Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />
Soziale<br />
Sicherung<br />
Perma<br />
nente<br />
Qualifizie<br />
rung<br />
marktpolitischen Maßnahmen, wie z. B. einer<br />
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und<br />
Familienpflichten durch Förderung von Teilzeitarbeit<br />
und Weiterbildungsmöglichkeiten,<br />
familienpolitische Hilfestellungen. Dies betrifft<br />
die außerhäusliche Kinderbetreuung und vor<br />
allem Transferzahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />
von Familien.<br />
In der Vergangenheit wurde ohne Zweifel<br />
erkannt, daß dann, wenn es um Wahlfreiheit<br />
und Vereinbarkeit für Mütter und Väter im<br />
Hinblick auf Erwerbstätigkeit und Familientätigkeit<br />
geht, die politischen Rahmenbedingungen<br />
eine zentrale Rolle spielen. In der Bundesrepublik<br />
Deutschland gelten deshalb zu Recht<br />
die Instrumente des Erziehungsgeldes, des<br />
Erziehungsurlaubs mit Kündigungsschutz und<br />
-<br />
die Erziehungszeiten als Eckpfeiler einer neuen<br />
Familienpolitik: Prinzipielle gesellschaftliche<br />
Anerkennung für Familientätigkeit, Förderung<br />
der Wahlfreiheit von Müttern und Vätern in<br />
ihren Entscheidungen für Familientätigkeit und<br />
Erwerbstätigkeit sowie eine durch Erziehungsleistungen<br />
eigenständig begründete soziale<br />
Sicherung sind die Zielkomponenten. Abbau<br />
der in der Vergangenheit entstandenen Einseitigkeit<br />
der Wertorientierung, die sich gegen die<br />
Familie als Institution auswirkte, und Schaffung<br />
von Rahmenbedingungen, die die Realisierung<br />
der Kinderwünsche in den Familien der Gegenwart<br />
ermöglichen, sind erklärte Forderungen<br />
des damit verknüpften familienpolitischen Programms.<br />
Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub<br />
mit Kündigungsschutz sollen den Eltern die<br />
Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben erleichtern<br />
und Erwerbstätigen mehr Möglichkeiten<br />
einräumen, sich ihren Kindern zu widmen.<br />
Die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten<br />
als Versicherungszeiten in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung gilt als „entscheidender<br />
Schritt" in Richtung auf eine anzustrebende<br />
Gleichbewertung der Tätigkeit in der Familie<br />
und der außerhäuslichen Erwerbstätigkeit. Eine<br />
phasenspezifisch ausgerichtete Familienpolitik<br />
muß Möglichkeiten für die Unterbrechung von<br />
Erwerbstätigkeit finden, die die Anspruchsgrundlagen<br />
für Leistungen im System der sozialen<br />
Sicherung nicht entscheidend schmälern.<br />
Auch in Zeiten einer Konsolidierung der öffentlichen<br />
Haushalte kann nur dringend davor<br />
gewarnt werden, dieses Programm „zurückzufahren".<br />
Eher müssen verstärkt Bemühungen<br />
stattfinden, es in seiner ganzen Breite zu verankern.<br />
Insbesondere muß viel mehr als bisher<br />
die Wiedereingliederungsproblematik (Kapitel<br />
VII. 10) diskutiert und tragfähigen Lösungen zugeführt<br />
werden. Nur so kann zugleich den Anforderungen<br />
entsprochen werden, die das Bundesverfassungsgericht<br />
in den letzten Jahren der<br />
Familienpolitik verbindlich vorgeschrieben<br />
hat.<br />
Im Abschnitt VII.2 wurde auf die starke Dynamik<br />
wettbewerblicher Märkte verwiesen. Sie<br />
machen permanente Qualifizierung und Umqualifizierung<br />
des Arbeitshumanvermögens<br />
erforderlich und bewirken Dequalifizierung,<br />
wenn keine Weiterbildung die nunmehr fehlenden<br />
Arbeitsplatzerfahrungen kompensiert. Von<br />
solchen Problem sind Arbeitslose und rückkehrwillige<br />
Frauen (Herrmann 1991 S. 35f.)<br />
gleichermaßen betroffen. Für sie führt der Weg<br />
zurück ins Erwerbsleben nur über eine berufliche<br />
Weiterbildung durch Einarbeitung, Fortbildung<br />
oder Umschulung. Von den 594 000 Qualifizierungen,<br />
die 1991 in Westdeutschland über<br />
das Arbeitsförderungsgesetz liefen, kamen zwei<br />
Drittel den Arbeitslosen zugute (iwd 1992, 46,<br />
S. 3). Ob Berufsrückkehrerinnen als „Fachkräftepotential<br />
für die Zukunft" anzusehen sind,<br />
wird deshalb mit einem „Ja, aber" beantwortet:<br />
Sie sind vor allem auf die Anforderungen als<br />
Fachkräftepotential vorzubereiten, dazu müssen<br />
adäquate Start- und Rahmenbedingungen<br />
geboten werden (Pröbsting 1992, S. 86 ff.).<br />
Ohne Zweifel würde ein bedeutendes Volumen<br />
an Humanvermögen vernachlässigt, wenn sich<br />
Unternehmensleitungen sowie Bet riebs- und<br />
Personalräte nur für diejenigen einsetzten, die<br />
in Erwerbsarbeit jeweils aktiv sind, und nicht<br />
zugleich für die, die in den Familien Leistungen<br />
erbringen, die der gesellschaftlichen Daseinssicherung<br />
dienen. Die Frage der beruflichen Weiterqualifizierung<br />
im Hinblick auf die Anerkennung<br />
und/oder Anrechnung von Qualifikationen<br />
aus Familienarbeit erhält in diesem Zusammenhang<br />
einen besonderen Stellenwert (siehe<br />
dazu auch Kapitel IX.2 und IX.5).<br />
2.3 Förderung der Qualifizierung und der<br />
beruflichen Mobilität<br />
In Kapitel VII.10 wurde das Problem der Ausgliederung<br />
— vor allem von Frauen und Müttern<br />
in den neuen Bundesländern — aus der<br />
Erwerbstätigkeit sowie ihrer Schwierigkeiten,<br />
in die Erwerbstätigkeit zurückzukehren, ausführlich<br />
erörtert. Wie bereits mehrfach erwähnt,<br />
ist die Bundesanstalt für Arbeit bemüht, mit der<br />
beruflichen Qualifizierung als Instrument der<br />
Arbeitsmarktpolitik eine Brücken-Funktion für<br />
die Entwicklung von Beschäftigungsperspektiven<br />
zu übernehmen. Sie will durch die Vermittlung<br />
breiter und allgemein anerkannter Qualifikationen<br />
die Aussichten auf Wiedereingliede-<br />
-<br />
rung bei Arbeitslosigkeit erhöhen. Zugleich<br />
sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die<br />
inner- und zwischenbetriebliche Mobilität für<br />
diejenigen zu verbessern, die beschäftigt sind<br />
(Franke 1992, S. 365 ff.).<br />
Auf ein nicht unbeachtliches Problem der Handhabung<br />
dieses Instrumentariums verweisen<br />
G. und H. W. Sinn: Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
durch eigens dazu gegründete Gesellschaften,<br />
in Form einer Nebenaktivität existierender Produktionsunternehmen<br />
oder in Form individueller<br />
Ausbildungsprogramme angeboten, konnte<br />
die Bundesanstalt für Arbeit mit sehr günstigen<br />
Förderungskonditionen begleiten. Unter anderem<br />
sollte erreicht werden, daß auch Kurzarbei-<br />
Besondere<br />
Aufgaben<br />
im Bereich<br />
der<br />
neuen<br />
Bundesländer<br />
Fortbil<br />
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Um<br />
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