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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

Freistel<br />

Bildungs<br />

urlaub<br />

Männer. Nur bei 25 % der Frauen, aber bei 36 %<br />

der Männer, gab der Betrieb den Anstoß zur<br />

Teilnahme an Weiterbildung (Amt für Berufsund<br />

Weiterbildung in der Behörde für Schule,<br />

Jugend und Berufsbildung Hamburg 1989). So<br />

überrascht nicht, daß berufstätige Frauen häufiger<br />

als Männer unabhängig vom Unternehmen<br />

an Weiterbildung teilnehmen, sie sind daher<br />

stärker auf erreichbare öffentliche Angebote<br />

angewiesen.<br />

Da Männer und Frauen mit geringeren Qualifikationen<br />

weniger in die betriebliche Weiterbildung<br />

einbezogen werden und bisher diese<br />

Gruppen unter den Frauen stärker vertreten<br />

waren, sind sie auch stärker betroffen. Aber<br />

auch bei steigendem Qualifikationsniveau sind<br />

sie schlechter gestellt. Die Gründe hierfür werden<br />

überwiegend nicht in ihrer mangelnden<br />

beruflichen Kompetenz, fehlenden Leistungsfähigkeit<br />

oder Eignung für die Ausübung von<br />

Führungspositionen gesehen, vielmehr sind es<br />

die geringere Berufserfahrung und -dauer, kürzere<br />

Betriebszugehörigkeit und vor allem die<br />

(drohende) Berufsunterbrechung oder -aufgabe<br />

aus familialen Gründen.<br />

Frauen mit Familie bzw. mit Kindern finden also<br />

doppelt erschwerte Bedingungen vor, wenn es<br />

um Weiterbildung geht. Zum einen müssen sie<br />

der Arbeitsbelastung durch (mehrere) Kinder,<br />

die im Haushalt leben, ihren Tribut zollen, zum<br />

anderen werden sie in der Berufswelt als (potentielle)<br />

Mütter weniger gefördert und verbleiben<br />

in den Betrieben häufig auf den Hierarchieebenen,<br />

die außerdem weniger in die betriebliche<br />

Weiterbildung einbezogen werden.<br />

Um den Arbeitnehmerinnen und -nehmern bessere<br />

Möglichkeiten der selbstbestimmten Weiterbildung<br />

zu eröffnen, wurden verschiedene<br />

Möglichkeiten geschaffen, für die Teilnahme an<br />

Weiterbildungsveranstaltungen von der Arbeit<br />

bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung freigestellt zu<br />

werden. Frauen und Männer nehmen die Möglichkeiten<br />

in unterschiedlichem Maß in An-<br />

spruch (Infratest 1989): innerhalb von drei Jahren<br />

14 % der berufstätigen Männer und 9 % der<br />

berufstätigen Frauen. Die Teilnahmequote erreichte<br />

bei den Frauen ohne Kind (unter 14<br />

Jahren) 11 %, bei den Frauen mit Kind 8 %.<br />

Diese beiden Frauengruppen unterscheiden<br />

sich außerdem deutlich nach Art (Rechtsgrundlage)<br />

der Freistellung (vgl. Tab. IX/5).<br />

Der gesetzliche und auch der zusätzliche<br />

betriebliche Erziehungsurlaub birgt unter dem<br />

Gesichtspunkt des Qualifikationserhalts Gefahren<br />

und Chancen. Eine Gefahr besteht — vor<br />

allem bei längeren Urlaubsfristen — in der<br />

„Alterung" der Fachqualifikation, und zwar<br />

umso mehr, je länger die Unterbrechung der<br />

Erwerbsarbeit dauert. Die Chance liegt in der<br />

Möglichkeit, ohne die Beanspruchung durch<br />

Erwerbsarbeit Weiterbildung so in Anspruch zu<br />

nehmen, daß auf die familiäre Lebenslage<br />

Rücksicht genommen wird. Dabei handelnde<br />

Akteure können sowohl die Eltern als auch die<br />

Betriebe sein.<br />

Unabhängig von den Betrieben können Eltern<br />

aus einem thematisch breiteren Spektrum wählen.<br />

Zusammen mit dem Betrieb können eher<br />

die speziellen Fachqualifikationen gepflegt<br />

werden. Eine Untersuchung der betrieblichen<br />

Erfahrungen mit der Anwendung des Bundeserziehungsgeldgesetzes<br />

ergab, daß die Verlängerung<br />

des Erziehungsurlaubs die Aktualisierung<br />

der Fachqualifikationen verlangt (vgl. Abb.<br />

IX/19).<br />

Je länger der Erziehungsurlaub dauert, um so<br />

bedeutsamer sind Bemühungen der Unternehmen<br />

und der Erziehungsurlauberinnen für den<br />

Erhalt und die Aktualisierung der beruflichen<br />

Qualifikation und für die Pflege der Kontakte<br />

zum Betrieb. Urlauberinnen und Urlauber gehören<br />

ununterbrochen dem Betrieb an; das wird<br />

gelegentlich übersehen. Deshalb kommt es darauf<br />

an, auch diesen Kreis in die Karriereplanung<br />

einzubeziehen.<br />

Erziehungs<br />

urlaub<br />

-lung,<br />

Tabelle IX/5<br />

Art der Freistellung für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen<br />

(in den letzten drei Jahren), erwerbstätige Frauen mit und ohne Kind<br />

unter 14 Jahren, in %, 1988, westliche Bundesländer<br />

Art der Freistellung<br />

insgesamt<br />

Erwerbstätige Frauen<br />

mit Kind<br />

-<br />

ohne Kind<br />

Ländergesetz (z. B. Bildungsurlaub) . 29 41 25<br />

Bundesgesetzliche Regelung 5 10 4<br />

Betriebsvereinbarung 23 18 25<br />

tarifvertragliche Regelung 12 8 12<br />

sonstige Regelung 17 16 17<br />

Regelung unbekannt 14 6 17<br />

insgesamt 100 100 100<br />

Quelle: Infratest, 1989<br />

-

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