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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

Anteil des<br />

durch den<br />

Familien<br />

lastenaus<br />

gleich<br />

gedeckten<br />

Versor<br />

gungsund<br />

Be<br />

treuungs<br />

aufwands<br />

2. Der Deckungsanteil des Familienlastenausgleichs<br />

stieg mit steigender Kinderzahl,<br />

jedoch nicht mit sinkendem Einkommen.<br />

3. Für die Familien mit einem und zwei Kindern<br />

war 1986 der Einkommensabstand zu den<br />

Ehepaaren ohne Kinder bzw. zu Alleinstehenden<br />

ohne Kinder gegenüber dem Abstand<br />

im Jahre 1954 unverändert oder nur<br />

geringfügig verändert. Dagegen zeigten sich<br />

bei Familien mit 3 und 4 Kindern in den<br />

niedrigeren und mittleren Einkommensklassen<br />

Verbesserungen. Dennoch war auch für<br />

diese Familien der Einkommensabstand<br />

1986 noch beträchtlich.<br />

In jüngster Zeit wurden Berechnungen der Aufwendungen<br />

für die Kinder einer Angestelltenund<br />

eine Arbeiterfamilie mit zwei Kindern und<br />

des Anteils staatlicher Leistungen an diesen<br />

Aufwendungen vorgelegt (vgl. zu Einzelheiten<br />

Lampert 1993). Zusätzlich zum Kindergeld und<br />

den Steuerfreibeträgen wurden die Erziehungsgeldleistungen,<br />

der Wert der Erziehungsjahre in<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung und der<br />

Wert der beitragsfreien gesetzlichen Krankenversicherung<br />

für die Zeit der Erwerbsunterbrechung<br />

der Mutter und für die beiden Kinder<br />

einbezogen. Diese Leistungen wurden auf den<br />

vom Statistischen Landesamt BadenWürttemberg<br />

ermittelten Wert des Versorgungsaufwandes<br />

für die beiden Kinder (nicht auf die Mindestkinderkosten!)<br />

und auf den Wert des Betreuungsaufwandes<br />

bezogen (vgl. zu den Annahmen<br />

der Modelle im einzelnen Erläuterung 2).<br />

Als Ergebnis zeigte sich (vgl. Erläuterung 3):<br />

1. Der Wert des Versorgungsaufwandes und<br />

des Betreuungsaufwandes beläuft sich für<br />

die beiden Kinder auf rd. 890 000 DM, d. h.<br />

für ein Kind auf 445 000 DM (vgl. dazu<br />

Erläuterung 4) — wenn man die Betreuungsleistungen<br />

in Stunden mit dem Stundenlohnsatz<br />

einer Kindergärtnerin bewertet. Bewertet<br />

man die Betreuungsleistung mit dem<br />

Durchschnittsstundenlohn von Arbeiterinnen,<br />

dann ergibt sich ein Gesamtwert der<br />

Versorgungs- und Betreuungsleistung von<br />

rd. 790 000 DM für beide Kinder und von<br />

395 000 DM für ein Kind.<br />

2. Bezieht man das Kindergeld, die Steuerfreibeträge,<br />

das Erziehungsgeld und den Wert<br />

der Erziehungsjahre jeweils auf den Wert des<br />

Versorgungs- und Betreuungsaufwands für<br />

die Kinder, dann ergibt sich bei Bewertung<br />

der Betreuungsleistung mit dem Kindergärtnerinnenlohn<br />

für den Angestelltenhaushalt<br />

ein Anteil der staatlichen Leistungen von<br />

14,6 % und für den Arbeiterhaushalt von<br />

15,6 %. Bei Zugrundelegung des Arbeiterinnenlohnes<br />

ergeben sich Werte von 16,5 %<br />

und 17,6 %.<br />

3. Bezieht man den Beitragswert der beitragsfreien<br />

Krankenversicherung für die Kinder<br />

und für die Mutter in der Zeit der Erwerbsunterbrechung<br />

in die Familienlastenaus<br />

gleichsleistungen ein, dann erhöhen sich die<br />

Anteile des Familienlastenausgleichs an den<br />

unentgeltlich erbrachten Versorgungs- und<br />

mit dem Kindergärtnerinnenlohn bewerteten<br />

Betreuungsleistungen auf 20,5 % für die<br />

Angestellten- und auf 21,2 % für die Arbeiterfamilie.<br />

Wenn man die Betreuungsleistung<br />

mit dem Arbeiterinnenlohn bewertet,<br />

lauten die entsprechenden Werte 23,0 % und<br />

23,7 %.<br />

Der Realitätsgehalt der zitierten Ergebnisse<br />

könnte in Frage gestellt werden, weil in die<br />

erwähnten Untersuchungen nicht alle staatlichen<br />

Leistungen für Familien mit Kindern einbezogen<br />

worden sind. In der Untersuchung des<br />

Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen<br />

fehlen die Begünstigungen der Familien im<br />

Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. In die<br />

Modellanalyse von Lampert (1993) sind bestimmte<br />

Leistungen nicht einbezogen worden,<br />

wie z. B. die Zahlung von Wohngeld, Unterhaltszahlungen<br />

im Rahmen der Ausbildungsförderung<br />

und die Aufwendungen der öffentlichen<br />

Hand für Bildungseinrichtungen. Dennoch<br />

sind keine Zweifel an der Feststellung angebracht,<br />

daß der Anteil öffentlicher Leistungen<br />

an den durchschnittlichen Versorgungs- und<br />

Betreuungsaufwendungen für Kinder bei Ehepaaren<br />

mit bis zu zwei Kindern — selbst unter<br />

Einbeziehung der Leistungen der Krankenversicherung<br />

für die Familien — maximal 25 %<br />

erreicht. Denn die Nicht-Berücksichtigung der<br />

genannten Leistungen verzerrt die Ergebnisse<br />

nicht. Die Kinderkomponente des Wohngeldes<br />

ist gering; wenn Ausbildungsförderungsleistungen<br />

erbracht werden, erbringen in der Regel<br />

auch die Eltern höhere Betreuungsleistungen<br />

und Versorgungsleistungen über das 18. Lebensjahr<br />

hinaus; die Aufwendungen für das<br />

Bildungswesen schließlich liegen wegen der<br />

gesamtwirtschaftlichen Bedeutung eines qualifizierten<br />

Arbeitskräftepotentials als Maßnahmen<br />

der Wirtschaftsgrundlagenpolitik so unmittelbar<br />

im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft<br />

wie die Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur.<br />

Sie sind daher nicht primär als Element<br />

des Familienlastenausgleichs anzusehen.<br />

Die aufgezeigte Entlastung von Eltern durch die<br />

öffentliche Hand ist zu gering, um die erheblichen<br />

Lebenslageunterschiede zwischen den<br />

Familien auf der einen und den Alleinlebenden<br />

und kinderlosen Doppelverdienerpaaren auf<br />

der anderen Seite auf ein nach Maßstäben der<br />

sozialen Gerechtigkeit akzeptables Maß zu<br />

reduzieren. Diese Lebenslageunterschiede sind<br />

-<br />

außerordentlich groß und noch nicht in das<br />

öffentliche Bewußtsein gedrungen. Auch der<br />

Beitrag der Familien zur Humanvermögensbildung,<br />

der durch die Versorgung, Erziehung und<br />

Betreuung der nachwachsenden Generation<br />

erbracht wird, ist nach seiner Bedeutung und<br />

seinem ökonomischen Wert weithin unbekannt<br />

und wird nicht ausreichend gewürdigt. Der<br />

Versorgungs- und Betreuungsaufwand eines<br />

Realitätsgehalt<br />

dei<br />

Ergebnisse<br />

Lebensla<br />

geunter<br />

schiede<br />

zwischen<br />

Familien<br />

mit Kindern<br />

und<br />

Kinderlosen

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