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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> 12. Wahlperiode<br />

Erfordernisse für Arbeitszeitflexibilisierung<br />

1) aus der Sicht der Unternehmen<br />

- Bei Variationen der individuellen Arbeitszeiten<br />

nach den Präferenzen der Beschäftigten<br />

muß die Summe der gewünschten Zeiten für<br />

jede Tätigkeit bezüglich Dauer und Lage mit<br />

dem anfallenden Arbeitsvolumen übereinstimmen<br />

(oder es überschreiten).<br />

- Die Übereinstimmung zu schaffen erfordert<br />

Planung, womit eine Einschränkung der individuellen<br />

Wahlmöglichkeiten vor allem hinsichtlich<br />

der Lage der Arbeitszeit einhergeht.<br />

- Austauschbarkeit der Arbeitskräfte auf einem<br />

-<br />

Arbeitsplatz muß mit vertretbarem Abstimmungsaufwand<br />

durchführbar sein oder es<br />

gibt die Möglichkeit einer sachlichen Teilung<br />

des Arbeitsgebietes.<br />

2) aus der Sicht der Individuen und Familien<br />

- Bei Variationen der Arbeitszeiten muß die sozialversicherungsrechtliche<br />

Absicherung erhalten<br />

bleiben (z. B. sind Geringfügigkeitsklauseln<br />

und Wartezeitregelungen zu aktualisieren).<br />

- Das (Haushalts-)Einkommen muß auch bei<br />

einer Verkürzung der Arbeitszeit als ausreichend<br />

erachtet werden (Grenznutzen des Einkommens<br />

ist kleiner als der Grenznutzen der<br />

Freizeit).<br />

- Arbeitszeiten sollten mit Öffnungszeiten von<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen in Einklang<br />

stehen.<br />

- Arbeitszeiten müssen vorhersehbar und planbar<br />

sein.<br />

- Eine kurzfristige Anpassung an unvorhersehbare<br />

Ereignisse (z. B. Krankheit von Kindern)<br />

soll gegeben sein (etwa durch Sonderurlaub<br />

oder Sonderpausen).<br />

- Auch bei mehreren Erwerbstätigen in einer<br />

Familie soll Zeit für ein gemeinsames Familienleben<br />

verfügbar sein.<br />

- Anpassung an Schulferien soll gegeben sein.<br />

Flexible<br />

Arbeitzeit<br />

regelun<br />

gen im<br />

Wege in<br />

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einbarkeit<br />

alle Seiten letztendlich Vorteile ergeben (Krüsselberg<br />

1986, S. 50f.).<br />

Welchen Erfordernissen zu entsprechen ist,<br />

wenn ein Interessenausgleich erfolgen soll,<br />

listet die obenstehende Übersicht auf.<br />

Für den Fall einer Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen<br />

im Wege individueller Vereinbarungen<br />

bei völliger oder durch Rahmenregelungen<br />

begrenzter Vertragsfreiheit schließt der<br />

Sachverständigenrat wegen der zu erwartenden<br />

Kostensenkungen auf positive Beschäftigungseffekte,<br />

— „und zwar über die Ersetzung<br />

ausgefallener Stunden hinaus" (SVR 1983/84,<br />

Ziff. 450). Seine befürwortende Grundeinstellung<br />

hält er in den Gutachten der Jahre 1984/85<br />

und 1985/86 aufrecht. Im letztgenannten äußert<br />

er sich sehr reserviert bezüglich der Beschäftigungswirkungen<br />

gegenwärtiger Regelungen<br />

und meint, noch sei die Phase des Nachdenkens<br />

und Experimentierens nicht zu Ende (SVR 1985/<br />

86, Ziff. 296 ff.).<br />

Berichte über Einzelfälle lassen Individualvereinbarungen<br />

als „gangbaren Weg" erscheinen.<br />

Sie enthüllen zugleich, daß individuelle Prozesse<br />

der Meinungsfindung und konkrete<br />

Erfahrungen am Arbeitsplatz ebenso im Spiel<br />

waren wie divergierende Motivationen und<br />

Änderungen tradierter Rollenvorstellungen<br />

durch Überzeugung und sozialen Druck, wenn<br />

sich Flexibilisierungsvarianten in Betriebsver<br />

einbarungen verwirklichen ließen. Insgesamt<br />

gesehen mehren sich die Anzeichen dafür, daß<br />

positive Beschäftigungseffekte zu erwarten<br />

sind. Sowohl in volkswirtschaftlicher als auch in<br />

betriebswirtschaftlicher Analyse kommen Größenordnungen<br />

ins Gespräch, die eine Reduzierung<br />

von Arbeitslosenquoten selbst in einer<br />

Höhe von etwa 9 % auf 4 bis 5 %, was oft mit<br />

„Vollbeschäftigung" umschrieben wird, für<br />

möglich erachten (siehe zum Einzelfall Vogel<br />

1985, S. 142; zur Gesamtargumentation Gaugler/Krüsselberg<br />

1986).<br />

Allein auf der Unternehmensebene kann die<br />

Suche nach konsensfähigen Arbeitszeit/Betriebszeit-Modellen<br />

erfolgen, die zugleich die<br />

arbeitsmarktpolitisch gebotene weitere Verkürzung<br />

der effektiven Jahresarbeitszeit erlauben,<br />

dabei den Arbeitszeitwünschen und den Interessenlagen<br />

der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />

entgegenkommen und auch den betrieblichen<br />

Rentabilitätsbelangen entsprechen<br />

(Reyher u. a. 1985, S. 30 ff.).<br />

Gewiß muß betont werden, daß Flexibilisierungsmaßnahmen<br />

im Hinblick auf Beschäftigungswirkungen<br />

nicht überschätzt werden dürfen<br />

(Lampert 1982, S. 113 ff. ; Lampert 1984,<br />

S. 287 ff.). Gleichwohl wird zunehmend die Herstellung<br />

einer hinreichenden Vereinbarkeit zwischen<br />

den Anforderungsprofilen von Unternehmern<br />

und der jeweiligen Leistungsbereitschaft

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