Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />
Anteil des<br />
durch den<br />
Familien<br />
lastenaus<br />
gleich<br />
gedeckten<br />
Versor<br />
gungsund<br />
Be<br />
treuungs<br />
aufwands<br />
2. Der Deckungsanteil des Familienlastenausgleichs<br />
stieg mit steigender Kinderzahl,<br />
jedoch nicht mit sinkendem Einkommen.<br />
3. Für die Familien mit einem und zwei Kindern<br />
war 1986 der Einkommensabstand zu den<br />
Ehepaaren ohne Kinder bzw. zu Alleinstehenden<br />
ohne Kinder gegenüber dem Abstand<br />
im Jahre 1954 unverändert oder nur<br />
geringfügig verändert. Dagegen zeigten sich<br />
bei Familien mit 3 und 4 Kindern in den<br />
niedrigeren und mittleren Einkommensklassen<br />
Verbesserungen. Dennoch war auch für<br />
diese Familien der Einkommensabstand<br />
1986 noch beträchtlich.<br />
In jüngster Zeit wurden Berechnungen der Aufwendungen<br />
für die Kinder einer Angestelltenund<br />
eine Arbeiterfamilie mit zwei Kindern und<br />
des Anteils staatlicher Leistungen an diesen<br />
Aufwendungen vorgelegt (vgl. zu Einzelheiten<br />
Lampert 1993). Zusätzlich zum Kindergeld und<br />
den Steuerfreibeträgen wurden die Erziehungsgeldleistungen,<br />
der Wert der Erziehungsjahre in<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung und der<br />
Wert der beitragsfreien gesetzlichen Krankenversicherung<br />
für die Zeit der Erwerbsunterbrechung<br />
der Mutter und für die beiden Kinder<br />
einbezogen. Diese Leistungen wurden auf den<br />
vom Statistischen Landesamt BadenWürttemberg<br />
ermittelten Wert des Versorgungsaufwandes<br />
für die beiden Kinder (nicht auf die Mindestkinderkosten!)<br />
und auf den Wert des Betreuungsaufwandes<br />
bezogen (vgl. zu den Annahmen<br />
der Modelle im einzelnen Erläuterung 2).<br />
Als Ergebnis zeigte sich (vgl. Erläuterung 3):<br />
1. Der Wert des Versorgungsaufwandes und<br />
des Betreuungsaufwandes beläuft sich für<br />
die beiden Kinder auf rd. 890 000 DM, d. h.<br />
für ein Kind auf 445 000 DM (vgl. dazu<br />
Erläuterung 4) — wenn man die Betreuungsleistungen<br />
in Stunden mit dem Stundenlohnsatz<br />
einer Kindergärtnerin bewertet. Bewertet<br />
man die Betreuungsleistung mit dem<br />
Durchschnittsstundenlohn von Arbeiterinnen,<br />
dann ergibt sich ein Gesamtwert der<br />
Versorgungs- und Betreuungsleistung von<br />
rd. 790 000 DM für beide Kinder und von<br />
395 000 DM für ein Kind.<br />
2. Bezieht man das Kindergeld, die Steuerfreibeträge,<br />
das Erziehungsgeld und den Wert<br />
der Erziehungsjahre jeweils auf den Wert des<br />
Versorgungs- und Betreuungsaufwands für<br />
die Kinder, dann ergibt sich bei Bewertung<br />
der Betreuungsleistung mit dem Kindergärtnerinnenlohn<br />
für den Angestelltenhaushalt<br />
ein Anteil der staatlichen Leistungen von<br />
14,6 % und für den Arbeiterhaushalt von<br />
15,6 %. Bei Zugrundelegung des Arbeiterinnenlohnes<br />
ergeben sich Werte von 16,5 %<br />
und 17,6 %.<br />
3. Bezieht man den Beitragswert der beitragsfreien<br />
Krankenversicherung für die Kinder<br />
und für die Mutter in der Zeit der Erwerbsunterbrechung<br />
in die Familienlastenaus<br />
gleichsleistungen ein, dann erhöhen sich die<br />
Anteile des Familienlastenausgleichs an den<br />
unentgeltlich erbrachten Versorgungs- und<br />
mit dem Kindergärtnerinnenlohn bewerteten<br />
Betreuungsleistungen auf 20,5 % für die<br />
Angestellten- und auf 21,2 % für die Arbeiterfamilie.<br />
Wenn man die Betreuungsleistung<br />
mit dem Arbeiterinnenlohn bewertet,<br />
lauten die entsprechenden Werte 23,0 % und<br />
23,7 %.<br />
Der Realitätsgehalt der zitierten Ergebnisse<br />
könnte in Frage gestellt werden, weil in die<br />
erwähnten Untersuchungen nicht alle staatlichen<br />
Leistungen für Familien mit Kindern einbezogen<br />
worden sind. In der Untersuchung des<br />
Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen<br />
fehlen die Begünstigungen der Familien im<br />
Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. In die<br />
Modellanalyse von Lampert (1993) sind bestimmte<br />
Leistungen nicht einbezogen worden,<br />
wie z. B. die Zahlung von Wohngeld, Unterhaltszahlungen<br />
im Rahmen der Ausbildungsförderung<br />
und die Aufwendungen der öffentlichen<br />
Hand für Bildungseinrichtungen. Dennoch<br />
sind keine Zweifel an der Feststellung angebracht,<br />
daß der Anteil öffentlicher Leistungen<br />
an den durchschnittlichen Versorgungs- und<br />
Betreuungsaufwendungen für Kinder bei Ehepaaren<br />
mit bis zu zwei Kindern — selbst unter<br />
Einbeziehung der Leistungen der Krankenversicherung<br />
für die Familien — maximal 25 %<br />
erreicht. Denn die Nicht-Berücksichtigung der<br />
genannten Leistungen verzerrt die Ergebnisse<br />
nicht. Die Kinderkomponente des Wohngeldes<br />
ist gering; wenn Ausbildungsförderungsleistungen<br />
erbracht werden, erbringen in der Regel<br />
auch die Eltern höhere Betreuungsleistungen<br />
und Versorgungsleistungen über das 18. Lebensjahr<br />
hinaus; die Aufwendungen für das<br />
Bildungswesen schließlich liegen wegen der<br />
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung eines qualifizierten<br />
Arbeitskräftepotentials als Maßnahmen<br />
der Wirtschaftsgrundlagenpolitik so unmittelbar<br />
im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft<br />
wie die Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur.<br />
Sie sind daher nicht primär als Element<br />
des Familienlastenausgleichs anzusehen.<br />
Die aufgezeigte Entlastung von Eltern durch die<br />
öffentliche Hand ist zu gering, um die erheblichen<br />
Lebenslageunterschiede zwischen den<br />
Familien auf der einen und den Alleinlebenden<br />
und kinderlosen Doppelverdienerpaaren auf<br />
der anderen Seite auf ein nach Maßstäben der<br />
sozialen Gerechtigkeit akzeptables Maß zu<br />
reduzieren. Diese Lebenslageunterschiede sind<br />
-<br />
außerordentlich groß und noch nicht in das<br />
öffentliche Bewußtsein gedrungen. Auch der<br />
Beitrag der Familien zur Humanvermögensbildung,<br />
der durch die Versorgung, Erziehung und<br />
Betreuung der nachwachsenden Generation<br />
erbracht wird, ist nach seiner Bedeutung und<br />
seinem ökonomischen Wert weithin unbekannt<br />
und wird nicht ausreichend gewürdigt. Der<br />
Versorgungs- und Betreuungsaufwand eines<br />
Realitätsgehalt<br />
dei<br />
Ergebnisse<br />
Lebensla<br />
geunter<br />
schiede<br />
zwischen<br />
Familien<br />
mit Kindern<br />
und<br />
Kinderlosen