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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Rechtliche<br />

Basis für<br />

die Fami<br />

lienpolitik<br />

der Kom<br />

munen<br />

Familien<br />

förderung<br />

der Kom<br />

munen im<br />

Rahmen<br />

der ge<br />

setzlichen<br />

Regelun<br />

gen<br />

Drucksache 12/7560<br />

Kompetenz oder mit Hilfe anderer, entscheidet<br />

sich stets unter den konkreten Alltagsbedingungen<br />

in den Städten und Gemeinden. Hierzu<br />

gehören, neben der wirtschaftlichen Lage der<br />

Familien, ihre Wohn- und Arbeitsbedingungen,<br />

das räumliche und soziale Lebensumfeld, die<br />

technische und soziale Infrastruktur. Familienförderung<br />

muß deshalb stets auch an den Lebensbedingungen<br />

der Familien in ihrem alltäglichen<br />

Lebensumfeld ansetzen und sich gerade<br />

dort vollziehen, wo die Familien leben: in der<br />

Stadt, in der Gemeinde, in der Region.<br />

Bund, Länder und Kommunen wirken auch im<br />

Bereich der Familienpolitik auf unterschiedliche<br />

Weise zusammen (vgl. BMFuS 1992 b,<br />

S. 145 f.). Ausschließliche Bundeskompetenzen<br />

liegen bei familienpolitischen Regelungen nur<br />

selten vor. Nach dem Grundgesetz und der<br />

Rechtsprechung ergeben sich für Bund, Länder<br />

und Gemeinden folgende Kompetenzvorgaben:<br />

— Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung<br />

wurden familienrelevante bundesgesetzliche<br />

Regelungen gestaltet, insbesondere<br />

durch das Ehe- und Familienrecht,<br />

BSHG, KJHG, BKGG, BErzGG, Steuerrecht,<br />

Baurecht;<br />

— Die Gesetzgebungskompetenz für familienwirksame<br />

Maßnahmen liegt bei den Bundesländern,<br />

sofern die Kompetenz nicht dem<br />

Bund zukommt, bzw. nicht durch den Bund<br />

Rahmenvorschriften erlassen worden sind<br />

oder aber bei Gegenständen der konkurrierenden<br />

Gesetzgebung auf ein Tätigwerden<br />

verzichtet wurde;<br />

— Nach Artikel 28 Abs. 2 GG haben die<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände im übrigen<br />

das Recht, alle Angelegenheiten der<br />

örtlichen Gemeinschaft — so auch die Familienpolitik<br />

— im Rahmen der Gesetze in<br />

eigener Verantwortung zu regeln.<br />

Im Hinblick auf das Zusammenspiel von staatlicher<br />

und kommunaler Ebene muß deshalb<br />

unterschieden werden zwischen Aufgaben,<br />

— die Kommunen aufgrund gesetzlicher Regelungen<br />

wahrnehmen (sog. Pflichtaufgaben)<br />

und solchen,<br />

— die sie im Rahmen ihrer Allzuständigkeit<br />

freiwillig, d. h. besser: aus eigenem Antrieb,<br />

ergreifen.<br />

Kommunen wirken mit Bund und Ländern bei<br />

der Durchführung von familienpolitischen Gesetzen<br />

zusammen. Dabei sind Bundes- und<br />

Landesgesetze häufig auch mit einer Beteiligung<br />

an den Kosten der gesetzlichen Leistungen<br />

und am Verwaltungsaufwand verbunden.<br />

Am Beispiel der Neuregelung zum § 218 StGB,<br />

die eine Kindergartenplatz-Garantie einschließt,<br />

verweisen die Kommunalen Spitzenverbände<br />

darauf, daß derartige Aufgaben von<br />

den Kommunen nur dann umgesetzt werden<br />

könnten, wenn Bund und Länder ihren Anteil<br />

übernehmen. Eine solche notwendige Beteili<br />

-<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

gung sei zur Zeit weder vorhanden noch absehbar.<br />

Vielmehr müsse gerade in letzter Zeit durch<br />

die Spar- und Konsolidierungsprogramme eine<br />

Tendenz zur Abwälzung von Bundes- und Landesaufgaben<br />

auf die Kommunen festgestellt<br />

werden. Dies enge den Spielraum der Kommunen<br />

für eigene politische Initiativen ein und<br />

wecke zugleich den Verdacht, daß die Forderung<br />

nach kommunaler Familienpolitik als<br />

Schritt in Richtung einer weiteren Aufgabenverlagerung<br />

gedeutet werden müsse.<br />

Dieser Dissens zwischen staatlicher und kommunaler<br />

Ebene wird möglicherweise nicht so<br />

schnell zu lösen sein. Deshalb muß verhindert<br />

werden, daß dieser übergeordnete Dissens sich<br />

negativ auf die Bereitschaft der Kommunen zu<br />

eigenen familienpolitischen Initiativen auswirkt.<br />

Vielmehr sind auch in Anbetracht der<br />

angespannten öffentlichen Haushalte viele<br />

Aktivitäten auf örtlicher und regionaler Ebene<br />

möglich, die nicht Geld sondern Initiative und<br />

intelligentes Management erfordern.<br />

Bund und Länder schaffen Rahmenbedingungen<br />

für Familien, ohne daß dabei näher auf die<br />

lebensräumlichen Bedingungen Bezug genommen<br />

werden kann. Dies ist besonders gut in den<br />

Städten, Gemeinden und Landkreisen möglich.<br />

Dort an ihrem Wohnort werden die Lebensbedingungen<br />

der Familien durch zahlreiche Entscheidungen<br />

über Infrastruktur, im Siedlungs-,<br />

Wohnungs- und Verkehrswesen sowie im Bildungs-,<br />

Sozial- und Gesundheitswesen weitgehend<br />

mit ausgestaltet. Dennoch werden diese<br />

kommunalen Maßnahmen oft nicht unter familienpolitischen<br />

Gesichtspunkten vorbereitet<br />

und abgewogen. Geschieht dies, dann kann —<br />

wie zahlreiche Beispiele im Handbuch zur örtlichen<br />

und regionalen Familienpolitik 1 ) zeigen —<br />

in den Feldern der Kommunalpolitik viel zur<br />

Förderung der Leistungsfähigkeit der Familien<br />

getan werden. Auch die freien Träger der Wohlfahrtspflege,<br />

Selbsthilfeinitiativen, Vermieter,<br />

Arbeitgeber und andere Akteure treffen ständig<br />

Entscheidungen in ihren jeweiligen Handlungsfeldern,<br />

die auf die Lebensbedingungen der<br />

Familien einwirken. Dieses Potential sollte für<br />

die Förderung der Familien genutzt werden.<br />

Zusätzliche Kosten müssen dadurch nicht entstehen,<br />

weil es sich um ohnehin beabsichtigte<br />

Maßnahmen handelt.<br />

Voraussetzung ist lediglich, daß die Querschnittsaufgabe<br />

Familienpolitik auf der kommunalen<br />

Ebene wirksam erfüllt werden kann.<br />

Eine so ausgewiesene und akzentuierte familien-<br />

und generationenorientierte Kommunalpolitik<br />

bietet, über die engeren Felder der Hilfe<br />

in Notlagen, der Kinderbetreuung usw. hinaus,<br />

zahlreiche Möglichkeiten für eine Gestaltung<br />

der Familienpolitik als örtliche und regionale<br />

Strukturpolitik. Sie kann die Maßnahmen des<br />

1 ) Vgl. Handbuch zur örtlichen und regionalen Familienpolitik.<br />

Schriftenreihe des Bundesministeriums für<br />

Familie und Senioren Bd. 5.1, Stuttgart, Berlin, Köln,<br />

1992.<br />

Kommunale<br />

Fa<br />

milienpo<br />

litik im<br />

eigenen<br />

Wirkungsbereich

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