Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> 12. Wahlperiode<br />
Erfordernisse für Arbeitszeitflexibilisierung<br />
1) aus der Sicht der Unternehmen<br />
- Bei Variationen der individuellen Arbeitszeiten<br />
nach den Präferenzen der Beschäftigten<br />
muß die Summe der gewünschten Zeiten für<br />
jede Tätigkeit bezüglich Dauer und Lage mit<br />
dem anfallenden Arbeitsvolumen übereinstimmen<br />
(oder es überschreiten).<br />
- Die Übereinstimmung zu schaffen erfordert<br />
Planung, womit eine Einschränkung der individuellen<br />
Wahlmöglichkeiten vor allem hinsichtlich<br />
der Lage der Arbeitszeit einhergeht.<br />
- Austauschbarkeit der Arbeitskräfte auf einem<br />
-<br />
Arbeitsplatz muß mit vertretbarem Abstimmungsaufwand<br />
durchführbar sein oder es<br />
gibt die Möglichkeit einer sachlichen Teilung<br />
des Arbeitsgebietes.<br />
2) aus der Sicht der Individuen und Familien<br />
- Bei Variationen der Arbeitszeiten muß die sozialversicherungsrechtliche<br />
Absicherung erhalten<br />
bleiben (z. B. sind Geringfügigkeitsklauseln<br />
und Wartezeitregelungen zu aktualisieren).<br />
- Das (Haushalts-)Einkommen muß auch bei<br />
einer Verkürzung der Arbeitszeit als ausreichend<br />
erachtet werden (Grenznutzen des Einkommens<br />
ist kleiner als der Grenznutzen der<br />
Freizeit).<br />
- Arbeitszeiten sollten mit Öffnungszeiten von<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen in Einklang<br />
stehen.<br />
- Arbeitszeiten müssen vorhersehbar und planbar<br />
sein.<br />
- Eine kurzfristige Anpassung an unvorhersehbare<br />
Ereignisse (z. B. Krankheit von Kindern)<br />
soll gegeben sein (etwa durch Sonderurlaub<br />
oder Sonderpausen).<br />
- Auch bei mehreren Erwerbstätigen in einer<br />
Familie soll Zeit für ein gemeinsames Familienleben<br />
verfügbar sein.<br />
- Anpassung an Schulferien soll gegeben sein.<br />
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einbarkeit<br />
alle Seiten letztendlich Vorteile ergeben (Krüsselberg<br />
1986, S. 50f.).<br />
Welchen Erfordernissen zu entsprechen ist,<br />
wenn ein Interessenausgleich erfolgen soll,<br />
listet die obenstehende Übersicht auf.<br />
Für den Fall einer Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen<br />
im Wege individueller Vereinbarungen<br />
bei völliger oder durch Rahmenregelungen<br />
begrenzter Vertragsfreiheit schließt der<br />
Sachverständigenrat wegen der zu erwartenden<br />
Kostensenkungen auf positive Beschäftigungseffekte,<br />
— „und zwar über die Ersetzung<br />
ausgefallener Stunden hinaus" (SVR 1983/84,<br />
Ziff. 450). Seine befürwortende Grundeinstellung<br />
hält er in den Gutachten der Jahre 1984/85<br />
und 1985/86 aufrecht. Im letztgenannten äußert<br />
er sich sehr reserviert bezüglich der Beschäftigungswirkungen<br />
gegenwärtiger Regelungen<br />
und meint, noch sei die Phase des Nachdenkens<br />
und Experimentierens nicht zu Ende (SVR 1985/<br />
86, Ziff. 296 ff.).<br />
Berichte über Einzelfälle lassen Individualvereinbarungen<br />
als „gangbaren Weg" erscheinen.<br />
Sie enthüllen zugleich, daß individuelle Prozesse<br />
der Meinungsfindung und konkrete<br />
Erfahrungen am Arbeitsplatz ebenso im Spiel<br />
waren wie divergierende Motivationen und<br />
Änderungen tradierter Rollenvorstellungen<br />
durch Überzeugung und sozialen Druck, wenn<br />
sich Flexibilisierungsvarianten in Betriebsver<br />
einbarungen verwirklichen ließen. Insgesamt<br />
gesehen mehren sich die Anzeichen dafür, daß<br />
positive Beschäftigungseffekte zu erwarten<br />
sind. Sowohl in volkswirtschaftlicher als auch in<br />
betriebswirtschaftlicher Analyse kommen Größenordnungen<br />
ins Gespräch, die eine Reduzierung<br />
von Arbeitslosenquoten selbst in einer<br />
Höhe von etwa 9 % auf 4 bis 5 %, was oft mit<br />
„Vollbeschäftigung" umschrieben wird, für<br />
möglich erachten (siehe zum Einzelfall Vogel<br />
1985, S. 142; zur Gesamtargumentation Gaugler/Krüsselberg<br />
1986).<br />
Allein auf der Unternehmensebene kann die<br />
Suche nach konsensfähigen Arbeitszeit/Betriebszeit-Modellen<br />
erfolgen, die zugleich die<br />
arbeitsmarktpolitisch gebotene weitere Verkürzung<br />
der effektiven Jahresarbeitszeit erlauben,<br />
dabei den Arbeitszeitwünschen und den Interessenlagen<br />
der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />
entgegenkommen und auch den betrieblichen<br />
Rentabilitätsbelangen entsprechen<br />
(Reyher u. a. 1985, S. 30 ff.).<br />
Gewiß muß betont werden, daß Flexibilisierungsmaßnahmen<br />
im Hinblick auf Beschäftigungswirkungen<br />
nicht überschätzt werden dürfen<br />
(Lampert 1982, S. 113 ff. ; Lampert 1984,<br />
S. 287 ff.). Gleichwohl wird zunehmend die Herstellung<br />
einer hinreichenden Vereinbarkeit zwischen<br />
den Anforderungsprofilen von Unternehmern<br />
und der jeweiligen Leistungsbereitschaft