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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

Vermö<br />

gensver<br />

teilung<br />

im Woh<br />

nungs<br />

sektor<br />

jene Broschüre, die im Juni 1993 gegen Ende<br />

der Vorbereitungsarbeiten für diesen Bericht<br />

seitens des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall<br />

herausgegeben wurde. Sie präsentiert eine<br />

Analyse der vielfältigen Möglichkeiten, die<br />

Vereinbarkeit von Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit,<br />

nicht zuletzt die Berufschancen<br />

für Frauen in Fach- und Führungsfunktionen zu<br />

verbessern, und knüpft daran entsprechende<br />

Empfehlungen. So verlautet zusammenfassend:<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Berufsfindung,<br />

zur Weiterbildung, zum Aufstieg in<br />

Fach- und Führungspositionen und zur Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Familie helfen den<br />

Frauen und nutzen den Unternehmen. Jedes<br />

Unternehmen sollte prüfen, was es hier realisieren<br />

kann. Die weitaus meisten Frauen wollten<br />

keinen Sonderstatus, wohl aber die gleichen<br />

Berufschancen wie die Männer. Die Unternehmensleitungen<br />

sollten sie in diesem berechtigten<br />

Bestreben unterstützen, denn sie benötigen<br />

qualifizierte Männer und Frauen zur Sicherung<br />

ihrer Wettbewerbsfähigkeit (Arbeitgeberverband<br />

Gesamtmetall 1993, S. 7, 33). Dieser Auffassung<br />

kann sich die <strong>Familienbericht</strong>skommission<br />

uneingeschränkt anschließen.<br />

3. Familienorientierte Ausgestaltung der<br />

Vermögenspolitik und der Wohnungsbauförderung<br />

Im Zusammenhang mit der Darstellung der<br />

Vermögensverteilung und der Vermögensbildung<br />

im vereinigten Deutschland (Kapitel VI. 7)<br />

ist die Notwendigkeit der Förderung der Vermögensbildung<br />

und der breiten Streuung des<br />

neu entstehenden Vermögens begründet worden.<br />

Die größte Breitenwirkung in der Vermögensverteilung<br />

läßt sich im Wohnungssektor erreichen,<br />

da sich der größte Teil des Wohnungsbestandes<br />

noch im staatlichen bzw. kommunalen<br />

Eigentum befindet (Oberhauser 1992). Dies gilt<br />

umso mehr, als im Rahmen der Vermögensbildungsprozesse<br />

in den Haushalten erfahrungsgemäß<br />

der Bildung von Wohneigentum ein<br />

hoher Stellenwert eingeräumt wird und dem<br />

Wohneigentum für die Erfüllung der Funktionen<br />

der Familien und für die Qualität des<br />

Lebens in der Familie besondere Bedeutung<br />

zukommt (vgl. dazu Kapitel VI. 8.1). Daher<br />

erscheint es erforderlich, die Eigentumsbildung<br />

im Wohnungssektor vorrangig zu fördern, bisher<br />

bestehende familienpolitisch gesehen<br />

schwere Mängel der Wohnungsbauförderung<br />

zu korrigieren und vor allem jungen Familien<br />

und Mehrkinderfamilien Chancen der Bildung<br />

von Wohneigentum zu eröffnen.<br />

Bevor Anregungen zu einer Reform der Wohnungsbauförderung<br />

gegeben werden, sei auf<br />

zwei andere familienpolitische Aspekte der<br />

Vermögenspolitik hingewiesen.<br />

3.1 Ausgewählte Aspekte familienorientierter<br />

Vermögenspolitik<br />

Im Zusammenhang mit der Steuerreform der<br />

Jahre 1986/90 wurden die kinderbedingte Erhöhung<br />

der Fördergrenze und die kinderbedingten<br />

Erhöhungen der Sparzulagen gestrichen —<br />

mit der fragwürdigen Begründung, die besondere<br />

steuerliche Begünstigung der Familien<br />

durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge und<br />

der Ausbildungsfreibeträge mache die Berücksichtigung<br />

von Kindern bei der Festlegung der<br />

Einkommensgrenzen für die steuerliche Förderung<br />

der Vermögensbildung und bei der Festsetzung<br />

der Sparzulagen überflüssig (vgl. Bulletin<br />

der Bundesregierung vom 13. April 1988,<br />

S. 449). Die Unhaltbarkeit dieser Maßnahme<br />

und ihrer Begründung ist offenbar geworden,<br />

als das Bundesverfassungsgericht 1990 in zwei<br />

Urteilen festgestellt hat, daß die zur Sicherung<br />

des Mindestunterhalts der Kinder erforderlichen<br />

Aufwendungen nicht besteuert werden<br />

dürfen, daß also Steuerfreibeträge für Kinder<br />

verfassungsrechtlich als ein Gebot der Steuergerechtigkeit<br />

anzusehen sind und nicht als eine<br />

Maßnahme des Familienlastenausgleichs. Da<br />

überdies die Mehrzahl aller Familien für die<br />

Versorgung und Erziehung der Kinder mehr<br />

ausgibt als einem solchen Mindestunterhalt entspricht,<br />

Familien also bei der Vermögensbildung<br />

faktisch ungünstigere Startbedingungen<br />

haben als kinderlose Alleinstehende oder<br />

Paare, ist es aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit<br />

geboten, die Fördergrenzen und die<br />

Sparzulagen bzw. Sparprämien für Familien<br />

entsprechend der Kinderzahl zu erhöhen.<br />

Ein zweiter Aspekt familienorientierter Vermögenspolitik<br />

ergibt sich daraus, daß viele Haushalte<br />

in der Bundesrepublik, vor allem die der<br />

über 45jährigen, in den letzten Jahrzehnten ein<br />

beachtliches Haus- und Grundvermögen, Geldvermögen<br />

und Versicherungsvermögen gebildet<br />

haben, das sie überwiegend vererben werden,<br />

allerdings aufgrund der gestiegenen<br />

Lebenserwartung später als früher. Andererseits<br />

entwickeln sich die Lebenseinkommen<br />

entgegengesetzt zu den Bedürfnissen, d. h. daß<br />

die Einkommen in den beruflichen Aufbaujahren<br />

und in der Familiengründungsphase niedriger<br />

sind als in der empty-nest-Phase, in der die<br />

Bedürfnisse vergleichsweise geringer sind als<br />

früher. Daher erscheint die Frage diskussionswürdig,<br />

ob es im Interesse junger Familien, d. h.<br />

zur Schaffung günstigerer ökonomischer Startbedingungen,<br />

zweckmäßig und möglich wäre,<br />

-<br />

über die bestehende, begrenzte Steuerfreiheit<br />

von Schenkungen an die Kinder hinaus auch<br />

den (teilweisen) Übergang von Vermögen auf<br />

die Enkel durch eine entsprechende Ausgestaltung<br />

des Erbschafts- und Schenkungsrechts zu<br />

fördern, jedoch ohne die Gefahr heraufzubeschwören,<br />

daß dieser vorgezogene partielle<br />

Vermögensübergang später zu Sozialhilfebedürftigkeit<br />

der älteren Generation führen<br />

kann.<br />

Fördergrenzen<br />

Divergenzen<br />

zwischen<br />

Möglichkeiten<br />

zur<br />

Vermö<br />

gensbil<br />

dung und<br />

den Bedürfnissen<br />

junger<br />

Familien

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