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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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KJHG<br />

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Drucksache 12/7560<br />

Beteiligten oder zu Beteiligenden in den Städten,<br />

Gemeinden und Kreisen erfolgen. Auch die<br />

Familien selbst sollten angemessen gehört und<br />

beteiligt werden.<br />

Die Bearbeitung kann durch die Kommunalverwaltung<br />

selbst übernommen werden; sie kann<br />

sich aber auch der fachlichen Hilfe und personellen<br />

Kapazität eines Beraters/Instituts mit<br />

sozialwissenschaftlicher Erfahrung und analytischer<br />

Neutralität bedienen oder, wenn dafür die<br />

Voraussetzungen vorliegen, auch beispielsweise<br />

eine „Geschäftsstelle Familienförderung"<br />

in privater Trägerschaft beauftragen.<br />

Bestandteil eines Familienförderplans könnte<br />

zum Beispiel der bereits vielerorts bekannte<br />

Familienpaß sein, mit dem Familien mit Kindern<br />

oder zu pflegenden Angehörigen bei Nutzung<br />

kommunaler Einrichtungen und Leistungen<br />

finanziell entlastet werden.<br />

Als Mittel zur Information der Familien über<br />

Angebote und Hilfen hat sich ferner eine schriftliche<br />

Zusammenstellung aller familienrelevanten<br />

Leistungen mit Hinweis auf die entsprechenden<br />

Dienststellen in Form eines Behörden<br />

Wegweisers erwiesen. Die Informationsvermittlung<br />

kann aber auch in Familien- und Mütterzentren<br />

gezielt an Interessierte erfolgen.<br />

Nachdem das Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

(KJHG) stärker auf die Bedingungen des Lebens<br />

in der Familie Bezug nimmt, gibt es für einen<br />

Teil der Familienförderung auch auf kommunaler<br />

Ebene eine gesetzliche Grundlage. Vergleicht<br />

man die im KJHG geregelten Aufgaben<br />

mit dem Spektrum der Handlungsfelder der<br />

örtlichen und regionalen Familienpolitik, so<br />

wird klar, daß durch das KJHG nur ein bestimmter<br />

Ausschnitt der Familienförderungsaufgaben<br />

erfaßt wird, nämlich<br />

— Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen<br />

und Tagespflege,<br />

— Erziehungsberatung,<br />

— Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung<br />

und Scheidung,<br />

— Hilfen zur Erziehung,<br />

— Pflegschaft und Vormundschaft, Adoption,<br />

— Familienbildung,<br />

— Familienfreizeit und -erholung,<br />

— Unterhaltsvorschuß.<br />

In den meisten Städten, Gemeinden und Kreisen<br />

gibt es Frauenförderprogramme oder/und<br />

Gleichstellungsbeauftragte. Untersucht man<br />

deren Ziele und Maßnahmen, wird deutlich, daß<br />

es in Teilen Übereinstimmungen mit Zielen und<br />

Maßnahmen der Familienförderung gibt. Diese<br />

sind besonders deutlich in den Bereichen<br />

— berufliche Wiedereingliederung,<br />

— berufliche Gleichstellung,<br />

— partnerschaftlicher Lebensstil,<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

— Anrechnung von Pflege- und Erziehungszeiten<br />

im Rentenrecht.<br />

Frauenförderung und -gleichstellung und Kinder-<br />

und Jugendhilfe sind jeweils Politikansätze<br />

mit eigener Legitimation, so wie auch die Familienpolitik<br />

auf kommunaler Ebene ein eigenständiges<br />

Interesse verfolgt. Handlungsfelder,<br />

die nicht im Rahmen von Frauenförderung und<br />

-gleichstellung und nicht im KJHG bearbeitet<br />

werden, sind insbesondere:<br />

— Entlastung bei Pflege von Angehörigen,<br />

— Wohnung und Wohnumfeld,<br />

— Wohnungsnahe Infrastruktur,<br />

— Berücksichtigung der Lebenslage von Müttern<br />

und Vätern im Bet rieb,<br />

— Spiel und Sport im Wohnquartier,<br />

— Ehe-, Sexual- und Lebensberatung,<br />

— Förderung der Familienselbsthilfe,<br />

— Gesundheitsförderung,<br />

— finanzielle Hilfen für Familien.<br />

Wegen der beschriebenen Überschneidungen<br />

und der teilweise auch bestehenden Übereinstimmungen<br />

in der politischen Zielrichtung liegt<br />

es nahe, einen <strong>Familienbericht</strong> und Familien<br />

förderplan in einer Kommune möglichst im<br />

Zusammenhang mit der nach § 79 ff KJHG<br />

verbindlich vorgeschriebenen Planung der Kinder-<br />

und Jugendhilfe zu bearbeiten. Auch eine<br />

arbeitstechnische Verknüpfung von Familienund<br />

Frauenförderplanung könnte den Erhebungsaufwand<br />

verringern. Es würden aber<br />

nicht nur Rationalisierungseffekte erreicht.<br />

Auch die Synchronisierung der Planinhalte und<br />

Prioritätensetzungen würde erleichtert.<br />

Ein solches verbundenes Vorgehen wäre ein<br />

integrierender Beitrag zur sozialen Strukturpolitik<br />

in den Städten, Kreisen und Gemeinden.<br />

6. Familienorientierung der Bildungspolitik<br />

Die im Kapitel „Familie und Bildung" dieses<br />

Berichts dargelegten Analysen belegen, daß<br />

— die Familienorientierung des Bildungssystems<br />

— aus der Lebenslage und -perspektive<br />

von Eltern und Kindern heraus gesehen<br />

— eine dringliche ressortübergreifende politische<br />

Aufgabe ist und daß<br />

— das Herstellen einer besseren Vereinbarkeit<br />

von Ausbildung und Elternschaft sowie Weiterbildung<br />

und Familie als Handlungsansatz<br />

— neben der Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie — einen hohen bildungs- und familienpolitischen<br />

Rang hat.<br />

Vor diesem Hintergrund benennt die Kommis<br />

sion aus familienpolitischer Sicht bildungspoliti<br />

sche Aufgaben, deren Erfüllung zur Familien-<br />

-<br />

Weitere<br />

Hand<br />

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