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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung<br />

des vorhandenen Wohnungsbestandes gefördert.<br />

Über die im Bericht gewürdigten deutlichen Verbesserungen<br />

der Wohnungsversorgung bis in die zweite<br />

Hälfte der achtziger Jahre hinaus ist hier zu betonen,<br />

daß der Bund seine Mitfinanzierung des sozialen<br />

Wohnungsbaus in den Ländern bereits 1989 und 1990<br />

gegenüber dem Vorjahr jeweils verdoppelt und von<br />

1989 bis zum Programmjahr 1993 insgesamt 13,8 Mrd<br />

DM Bundesfinanzhilfen bereitgestellt hat. Hinzu<br />

kommen in den neuen Ländern Bundesmittel für das<br />

Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" und die Programme<br />

der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur<br />

Modernisierung und Instandsetzung sowie zur Schaffung<br />

zusätzlicher Mietwohnungen im Bestand und<br />

weitere Mittel zum Erwerb von Wohneigentum im<br />

Rahmen der Privatisierung.<br />

Für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus hat der<br />

Bund mit dem Zweiten Wohnungsbaugesetz für Familien<br />

— namentlich schwangere Frauen, junge Ehepaare<br />

(bis zum 40. Lebensjahr), alleinstehende Elternteile<br />

mit Kindern, kinderreiche Familien und ältere<br />

Menschen sowie Schwerbehinderte — günstige Voraussetzungen<br />

geschaffen. In den Verwaltungsvereinbarungen<br />

von Bund und Ländern über die Förderung<br />

des Wohnungswesens wird der besonders dringliche<br />

Wohnungsbedarf dieser Personengruppen ausdrücklich<br />

unterstrichen.<br />

Die näheren Bedingungen der Förderung einschließlich<br />

baulicher Anforderungen werden von den Ländern<br />

festgelegt. Die flexible Handhabung der damit<br />

gegebenen Gestaltungsspielräume im Sinne der<br />

Familien erfordert ein frühzeitiges und abgestimmtes<br />

Zusammenwirken aller im Einzelfall Beteiligten, insbesondere<br />

der Architekten und Bauherren sowie der<br />

verantwortlichen Stellen auf Landes- und kommunaler<br />

Ebene. Im übrigen haben Länder und Gemeinden<br />

weitere Möglichkeiten, Haushalte im mittleren und<br />

unteren Einkommensbereich, vor allem hilfsbedürftige<br />

junge und größere Familien, bei der angemessenen<br />

Wohnraumversorgung zu unterstützen. So kann<br />

im Hinblick auf die wirtschaftliche Situa tion von<br />

Familien auch die Überlassung eines Miet-Familienheims<br />

auf örtlicher Ebene zur Wohnungsversorgung<br />

sachgerecht sein (Einsatz kommunaler Fördermittel,<br />

kommunale Besetzungsrechte). In diesem Zusammenhang<br />

kann auch die 1990 auf Bundesseite<br />

geschaffene Erleichterung des Tauschs von Sozialwohnungen<br />

in Verbindung mit finanziellen Umzugshilfen<br />

vom Land oder der Kommune wirksam werden,<br />

um sowohl auf Basis der Freiwilligkeit eine größere<br />

Wohnung (insbesondere Einpersonenhaushalte älterer<br />

Menschen) „freizumachen" als auch einkommensschwächeren<br />

jungen Familien mit Kindern den<br />

Umzug (Einzug) zu erleichtern.<br />

Auch im Rahmen der aktuellen gesetzgeberischen<br />

Bemühungen um eine stärker einkommensorientierte<br />

Förderung zur weiteren Erhöhung des Wohnungsangebots<br />

und zur Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />

Leistungsfähigkeit der Bewohner werden die<br />

Belange der Familien berücksichtigt und einkommensschwache<br />

Bevölkerungsgruppen in der gleichen<br />

Weise begünstigt wie bisher.<br />

Den differenzierten Bedürfnissen von Familien entsprechen<br />

die verschiedenen wohnungspolitischen<br />

Instrumente. Als soziale Absicherung bedeutet das<br />

Wohngeld (Mietzuschuß, bei selbstnutzenden Wohneigentümern<br />

Lastenzuschuß) auf der Grundlage des<br />

Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes<br />

für die neuen Länder eine deutliche Unterstützung<br />

gerade geringer verdienender Familienhaushalte hinsichtlich<br />

ihrer hohen Kostenbelastungen. Im Laufe<br />

seiner nunmehr fast 30jährigen Geschichte ist das<br />

Wohngeldsystem immer familienfreundlicher ausgestaltet<br />

worden. Insbesondere die 5. Wohngeldnovelle<br />

vom 4. August 1980 (BGBl. I S. 1159), die zum 1. Januar<br />

1981 in Kraft trat, hat die in den siebziger Jahren<br />

aufgezeigten Defizite, die im Bericht erneut angesprochen<br />

werden, im wesentlichen abgebaut. Dies fand<br />

Ausdruck in einer überproportionalen Anhebung der<br />

Wohngeldbeträge in den Wohngeldtabellen und der<br />

zuschußfähigen Höchstbeträge für Miete und Belastung<br />

bei Haushalten mit vier und mehr Personen.<br />

Zusätzliche Begünstigungen wurden in Form von<br />

Freibeträgen für Alleinerziehende und für mitverdienende<br />

Kinder geschaffen. Seit Inkrafttreten der<br />

6. Wohngeldnovelle vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1318)<br />

am 1. Januar 1986 gibt es zudem unter bestimmten<br />

Voraussetzungen einen Freibetrag für Familienmitglieder,<br />

die das 62. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Durch alle diese Maßnahmen wurde das größeren<br />

Haushalten zustehende Wohngeld überdurchschnittlich<br />

angehoben.<br />

Heute wird eine zunehmende Familiengröße nicht nur<br />

dadurch berücksichtigt, daß bei gleicher Miete das<br />

Wohngeld spürbar steigt. Auch der durch die Familiengröße<br />

bedingte höhere Wohnflächenbedarf wird<br />

durch höhere berücksichtigungsfähige Wohnkosten<br />

im Wohngeldsystem aufgefangen. Dadurch ist der<br />

Anteil der selbst zu tragenden Aufwendungen für die<br />

Wohnung am verfügbaren Einkommen „nach Wohngeld"<br />

bei Mehrpersonenhaushalten deutlich niedriger<br />

als bei Personen, die allein wohnen; die Entlastungswirkung<br />

des Wohngeldes steigt mit zunehmender<br />

Haushaltsgröße. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

und die Wohnflächenbedürfnisse von Familien<br />

sind daher bereits heute im gesamten Bundesgebiet<br />

zentrale Elemente bei der Bemessung der Sozialleistung<br />

„Wohngeld".<br />

Die Wohneigentumsbildung von Familien ist ebenfalls<br />

seit langem ein besonderer Förderungsschwerpunkt<br />

der Politik der Bundesregierung in wohnungsversorgungs-,<br />

vermögensbildungs-, sozial- und familienpolitischer<br />

Hinsicht. Neben der direkten Unterstützung<br />

unterer und mittlerer Einkommensschichten<br />

durch die Familienheimförderung im sozialen Wohnungsbau<br />

trägt vor allem auch die steuerliche Wohneigentumsförderung<br />

zu der im Vergleich mit der<br />

Gesamtbevölkerung hohen Eigentumsquote größerer<br />

(Familien-)Haushalte bei. Diese betrug 1987 für Haushalte<br />

mit drei Personen rund 50 % (1968 rund 34 %)<br />

und für Haushalte mit fünf oder mehr Personen rund<br />

66 % (1968 rund 58 %) und ist damit deutlich gestiegen.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, daß dieser<br />

Trend sich seither nicht abgeschwächt hat und die<br />

Entwicklungen in den neuen Ländern künftig vergleichbare<br />

Tendenzen aufzeigen werden (hierzu liegen<br />

noch keine Zahlen vor). Dabei sind allerdings

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