Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
Beteiligten oder zu Beteiligenden in den Städten,<br />
Gemeinden und Kreisen erfolgen. Auch die<br />
Familien selbst sollten angemessen gehört und<br />
beteiligt werden.<br />
Die Bearbeitung kann durch die Kommunalverwaltung<br />
selbst übernommen werden; sie kann<br />
sich aber auch der fachlichen Hilfe und personellen<br />
Kapazität eines Beraters/Instituts mit<br />
sozialwissenschaftlicher Erfahrung und analytischer<br />
Neutralität bedienen oder, wenn dafür die<br />
Voraussetzungen vorliegen, auch beispielsweise<br />
eine „Geschäftsstelle Familienförderung"<br />
in privater Trägerschaft beauftragen.<br />
Bestandteil eines Familienförderplans könnte<br />
zum Beispiel der bereits vielerorts bekannte<br />
Familienpaß sein, mit dem Familien mit Kindern<br />
oder zu pflegenden Angehörigen bei Nutzung<br />
kommunaler Einrichtungen und Leistungen<br />
finanziell entlastet werden.<br />
Als Mittel zur Information der Familien über<br />
Angebote und Hilfen hat sich ferner eine schriftliche<br />
Zusammenstellung aller familienrelevanten<br />
Leistungen mit Hinweis auf die entsprechenden<br />
Dienststellen in Form eines Behörden<br />
Wegweisers erwiesen. Die Informationsvermittlung<br />
kann aber auch in Familien- und Mütterzentren<br />
gezielt an Interessierte erfolgen.<br />
Nachdem das Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />
(KJHG) stärker auf die Bedingungen des Lebens<br />
in der Familie Bezug nimmt, gibt es für einen<br />
Teil der Familienförderung auch auf kommunaler<br />
Ebene eine gesetzliche Grundlage. Vergleicht<br />
man die im KJHG geregelten Aufgaben<br />
mit dem Spektrum der Handlungsfelder der<br />
örtlichen und regionalen Familienpolitik, so<br />
wird klar, daß durch das KJHG nur ein bestimmter<br />
Ausschnitt der Familienförderungsaufgaben<br />
erfaßt wird, nämlich<br />
— Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen<br />
und Tagespflege,<br />
— Erziehungsberatung,<br />
— Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung<br />
und Scheidung,<br />
— Hilfen zur Erziehung,<br />
— Pflegschaft und Vormundschaft, Adoption,<br />
— Familienbildung,<br />
— Familienfreizeit und -erholung,<br />
— Unterhaltsvorschuß.<br />
In den meisten Städten, Gemeinden und Kreisen<br />
gibt es Frauenförderprogramme oder/und<br />
Gleichstellungsbeauftragte. Untersucht man<br />
deren Ziele und Maßnahmen, wird deutlich, daß<br />
es in Teilen Übereinstimmungen mit Zielen und<br />
Maßnahmen der Familienförderung gibt. Diese<br />
sind besonders deutlich in den Bereichen<br />
— berufliche Wiedereingliederung,<br />
— berufliche Gleichstellung,<br />
— partnerschaftlicher Lebensstil,<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
— Anrechnung von Pflege- und Erziehungszeiten<br />
im Rentenrecht.<br />
Frauenförderung und -gleichstellung und Kinder-<br />
und Jugendhilfe sind jeweils Politikansätze<br />
mit eigener Legitimation, so wie auch die Familienpolitik<br />
auf kommunaler Ebene ein eigenständiges<br />
Interesse verfolgt. Handlungsfelder,<br />
die nicht im Rahmen von Frauenförderung und<br />
-gleichstellung und nicht im KJHG bearbeitet<br />
werden, sind insbesondere:<br />
— Entlastung bei Pflege von Angehörigen,<br />
— Wohnung und Wohnumfeld,<br />
— Wohnungsnahe Infrastruktur,<br />
— Berücksichtigung der Lebenslage von Müttern<br />
und Vätern im Bet rieb,<br />
— Spiel und Sport im Wohnquartier,<br />
— Ehe-, Sexual- und Lebensberatung,<br />
— Förderung der Familienselbsthilfe,<br />
— Gesundheitsförderung,<br />
— finanzielle Hilfen für Familien.<br />
Wegen der beschriebenen Überschneidungen<br />
und der teilweise auch bestehenden Übereinstimmungen<br />
in der politischen Zielrichtung liegt<br />
es nahe, einen <strong>Familienbericht</strong> und Familien<br />
förderplan in einer Kommune möglichst im<br />
Zusammenhang mit der nach § 79 ff KJHG<br />
verbindlich vorgeschriebenen Planung der Kinder-<br />
und Jugendhilfe zu bearbeiten. Auch eine<br />
arbeitstechnische Verknüpfung von Familienund<br />
Frauenförderplanung könnte den Erhebungsaufwand<br />
verringern. Es würden aber<br />
nicht nur Rationalisierungseffekte erreicht.<br />
Auch die Synchronisierung der Planinhalte und<br />
Prioritätensetzungen würde erleichtert.<br />
Ein solches verbundenes Vorgehen wäre ein<br />
integrierender Beitrag zur sozialen Strukturpolitik<br />
in den Städten, Kreisen und Gemeinden.<br />
6. Familienorientierung der Bildungspolitik<br />
Die im Kapitel „Familie und Bildung" dieses<br />
Berichts dargelegten Analysen belegen, daß<br />
— die Familienorientierung des Bildungssystems<br />
— aus der Lebenslage und -perspektive<br />
von Eltern und Kindern heraus gesehen<br />
— eine dringliche ressortübergreifende politische<br />
Aufgabe ist und daß<br />
— das Herstellen einer besseren Vereinbarkeit<br />
von Ausbildung und Elternschaft sowie Weiterbildung<br />
und Familie als Handlungsansatz<br />
— neben der Vereinbarkeit von Beruf und<br />
Familie — einen hohen bildungs- und familienpolitischen<br />
Rang hat.<br />
Vor diesem Hintergrund benennt die Kommis<br />
sion aus familienpolitischer Sicht bildungspoliti<br />
sche Aufgaben, deren Erfüllung zur Familien-<br />
-<br />
Weitere<br />
Hand<br />
lungs<br />
felder