Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> 12. Wahlperiode<br />
Undurch<br />
schaubar<br />
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Förder<br />
richtlinien<br />
anspruchs als zusätzlicher Bedarf für die<br />
Kinder nur die Kindergeldbeträge, nicht<br />
jedoch der mehrfach höhere tatsächliche<br />
Bedarf pro Kind angesetzt werden, fallen<br />
viele Familien mit Kindern aus der Förderung<br />
heraus. Außerdem steigen die Wohngeldbeträge<br />
in Abhängigkeit von der Kinderzahl<br />
stark degressiv, d. h. nicht bedarfsgerecht.<br />
7. Die Förderrichtlinien der Länder sind in<br />
bezug auf die Programmvarianten, die Förderarten,<br />
die Sonderregelungen, die Förderhöchstbeträge,<br />
die Einkommensgrenzen und<br />
die Wohnflächenbegrenzung unübersichtlich,<br />
zersplittert und für die Begünstigten<br />
nicht mehr durchschaubar (Expertise Nienhaus).<br />
nur diejenigen voll und für alle Kinder in<br />
gleicher Höhe nutzen, die nach Abzug der<br />
Sonderausgaben noch so hohe Steuern zu<br />
zahlen haben, daß das Baukindergeld für<br />
jedes Kind voll ausgeschöpft wird. Begünstigt<br />
sind also wieder in erster Linie die<br />
Bezieher hoher Einkommen.<br />
c) Die Umgestaltung des Abzugs von<br />
Schuldzinsen für neu geschaffenen,<br />
selbstgenutzen Wohnraum in den ersten<br />
drei Jahren bis maximal 12 000 DM pro<br />
Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen<br />
nach § 10e Abs. 6 a EStG. Auch in diesem<br />
Fall ist die steuerliche Entlastung umso<br />
höher, je höher das steuerpflichtige Einkommen<br />
ist.<br />
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8. Trotz der Einführung von Fehlbelegungsabgaben<br />
in einigen Bundesländern sind etwa<br />
ein Drittel der Sozialwohnungen fehlbelegt.<br />
Angesichts dieser Lage ist zu hoffen, daß die in<br />
Ziffer 60 des Jahreswirtschaftsberichtes 1992<br />
von der Bundesregierung angekündigte Expertenkommission<br />
zur Erarbeitung von Vorschlägen<br />
für eine effiziente Nutzung wohnungspolitischer<br />
Instrumente bald umsetzbare Vorschläge<br />
vorlegen kann.<br />
3.3 Reform der Wohnungspolitik<br />
Für eine Reform der Wohnungsbauförderung<br />
sind folgende Ziele von Bedeutung:<br />
1. Die Modifikation oder Substitution von Förderinstrumenten,<br />
die überhaupt keine oder<br />
nur eine unzureichende Familienorientierung<br />
aufweisen, im Sinne einer familienorientierten<br />
Ausgestaltung, die den faktischen<br />
Unterschieden zwischen Haushalten<br />
mit Kindern und solchen ohne Kinder in<br />
bezug auf den Versorgungsbedarf mit Wohnraum<br />
und in bezug auf die Pro-Kopf-Einkommensverhältnisse<br />
Rechnung trägt. Zu nennen<br />
sind:<br />
a) Die Preisgabe der Förderung durch steuerliche<br />
Entlastungen im Wege des Abzugs<br />
bestimmter Beträge von der Steuerbemessungsgrundlage.<br />
Denn dadurch fällt in<br />
Verbindung mit der Steuerprogression die<br />
Begünstigung um so größer aus, je höher<br />
das Einkommen ist. Diese Art der Begünstigung<br />
nach § 10e EStG verstößt gegen<br />
die soziale Gerechtigkeit bzw. die Subventionsgerechtigkeit,<br />
nach der Subventionen<br />
den Geförderten — bezogen auf<br />
eine bestimmte Bemessungsgrundlage —<br />
gleichmäßig zugute kommen sollten.<br />
b) Die Umgestaltung des Baukindergeldes<br />
nach § 34 f EStG. Das Baukindergeld ist als<br />
Abzug von 1 000 DM je Kind von der<br />
Steuerschuld scheinbar für alle Kinder<br />
gleich hoch. Tatsächlich jedoch können es<br />
d) Die Wiedereinführung von Bausparprämien,<br />
die nach der Kinderzahl gestaffelt<br />
sind.<br />
e) Eine merkliche Anhebung der Familienzusatzdarlehen<br />
nach § 45 des II. Wohnungsbaugesetzes.<br />
f) Eine merkliche Anhebung der Zuschüsse<br />
für das zweite und jedes weitere Familienmitglied<br />
beim Kauf von Wohnungen in<br />
den neuen Bundesländern im Rahmen des<br />
zusätzlichen Wohnungs- und Städtebauprogramms<br />
für die neuen Bundesländer.<br />
Während dieser Zuschuß für das erste<br />
Familienmitglied 7 000 DM beträgt, beläuft<br />
er sich für jedes weitere Familienmitglied<br />
auf nur 1 000 DM.<br />
2. An die Stelle der steuerlichen Förderung<br />
nach § 10e EStG sollte eine familienorientierte<br />
Wohneigentumsförderung treten, die<br />
von den Zielen a) Förderung von Familien<br />
bereits in jungen Jahren, b) Abstufung der<br />
Förderung nach der Kinderzahl und c) Vermeidung<br />
von Verstößen gegen die Subventionsgerechtigkeit<br />
ausgeht. Diesem Zielbündel<br />
entspricht es, wenn bei jeweils gleicher<br />
Wertsumme des geförderten Objektes unabhängig<br />
von der Einkommenshöhe gleich<br />
hohe Entlastungsbeträge gewährt werden.<br />
Ein entsprechendes Modell ist im Expertisenband<br />
und in anderen Veröffentlichungen<br />
(vgl. Oberhauser/Rüsch 1992) dokumentiert.<br />
Es zeichnet sich durch folgende Eigenschaften<br />
aus:<br />
a) Die staatlichen Fördermaßnahmen sind<br />
nicht als verlorene Zuschüsse, sondern als<br />
zinslose Darlehen konzipiert. Dadurch<br />
kann bei gleicher fiskalischer Belastung<br />
die Anfangsentlastung für die Familien<br />
-<br />
sehr viel größer sein.<br />
b) Zentrales Förderinstrument sind „ steuerliche<br />
Finanzierungshilfen" . Sie stellen aus<br />
Steuermitteln gewährte, als zinslose Kredite<br />
ausgestaltete Finanzierungshilfen<br />
dar. Die zur Verfügung gestellten Jahresbeträge<br />
sind für die Zeitdauer der Förderung<br />
degressiv gestaltet und im Anschluß<br />
Reform<br />
der Wohn<br />
eigen<br />
tumsför<br />
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