Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />
Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung<br />
des vorhandenen Wohnungsbestandes gefördert.<br />
Über die im Bericht gewürdigten deutlichen Verbesserungen<br />
der Wohnungsversorgung bis in die zweite<br />
Hälfte der achtziger Jahre hinaus ist hier zu betonen,<br />
daß der Bund seine Mitfinanzierung des sozialen<br />
Wohnungsbaus in den Ländern bereits 1989 und 1990<br />
gegenüber dem Vorjahr jeweils verdoppelt und von<br />
1989 bis zum Programmjahr 1993 insgesamt 13,8 Mrd<br />
DM Bundesfinanzhilfen bereitgestellt hat. Hinzu<br />
kommen in den neuen Ländern Bundesmittel für das<br />
Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" und die Programme<br />
der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur<br />
Modernisierung und Instandsetzung sowie zur Schaffung<br />
zusätzlicher Mietwohnungen im Bestand und<br />
weitere Mittel zum Erwerb von Wohneigentum im<br />
Rahmen der Privatisierung.<br />
Für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus hat der<br />
Bund mit dem Zweiten Wohnungsbaugesetz für Familien<br />
— namentlich schwangere Frauen, junge Ehepaare<br />
(bis zum 40. Lebensjahr), alleinstehende Elternteile<br />
mit Kindern, kinderreiche Familien und ältere<br />
Menschen sowie Schwerbehinderte — günstige Voraussetzungen<br />
geschaffen. In den Verwaltungsvereinbarungen<br />
von Bund und Ländern über die Förderung<br />
des Wohnungswesens wird der besonders dringliche<br />
Wohnungsbedarf dieser Personengruppen ausdrücklich<br />
unterstrichen.<br />
Die näheren Bedingungen der Förderung einschließlich<br />
baulicher Anforderungen werden von den Ländern<br />
festgelegt. Die flexible Handhabung der damit<br />
gegebenen Gestaltungsspielräume im Sinne der<br />
Familien erfordert ein frühzeitiges und abgestimmtes<br />
Zusammenwirken aller im Einzelfall Beteiligten, insbesondere<br />
der Architekten und Bauherren sowie der<br />
verantwortlichen Stellen auf Landes- und kommunaler<br />
Ebene. Im übrigen haben Länder und Gemeinden<br />
weitere Möglichkeiten, Haushalte im mittleren und<br />
unteren Einkommensbereich, vor allem hilfsbedürftige<br />
junge und größere Familien, bei der angemessenen<br />
Wohnraumversorgung zu unterstützen. So kann<br />
im Hinblick auf die wirtschaftliche Situa tion von<br />
Familien auch die Überlassung eines Miet-Familienheims<br />
auf örtlicher Ebene zur Wohnungsversorgung<br />
sachgerecht sein (Einsatz kommunaler Fördermittel,<br />
kommunale Besetzungsrechte). In diesem Zusammenhang<br />
kann auch die 1990 auf Bundesseite<br />
geschaffene Erleichterung des Tauschs von Sozialwohnungen<br />
in Verbindung mit finanziellen Umzugshilfen<br />
vom Land oder der Kommune wirksam werden,<br />
um sowohl auf Basis der Freiwilligkeit eine größere<br />
Wohnung (insbesondere Einpersonenhaushalte älterer<br />
Menschen) „freizumachen" als auch einkommensschwächeren<br />
jungen Familien mit Kindern den<br />
Umzug (Einzug) zu erleichtern.<br />
Auch im Rahmen der aktuellen gesetzgeberischen<br />
Bemühungen um eine stärker einkommensorientierte<br />
Förderung zur weiteren Erhöhung des Wohnungsangebots<br />
und zur Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />
Leistungsfähigkeit der Bewohner werden die<br />
Belange der Familien berücksichtigt und einkommensschwache<br />
Bevölkerungsgruppen in der gleichen<br />
Weise begünstigt wie bisher.<br />
Den differenzierten Bedürfnissen von Familien entsprechen<br />
die verschiedenen wohnungspolitischen<br />
Instrumente. Als soziale Absicherung bedeutet das<br />
Wohngeld (Mietzuschuß, bei selbstnutzenden Wohneigentümern<br />
Lastenzuschuß) auf der Grundlage des<br />
Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes<br />
für die neuen Länder eine deutliche Unterstützung<br />
gerade geringer verdienender Familienhaushalte hinsichtlich<br />
ihrer hohen Kostenbelastungen. Im Laufe<br />
seiner nunmehr fast 30jährigen Geschichte ist das<br />
Wohngeldsystem immer familienfreundlicher ausgestaltet<br />
worden. Insbesondere die 5. Wohngeldnovelle<br />
vom 4. August 1980 (BGBl. I S. 1159), die zum 1. Januar<br />
1981 in Kraft trat, hat die in den siebziger Jahren<br />
aufgezeigten Defizite, die im Bericht erneut angesprochen<br />
werden, im wesentlichen abgebaut. Dies fand<br />
Ausdruck in einer überproportionalen Anhebung der<br />
Wohngeldbeträge in den Wohngeldtabellen und der<br />
zuschußfähigen Höchstbeträge für Miete und Belastung<br />
bei Haushalten mit vier und mehr Personen.<br />
Zusätzliche Begünstigungen wurden in Form von<br />
Freibeträgen für Alleinerziehende und für mitverdienende<br />
Kinder geschaffen. Seit Inkrafttreten der<br />
6. Wohngeldnovelle vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1318)<br />
am 1. Januar 1986 gibt es zudem unter bestimmten<br />
Voraussetzungen einen Freibetrag für Familienmitglieder,<br />
die das 62. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Durch alle diese Maßnahmen wurde das größeren<br />
Haushalten zustehende Wohngeld überdurchschnittlich<br />
angehoben.<br />
Heute wird eine zunehmende Familiengröße nicht nur<br />
dadurch berücksichtigt, daß bei gleicher Miete das<br />
Wohngeld spürbar steigt. Auch der durch die Familiengröße<br />
bedingte höhere Wohnflächenbedarf wird<br />
durch höhere berücksichtigungsfähige Wohnkosten<br />
im Wohngeldsystem aufgefangen. Dadurch ist der<br />
Anteil der selbst zu tragenden Aufwendungen für die<br />
Wohnung am verfügbaren Einkommen „nach Wohngeld"<br />
bei Mehrpersonenhaushalten deutlich niedriger<br />
als bei Personen, die allein wohnen; die Entlastungswirkung<br />
des Wohngeldes steigt mit zunehmender<br />
Haushaltsgröße. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
und die Wohnflächenbedürfnisse von Familien<br />
sind daher bereits heute im gesamten Bundesgebiet<br />
zentrale Elemente bei der Bemessung der Sozialleistung<br />
„Wohngeld".<br />
Die Wohneigentumsbildung von Familien ist ebenfalls<br />
seit langem ein besonderer Förderungsschwerpunkt<br />
der Politik der Bundesregierung in wohnungsversorgungs-,<br />
vermögensbildungs-, sozial- und familienpolitischer<br />
Hinsicht. Neben der direkten Unterstützung<br />
unterer und mittlerer Einkommensschichten<br />
durch die Familienheimförderung im sozialen Wohnungsbau<br />
trägt vor allem auch die steuerliche Wohneigentumsförderung<br />
zu der im Vergleich mit der<br />
Gesamtbevölkerung hohen Eigentumsquote größerer<br />
(Familien-)Haushalte bei. Diese betrug 1987 für Haushalte<br />
mit drei Personen rund 50 % (1968 rund 34 %)<br />
und für Haushalte mit fünf oder mehr Personen rund<br />
66 % (1968 rund 58 %) und ist damit deutlich gestiegen.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, daß dieser<br />
Trend sich seither nicht abgeschwächt hat und die<br />
Entwicklungen in den neuen Ländern künftig vergleichbare<br />
Tendenzen aufzeigen werden (hierzu liegen<br />
noch keine Zahlen vor). Dabei sind allerdings