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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

Personenkreis Sondertarife an, z. B. freier oder ermäßigter<br />

Eintritt in öffentliche Schwimmbäder und<br />

Museen, Gewährung verbilligter Fahrkarten zur Nutzung<br />

des öffentlichen Nahverkehrs.<br />

3.2 Familienhilfe und -beratung<br />

Die Bundesregierung teilt die Auffassung des<br />

Berichts, daß junge Eltern stärker als bisher in ihren<br />

Erziehungsaufgaben zu unterstützen sind. Sie unterstreicht<br />

in diesem Zusammenhang die familienunterstützende<br />

und familienergänzende Funktion des<br />

neuen Kinder- und Jugendhilferechts. In Abkehr vom<br />

früheren Jugendwohlfahrtsgesetz, das eingriffsrechtlich<br />

orientiert war und Hilfen für das Kind erst bei<br />

Versagen der Eltern zur Verfügung gestellt hat, steht<br />

bei dem neuen Kinder- und Jugendhilferecht die<br />

Stärkung der Erziehungskraft der Familie und der<br />

elterlichen Erziehungsverantwortung im Vordergrund.<br />

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)<br />

sollen Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten<br />

und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen<br />

Förderung der Erziehung in der Familie<br />

angeboten werden. Diese sollen zu einer erfolgreicheren<br />

Durchführung der Erziehungsverantwortung beitragen.<br />

Dazu zählen insbesondere<br />

— Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse<br />

und Interessen sowie auf Erfahrungen von<br />

Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und<br />

Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur<br />

Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen<br />

der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser<br />

befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft<br />

und das Zusammenleben mit Kindern<br />

vorbereiten;<br />

Angebote der Beratung für Eltern in allgemeinen<br />

Fragen der Erziehung und der Unterstützung bei<br />

der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die<br />

Entwicklung ihrer Kinder sowie zur Bewältigung<br />

konkreter individueller und familienbezogener<br />

Probleme;<br />

Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung<br />

insbesondere in belastenden Familiensituationen;<br />

die bei Bedarf die erzieherische Betreuung<br />

der Kinder einschließen.<br />

Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, daß diese<br />

wichtigen präventiven und unterstützenden Aufgaben<br />

der Kinder- und Jugendhilfe und ihre familienpolitische<br />

Bedeutung in der Praxis der Jugendhilfe nicht<br />

überall erkannt werden. Sie appelliert deshalb an die<br />

Kreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe, entsprechende Angebote der allgemeinen<br />

Förderung der Erziehung in der Familie, wie<br />

sie insbesondere von Trägern der freien Jugendhilfe,<br />

aber auch von den Jugendämtern selbst erbracht<br />

werden, auszubauen. Die dafür zu veranschlagenden<br />

Mittel sind eine wichtige Investition in die Zukunft<br />

unserer Kinder.<br />

Der Bericht stellt zutreffend fest, daß trotz hoher<br />

Scheidungsziffern die Institution der Ehe nicht gene<br />

rell in Frage gestellt oder abgelehnt wird. Viele Paare<br />

trennen sich, weil sie sehr hohe, stark idealisierte<br />

Erwartungen an eine Partnerschaft stellen, deren<br />

Realisierung sie selbst aber überfordert. Hier kommt<br />

insbesondere der Trennungs- und Scheidungsberatung<br />

eine große Bedeutung zu. Deshalb gehen auch<br />

von der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung<br />

und Scheidung wichtige familienrechtliche und<br />

familienpolitische Impulse aus. Im Rahmen der Neuordnung<br />

des Kinder- und Jugendhilferechts ist diese<br />

Beratung ausdrücklich als Aufgabe der Jugendhilfe<br />

verankert worden. Im Fall von Trennung und Scheidung<br />

der Eltern zielt die Beratung darauf ab, die<br />

Eigenkräfte der Eltern zu fördern, ihre Fähigkeiten<br />

zur Konfliktlösung zu verbessern und dem Kind auch<br />

nach Trennung und Scheidung ein Höchstmaß an<br />

Elternschaft zu sichern. Dazu dient die gezielte Unterstützung<br />

bei der Erarbeitung eines gemeinsamen<br />

Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge<br />

nach Trennung und Scheidung, das als Grundlage für<br />

die richterliche Entscheidung dienen kann. Der Bund<br />

hat in diesem Bereich Hilfen für die Praxisarbeit wie<br />

auch für die Qualifizierung von Beratern über Modellprojekte<br />

erarbeiten lassen.<br />

Familien brauchen zur Bewältigung ihrer Aufgaben,<br />

die unsere Gesellschaft mit ihren steigenden Anforderungen<br />

an Ausbildung, Flexibilität und Wissen stellt,<br />

vielfältige Formen der Entlastung. Insbesondere in<br />

Situationen, in denen Menschen und damit auch<br />

Familien ihre Chancen zur eigenständigen Lebensgestaltung<br />

nicht mehr für sich befriedigend nutzen<br />

können, in denen auch die in der Umgebung vorhandenen<br />

Selbsthilfekräfte nicht mehr reichen, benötigen<br />

Familien Beratung und Unterstützung. Es ist Aufgabe<br />

der Familienpolitik, dazu beizutragen, daß Familien<br />

diese Unterstützung und Hilfe sowie Orientierung in<br />

für sie belastenden Situationen erhalten. Aus diesem<br />

Grunde ist die Förderung und konzeptionelle Weiterentwicklung<br />

von Beratung und die Qualifizierung von<br />

Fachkräften ein wichtiges familienpolitisches Anliegen,<br />

dem auf allen politischen Ebenen entsprechendes<br />

Gewicht beigemessen wird.<br />

Besondere Beachtung gilt der Tatsache, daß manche<br />

Familien durch bestimmte Lebensbelastungen wie<br />

Arbeitslosigkeit, gesundheitliche und partnerschaftliche<br />

Probleme und Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung<br />

überfordert sind und darauf mit Gewalt<br />

reagieren. Gerade in solchen Situationen ist jeder<br />

Beitrag zur Entlastung und zur Unterstützung von<br />

-<br />

Familien besonders wichtig, weil dadurch Konflikte in<br />

Familien als gewaltauslösendes Moment vermindert<br />

werden können.<br />

Prävention und Intervention im Zusammenhang mit<br />

Gewalt in der Familie stellen auch einen Schwerpunkt<br />

familienpolitischer Bemühungen der Bundesregierung<br />

dar. Der Bund fördert u.a. im Rahmen zentraler<br />

Maßnahmen der Familienarbeit Modellprojekte, Untersuchungen<br />

und andere Initiativen wie z. B. Ausund<br />

Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Gewaltproblematik,<br />

um die Voraussetzungen für Prävention<br />

und Hilfen zu verbessern.<br />

Die Bundesregierung unterstreicht die Forderung in<br />

Kapitel VIII des Berichts nach einem Ausbau familienergänzender<br />

Angebote zur Bildung, Erziehung und

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