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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> 12. Wahlperiode<br />

Undurch<br />

schaubar<br />

keit der<br />

Förder<br />

richtlinien<br />

anspruchs als zusätzlicher Bedarf für die<br />

Kinder nur die Kindergeldbeträge, nicht<br />

jedoch der mehrfach höhere tatsächliche<br />

Bedarf pro Kind angesetzt werden, fallen<br />

viele Familien mit Kindern aus der Förderung<br />

heraus. Außerdem steigen die Wohngeldbeträge<br />

in Abhängigkeit von der Kinderzahl<br />

stark degressiv, d. h. nicht bedarfsgerecht.<br />

7. Die Förderrichtlinien der Länder sind in<br />

bezug auf die Programmvarianten, die Förderarten,<br />

die Sonderregelungen, die Förderhöchstbeträge,<br />

die Einkommensgrenzen und<br />

die Wohnflächenbegrenzung unübersichtlich,<br />

zersplittert und für die Begünstigten<br />

nicht mehr durchschaubar (Expertise Nienhaus).<br />

nur diejenigen voll und für alle Kinder in<br />

gleicher Höhe nutzen, die nach Abzug der<br />

Sonderausgaben noch so hohe Steuern zu<br />

zahlen haben, daß das Baukindergeld für<br />

jedes Kind voll ausgeschöpft wird. Begünstigt<br />

sind also wieder in erster Linie die<br />

Bezieher hoher Einkommen.<br />

c) Die Umgestaltung des Abzugs von<br />

Schuldzinsen für neu geschaffenen,<br />

selbstgenutzen Wohnraum in den ersten<br />

drei Jahren bis maximal 12 000 DM pro<br />

Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen<br />

nach § 10e Abs. 6 a EStG. Auch in diesem<br />

Fall ist die steuerliche Entlastung umso<br />

höher, je höher das steuerpflichtige Einkommen<br />

ist.<br />

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gung von<br />

Sozial<br />

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Reform<br />

der För<br />

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mente<br />

8. Trotz der Einführung von Fehlbelegungsabgaben<br />

in einigen Bundesländern sind etwa<br />

ein Drittel der Sozialwohnungen fehlbelegt.<br />

Angesichts dieser Lage ist zu hoffen, daß die in<br />

Ziffer 60 des Jahreswirtschaftsberichtes 1992<br />

von der Bundesregierung angekündigte Expertenkommission<br />

zur Erarbeitung von Vorschlägen<br />

für eine effiziente Nutzung wohnungspolitischer<br />

Instrumente bald umsetzbare Vorschläge<br />

vorlegen kann.<br />

3.3 Reform der Wohnungspolitik<br />

Für eine Reform der Wohnungsbauförderung<br />

sind folgende Ziele von Bedeutung:<br />

1. Die Modifikation oder Substitution von Förderinstrumenten,<br />

die überhaupt keine oder<br />

nur eine unzureichende Familienorientierung<br />

aufweisen, im Sinne einer familienorientierten<br />

Ausgestaltung, die den faktischen<br />

Unterschieden zwischen Haushalten<br />

mit Kindern und solchen ohne Kinder in<br />

bezug auf den Versorgungsbedarf mit Wohnraum<br />

und in bezug auf die Pro-Kopf-Einkommensverhältnisse<br />

Rechnung trägt. Zu nennen<br />

sind:<br />

a) Die Preisgabe der Förderung durch steuerliche<br />

Entlastungen im Wege des Abzugs<br />

bestimmter Beträge von der Steuerbemessungsgrundlage.<br />

Denn dadurch fällt in<br />

Verbindung mit der Steuerprogression die<br />

Begünstigung um so größer aus, je höher<br />

das Einkommen ist. Diese Art der Begünstigung<br />

nach § 10e EStG verstößt gegen<br />

die soziale Gerechtigkeit bzw. die Subventionsgerechtigkeit,<br />

nach der Subventionen<br />

den Geförderten — bezogen auf<br />

eine bestimmte Bemessungsgrundlage —<br />

gleichmäßig zugute kommen sollten.<br />

b) Die Umgestaltung des Baukindergeldes<br />

nach § 34 f EStG. Das Baukindergeld ist als<br />

Abzug von 1 000 DM je Kind von der<br />

Steuerschuld scheinbar für alle Kinder<br />

gleich hoch. Tatsächlich jedoch können es<br />

d) Die Wiedereinführung von Bausparprämien,<br />

die nach der Kinderzahl gestaffelt<br />

sind.<br />

e) Eine merkliche Anhebung der Familienzusatzdarlehen<br />

nach § 45 des II. Wohnungsbaugesetzes.<br />

f) Eine merkliche Anhebung der Zuschüsse<br />

für das zweite und jedes weitere Familienmitglied<br />

beim Kauf von Wohnungen in<br />

den neuen Bundesländern im Rahmen des<br />

zusätzlichen Wohnungs- und Städtebauprogramms<br />

für die neuen Bundesländer.<br />

Während dieser Zuschuß für das erste<br />

Familienmitglied 7 000 DM beträgt, beläuft<br />

er sich für jedes weitere Familienmitglied<br />

auf nur 1 000 DM.<br />

2. An die Stelle der steuerlichen Förderung<br />

nach § 10e EStG sollte eine familienorientierte<br />

Wohneigentumsförderung treten, die<br />

von den Zielen a) Förderung von Familien<br />

bereits in jungen Jahren, b) Abstufung der<br />

Förderung nach der Kinderzahl und c) Vermeidung<br />

von Verstößen gegen die Subventionsgerechtigkeit<br />

ausgeht. Diesem Zielbündel<br />

entspricht es, wenn bei jeweils gleicher<br />

Wertsumme des geförderten Objektes unabhängig<br />

von der Einkommenshöhe gleich<br />

hohe Entlastungsbeträge gewährt werden.<br />

Ein entsprechendes Modell ist im Expertisenband<br />

und in anderen Veröffentlichungen<br />

(vgl. Oberhauser/Rüsch 1992) dokumentiert.<br />

Es zeichnet sich durch folgende Eigenschaften<br />

aus:<br />

a) Die staatlichen Fördermaßnahmen sind<br />

nicht als verlorene Zuschüsse, sondern als<br />

zinslose Darlehen konzipiert. Dadurch<br />

kann bei gleicher fiskalischer Belastung<br />

die Anfangsentlastung für die Familien<br />

-<br />

sehr viel größer sein.<br />

b) Zentrales Förderinstrument sind „ steuerliche<br />

Finanzierungshilfen" . Sie stellen aus<br />

Steuermitteln gewährte, als zinslose Kredite<br />

ausgestaltete Finanzierungshilfen<br />

dar. Die zur Verfügung gestellten Jahresbeträge<br />

sind für die Zeitdauer der Förderung<br />

degressiv gestaltet und im Anschluß<br />

Reform<br />

der Wohn<br />

eigen<br />

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