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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

Sozialhilfe<br />

als Auffangnetz<br />

Blockade des Abgangs aus der (Erwerbs-)<br />

Arbeitslosigkeit zum Angelpunkt der Arbeitslosigkeits-Analyse<br />

erhebt. Gefragt ist nach den<br />

Tatbeständen, die eine Wiedereingliederung<br />

nach dem Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit<br />

behindern. Abbildung VII/1 zeigt die gängigen<br />

Erklärungsmuster solcher Erwerbszugangssperren,<br />

die Arbeitslosigkeit auslösen.<br />

Diese Perspektive — das muß im Vergleich zu<br />

den Ursachen der Arbeitslosigkeit in den neuen<br />

Bundesländer ganz eindeutig gesagt werden —<br />

ist ein Interpretationsmuster für Arbeitslosigkeit<br />

in marktwirtschaftlich geordneten Systemen.<br />

„Arbeitslos im Sinne des Gesetzes ist ein Arbeitnehmer,<br />

der vorübergehend nicht in einem<br />

Beschäftigungsverhältnis steht oder nur eine<br />

kurzzeitige Beschäftigung ausübt" (§ 101 AFG).<br />

In diesem Fall der (Erwerbs-) Arbeitslosigkeit<br />

haben die Betroffenen einen Anspruch auf Sozialleistungen,<br />

die als Einkommensersatz fungieren.<br />

Hier handelt es sich um Arbeitslosengeld<br />

und Arbeitslosenhilfe, wobei die Leistungsvoraussetzungen<br />

letztendlich am Erwerbsarbeits-,<br />

d. h. am Beschäftigungsverhältnis<br />

anknüpfen (siehe hierzu Krüsselberg 1981<br />

(a)). Als allgemeines Auffangnetz fungiert die<br />

Sozialhilfe, die grundsätzlich allen Bürgern<br />

eines Landes zusteht; hier ist lediglich Bedürftigkeit<br />

festzustellen. Inwieweit Arbeitslosigkeit<br />

für die Lage der Familien von Belang ist (vgl. zu<br />

diesem Thema etwa auch Klein 1987, S. 351 ff.),<br />

wird im einzelnen im Abschnitt VII. 5 erörtert.<br />

Hier wird lediglich der Umfang an (Erwerbs-)Arbeitslosigkeit<br />

in der Bundesrepublik<br />

Deutschland dargestellt (Abb. VII/2).<br />

3. Erwerbstätigkeit als Grundlage des<br />

Familieneinkommens und des<br />

Lebensentwurfs von Frauen und<br />

Männern<br />

Erwerbstätigkeit bietet den Beschäftigten neben<br />

einem hohen Maß an zeitlich vorhersehbarer<br />

Einkommenssicherheit ganz offensichtlich<br />

ein Spektrum außerökonomischer Belohnungen:<br />

die Vermittlung von Lebenssinn durch<br />

Arbeit, von „Wir-Gefühl", von Empfindungen<br />

des „Gebraucht-Werdens" (Jahoda 1986,<br />

S. 136f.).<br />

Erwerbstätigkeit wurde in dieser gesellschaftlichen<br />

Perspektive zum dominanten Arbeitsbegriff.<br />

Erwerbstätigkeit bestimmt entscheidend<br />

sowohl über die Zuordnung zu gesellschaftlichen<br />

Gruppen als auch über die Einkommenschancen<br />

und damit den sozialökonomischen<br />

Status von Personen und Familien.<br />

Erwerbstätigkeit strukturiert den Lebensstil<br />

einer industriellen Wirtschaftsgesellschaft. De<br />

ren Grundformen bestimmen das Zeitmuster<br />

Unter<br />

schied<br />

liche<br />

Aspekte<br />

von - Er<br />

werbs<br />

tätigkeit<br />

Abbildung VII/2

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