nach Uppsala, die das Augsburger Bekenntnis annahm und die<br />

Liturgie K[önig] Johanns verwarf“ (ebd.). Darauf folgte, dass 1595 „der Abfall v[on]<br />

der lutherischen Lehre unter Strafe gestellt u[nd] mit Landesverweis u[nd]<br />

Güterkonfiskation bestraft [wurde]“ (ebd.). Ferner wurde „[d]as Kloster zu Vadstena<br />

… geschlossen, die letzten Schwestern u[nd] kath[olischen] Priester verließen das<br />

Land“ (ebd.). Die Stände sagten 1599 dem katholischen Monarchen ihre Treue auf.<br />

„Karl übernahm die Regierung u[nd] wurde 1604 als K[önig] anerkannt“ (ebd.).<br />

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhundert wurden im Krönungseid Gustav II.<br />

Adolfs die Beschlüsse der Synode von Uppsala bestätigt. Konversion zum<br />

katholischen Glauben wurde mit Landesverrat identifiziert. Ein Beispiel hierfür ist<br />

Königin Christine, die auf ihren Thron verzichtete und nachdem sie 1654<br />

konvertierte, in Rom lebte und starb. Wie Y. Werner beschreibt, „[verstärkte sich<br />

mit] der königlichen Alleinherrschaft das Streben nach Uniformität in Religion u[nd]<br />

Kirchengebräuchen, u[nd] das Kirchengesetz v[on] 1686 unterstellte die Kirche ganz<br />

der Staatsgewalt“ (ebd.).<br />

Y. Werner hebt im Hinblick auf die damalige Stellung des Protestantismus in<br />

Schweden hervor, dass „[d]ie Kirche … v[on] luth[erischer] Orthodoxie geprägt<br />

[war]“, dass sich aber im 18. Jahrhundert „Einflüsse des Pietismus immer stärker<br />

bemerkbar [machten], was zu einer Verschärfung der Religionsgesetzgebung führte“<br />

(ebd.).<br />

Sie fasst die weitere Entwicklung wie folgt zusammen:<br />

Erst die Aufklärung brachte Toleranzpatente auf den Weg: 1741 für Reformierte, 1781 für<br />

Katholiken u[nd] 1782 für Juden. Für schwed[ische] Staatsbürger blieb es aber bis 1860<br />

verboten, einer anderen Religionsgemeinschaft als der Staatskirche („Schwedische Kir-<br />

che“) anzugehören. Noch 1860 wurden sechs Frauen, die z[um] kath[olischen] Glauben<br />

übergetreten waren, des Landes verwiesen. Im selben Jahr wurde der Abfall v[on] der<br />

ev[angelisch]-luth[erischen] Lehre entkriminalisiert, der Austritt aus der Staatskirche<br />

blieb aber lange mit starken Restriktionen belegt (Sp. 331).<br />

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