Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
Erläuterung 4<br />
Ermittlung des Aufwandes von Eltern für die Erziehung und Versorgung<br />
von zwei Kindern (Humanvermögensaufwendungen) in DM<br />
Angestelltenhaushalt.<br />
Arbeiterhaushalt<br />
(1) Monetärer Aufwand<br />
Betreuungsaufwand, Wert der kinderbezogenen Variante 1* 790 000 790 000<br />
HH-Tätigkeit Variante 2* 890 000 890 000<br />
(2) Finanzielle Entlastung durch staatliche Transfers 130 000 139 000<br />
(3) Beitragsfreie Krankenversicherung 67 500 63 000<br />
(4) Nettoeinkommensverlust 84 000 62 000<br />
(5) Anteil der staatlichen Leistungen (2) Variante 1 16,5 % 17,6%<br />
am Aufwand für die Kinder (1) Variante 2 14,6% 15,6%<br />
(6) Anteil der staatlichen Leistungen und der Variante 1 23,0 % 23,7 %<br />
Krankenversicherung am Aufwand für die Kinder Variante 2 20,5 % 21,2 %<br />
* Der Betreuungsaufwand fußt in Variante 1 auf dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst einer Arbeiterin, in<br />
Variante 2 auf dem Bruttojahresverdienst einer Kindergärtnerin.<br />
Einkommensteuer<br />
4.5 Inwieweit finanzieren die Familien den<br />
Familienlastenausgleich selbst?<br />
Die Leistungen des Familienlastenausgleichs<br />
werden aus zwei Quellen finanziert: die staatlichen<br />
Leistungen aus Steuern, die Leistungen<br />
der Sozialversicherungen aus Beiträgen.<br />
Die für den Familienlastenausgleich erforderlichen<br />
Steuermittel werden auch durch die Familien<br />
in wenigstens zweifacher Form aufgebracht:<br />
in Form der Einkommen- und Lohnsteuer<br />
und in Form der Verbrauchssteuern (von<br />
anderen Steuerarten, die relativ wenig zum<br />
Gesamtsteueraufkommen beitragen, soll abgesehen<br />
werden).<br />
Der Umfang, in dem Familien durch die Zahlung<br />
von Einkommensteuer zur Finanzierung<br />
empfangener staatlicher Leistungen beitragen,<br />
wird in der Steuerstatistik nicht ausgewiesen. Er<br />
läßt sich aber abschätzen. Geht man davon aus,<br />
daß (1990) von den 7 Millionen Familien mit<br />
Kindern unter 18 Jahren (einschließlich der 0,94<br />
Millionen Alleinerziehenden) jeweils der Mann<br />
oder die Frau einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig<br />
war und daß überdies 2,945 Millionen<br />
verheirateter Frauen einkommen- oder<br />
lohnsteuerpflichtig waren, dann errechnet sich<br />
ein Anteil kinderversorgender erwerbstätiger<br />
Einkommen- bzw. Lohnsteuerzahler von 39,6<br />
an allen 25,131 Millionen Einkommen- bzw.<br />
Lohnsteuerpflichtigen (Stat. Jahrbuch 1992,<br />
passim). Unter der weiteren Annahme einer im<br />
Durchschnitt gleichen Pro-Kopf -Steuerbelastung<br />
von erwerbstätigen Familienmitgliedern<br />
und erwerbstätigen Alleinlebenden sowie kinderlosen<br />
Ehegatten waren knapp zwei Fünftel<br />
der Familienlastenausgleichsleistungen durch<br />
die Familien selbst finanziert, soweit diese Leistungen<br />
aus der Einkommen- und Lohnsteuer<br />
finanziert werden. Von dem Gesamtaufkommen<br />
an Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe<br />
von (1990) 214,1 Milliarden DM brachten die<br />
Familien demnach rund 85 Milliarden auf.<br />
Den Anteil der wichtigsten Verbrauchssteuer,<br />
nämlich der Umsatzsteuer, der durch die Verbrauchsausgaben<br />
für Kinder verursacht wird, an<br />
der gesamten Umsatzsteuer läßt sich abschätzen,<br />
wenn man von der Annahme ausgeht, daß<br />
die unter 18 Jahre alte Bevölkerung (= 11,693<br />
Millionen Menschen im Jahre 1990) im Durchschnitt<br />
halb so viel pro Kopf verbraucht hat wie<br />
die Erwachsenen (= 50,032 Millionen). Dann<br />
ergibt sich ein Anteil von 10,1 % (= 7,88 Milliarden<br />
DM) am gesamten Umsatzsteueraufkommen<br />
von 78,0 Milliarden DM (Zahlen nach Stat.<br />
Jahrbuch 1990, passim).<br />
Nimmt man an, daß die Familienlastenausgleichsleistungen<br />
im wesentlichen aus der Einkommen-,<br />
der Lohn- und der Umsatzsteuer<br />
finanziert werden, dann ergibt sich unter<br />
Berücksichtigung des gesamten Steueraufkommens<br />
im alten Bundesgebiet 1990 insgesamt ein<br />
Selbstfinanzierungsanteil der Familien in Höhe<br />
von 32 %. Der Anteil der staatlichen Nettotransfers<br />
(also der Transfers ohne die Krankenversi-<br />
-<br />
cherungsleistungen) an den oben ausgewiesenen<br />
Versorgungs- und Betreuungsaufwendungen<br />
beläuft sich daher auf etwa 10 %. Übrigens<br />
hatte schon 1981 das Bundesverfassungsgericht<br />
festgestellt, daß die durch höhere Aufwendungen<br />
für die Kinder bedingte stärkere indirekte<br />
Steuerbelastung durch das Kindergeld nicht<br />
aufgefangen wird (BVerfGE 81, S. 363 bis<br />
383).<br />
Umsatzsteuer<br />
Selbst<br />
finanzie<br />
rungs<br />
anteil der<br />
Familien