Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Drucksache 12/7560<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
Vermö<br />
gensver<br />
teilung<br />
im Woh<br />
nungs<br />
sektor<br />
jene Broschüre, die im Juni 1993 gegen Ende<br />
der Vorbereitungsarbeiten für diesen Bericht<br />
seitens des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall<br />
herausgegeben wurde. Sie präsentiert eine<br />
Analyse der vielfältigen Möglichkeiten, die<br />
Vereinbarkeit von Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit,<br />
nicht zuletzt die Berufschancen<br />
für Frauen in Fach- und Führungsfunktionen zu<br />
verbessern, und knüpft daran entsprechende<br />
Empfehlungen. So verlautet zusammenfassend:<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Berufsfindung,<br />
zur Weiterbildung, zum Aufstieg in<br />
Fach- und Führungspositionen und zur Vereinbarkeit<br />
von Beruf und Familie helfen den<br />
Frauen und nutzen den Unternehmen. Jedes<br />
Unternehmen sollte prüfen, was es hier realisieren<br />
kann. Die weitaus meisten Frauen wollten<br />
keinen Sonderstatus, wohl aber die gleichen<br />
Berufschancen wie die Männer. Die Unternehmensleitungen<br />
sollten sie in diesem berechtigten<br />
Bestreben unterstützen, denn sie benötigen<br />
qualifizierte Männer und Frauen zur Sicherung<br />
ihrer Wettbewerbsfähigkeit (Arbeitgeberverband<br />
Gesamtmetall 1993, S. 7, 33). Dieser Auffassung<br />
kann sich die <strong>Familienbericht</strong>skommission<br />
uneingeschränkt anschließen.<br />
3. Familienorientierte Ausgestaltung der<br />
Vermögenspolitik und der Wohnungsbauförderung<br />
Im Zusammenhang mit der Darstellung der<br />
Vermögensverteilung und der Vermögensbildung<br />
im vereinigten Deutschland (Kapitel VI. 7)<br />
ist die Notwendigkeit der Förderung der Vermögensbildung<br />
und der breiten Streuung des<br />
neu entstehenden Vermögens begründet worden.<br />
Die größte Breitenwirkung in der Vermögensverteilung<br />
läßt sich im Wohnungssektor erreichen,<br />
da sich der größte Teil des Wohnungsbestandes<br />
noch im staatlichen bzw. kommunalen<br />
Eigentum befindet (Oberhauser 1992). Dies gilt<br />
umso mehr, als im Rahmen der Vermögensbildungsprozesse<br />
in den Haushalten erfahrungsgemäß<br />
der Bildung von Wohneigentum ein<br />
hoher Stellenwert eingeräumt wird und dem<br />
Wohneigentum für die Erfüllung der Funktionen<br />
der Familien und für die Qualität des<br />
Lebens in der Familie besondere Bedeutung<br />
zukommt (vgl. dazu Kapitel VI. 8.1). Daher<br />
erscheint es erforderlich, die Eigentumsbildung<br />
im Wohnungssektor vorrangig zu fördern, bisher<br />
bestehende familienpolitisch gesehen<br />
schwere Mängel der Wohnungsbauförderung<br />
zu korrigieren und vor allem jungen Familien<br />
und Mehrkinderfamilien Chancen der Bildung<br />
von Wohneigentum zu eröffnen.<br />
Bevor Anregungen zu einer Reform der Wohnungsbauförderung<br />
gegeben werden, sei auf<br />
zwei andere familienpolitische Aspekte der<br />
Vermögenspolitik hingewiesen.<br />
3.1 Ausgewählte Aspekte familienorientierter<br />
Vermögenspolitik<br />
Im Zusammenhang mit der Steuerreform der<br />
Jahre 1986/90 wurden die kinderbedingte Erhöhung<br />
der Fördergrenze und die kinderbedingten<br />
Erhöhungen der Sparzulagen gestrichen —<br />
mit der fragwürdigen Begründung, die besondere<br />
steuerliche Begünstigung der Familien<br />
durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge und<br />
der Ausbildungsfreibeträge mache die Berücksichtigung<br />
von Kindern bei der Festlegung der<br />
Einkommensgrenzen für die steuerliche Förderung<br />
der Vermögensbildung und bei der Festsetzung<br />
der Sparzulagen überflüssig (vgl. Bulletin<br />
der Bundesregierung vom 13. April 1988,<br />
S. 449). Die Unhaltbarkeit dieser Maßnahme<br />
und ihrer Begründung ist offenbar geworden,<br />
als das Bundesverfassungsgericht 1990 in zwei<br />
Urteilen festgestellt hat, daß die zur Sicherung<br />
des Mindestunterhalts der Kinder erforderlichen<br />
Aufwendungen nicht besteuert werden<br />
dürfen, daß also Steuerfreibeträge für Kinder<br />
verfassungsrechtlich als ein Gebot der Steuergerechtigkeit<br />
anzusehen sind und nicht als eine<br />
Maßnahme des Familienlastenausgleichs. Da<br />
überdies die Mehrzahl aller Familien für die<br />
Versorgung und Erziehung der Kinder mehr<br />
ausgibt als einem solchen Mindestunterhalt entspricht,<br />
Familien also bei der Vermögensbildung<br />
faktisch ungünstigere Startbedingungen<br />
haben als kinderlose Alleinstehende oder<br />
Paare, ist es aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit<br />
geboten, die Fördergrenzen und die<br />
Sparzulagen bzw. Sparprämien für Familien<br />
entsprechend der Kinderzahl zu erhöhen.<br />
Ein zweiter Aspekt familienorientierter Vermögenspolitik<br />
ergibt sich daraus, daß viele Haushalte<br />
in der Bundesrepublik, vor allem die der<br />
über 45jährigen, in den letzten Jahrzehnten ein<br />
beachtliches Haus- und Grundvermögen, Geldvermögen<br />
und Versicherungsvermögen gebildet<br />
haben, das sie überwiegend vererben werden,<br />
allerdings aufgrund der gestiegenen<br />
Lebenserwartung später als früher. Andererseits<br />
entwickeln sich die Lebenseinkommen<br />
entgegengesetzt zu den Bedürfnissen, d. h. daß<br />
die Einkommen in den beruflichen Aufbaujahren<br />
und in der Familiengründungsphase niedriger<br />
sind als in der empty-nest-Phase, in der die<br />
Bedürfnisse vergleichsweise geringer sind als<br />
früher. Daher erscheint die Frage diskussionswürdig,<br />
ob es im Interesse junger Familien, d. h.<br />
zur Schaffung günstigerer ökonomischer Startbedingungen,<br />
zweckmäßig und möglich wäre,<br />
-<br />
über die bestehende, begrenzte Steuerfreiheit<br />
von Schenkungen an die Kinder hinaus auch<br />
den (teilweisen) Übergang von Vermögen auf<br />
die Enkel durch eine entsprechende Ausgestaltung<br />
des Erbschafts- und Schenkungsrechts zu<br />
fördern, jedoch ohne die Gefahr heraufzubeschwören,<br />
daß dieser vorgezogene partielle<br />
Vermögensübergang später zu Sozialhilfebedürftigkeit<br />
der älteren Generation führen<br />
kann.<br />
Fördergrenzen<br />
Divergenzen<br />
zwischen<br />
Möglichkeiten<br />
zur<br />
Vermö<br />
gensbil<br />
dung und<br />
den Bedürfnissen<br />
junger<br />
Familien