Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Entwick<br />
lung des<br />
Familien<br />
rechts<br />
Drucksache 12/7560<br />
— die ungenügende Förderung von jungen,<br />
einkommensschwachen Familien und von<br />
Mehrkinderfamilien im Wohnungsbau durch<br />
eine Reform der Eigentumsbildung im Wohnungsbau<br />
zu korrigieren;<br />
— eine stärkere Familienorientierung der Vermögenspolitik<br />
herzustellen.<br />
Viertens:<br />
Die <strong>Familienbericht</strong>skommission hatte sich im<br />
Fünften <strong>Familienbericht</strong> erstmalig der Aufgabe<br />
anzunehmen, das geltende Familienrecht der<br />
alten Bundesländer auf seine Eignung zum<br />
Schutze und zur Förderung der Familie in den<br />
neuen Bundesländern zu überprüfen. Das<br />
geschah vor dem Hintergrund der Tatsache, daß<br />
die Familien in den neuen Bundesländern unter<br />
der Rechtsordnung der DDR begründet und<br />
gelebt wurden und sich nunmehr mit einer für<br />
sie wesentlich veränderten Rechtslage auseinandersetzen<br />
müssen (vgl. Kap. V).<br />
Die Kommission empfiehlt, die geschlossene<br />
Kodifikation des Familienrechts zu prüfen. Die<br />
Kodifikation sollte das Familienrecht bewußt in<br />
den Dienst der Familienförderung stellen, von<br />
den Bedürfnissen der Familien und ihrer<br />
Lebensformen ausgehen und eine moderne wie<br />
bürgernahe Regelung anstreben.<br />
Familienpolitisch hervorzuheben wären nach<br />
Ansicht der Kommission insbesondere folgende<br />
Orientierungen:<br />
— Inhalt und Umfang der aus der Ehe und der<br />
Abstammung folgenden Rechte und Pflichten<br />
sollten so bestimmt sein, daß Ehe und<br />
Elternschaft für Männer und Frauen weiterhin<br />
erstrebenswert und annehmbar bleiben.<br />
— Das Kindschaftsrecht (einschließlich das<br />
Recht des Kindesunterhalts) sollte vom Kinde<br />
her, nicht ausgehend von den rechtlichen<br />
Beziehungen zwischen den Eltern, konzipiert<br />
sein. Es sollte die Rechtsposition des<br />
Kindes und die Eigenverantwortung der<br />
Eltern stärken.<br />
Das Familienrecht sollte unter dem Aspekt<br />
der Gleichberechtigung von Mann und<br />
Frau und der Vereinbarkeit von Familie<br />
und Erwerbstätigkeit weiterentwickelt werden.<br />
— Für den Konfliktfall sollten Regelungen zur<br />
Verfügung gestellt werden, die jede Zuspitzung<br />
der Probleme zu vermeiden suchen,<br />
ihre eigenständige Lösung durch die Ehegatten<br />
und Eltern begünstigen und die Erhaltung<br />
der Beziehungen zwischen Eltern und<br />
Kindern über Trennung und Scheidung hinaus<br />
zum Ziel haben.<br />
Fünftens:<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
Familienpolitik ist nicht nur eine Aufgabe des<br />
Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen.<br />
Familien leben an einem bestimmten Ort,<br />
in einer bestimmten Umgebung, und die Qualität<br />
des Familienlebens ist von diesen ökologischen<br />
Bedingungen in erheblichem Maße<br />
abhängig. Diese räumliche Dimension des<br />
Familienlebens wird in erster Linie durch Entscheidungen<br />
auf der kommunalen Ebene<br />
geprägt, teilweise aber auch durch Vorgaben<br />
der Raumordnungs- und Regionalpolitik. Deshalb<br />
hat die <strong>Familienbericht</strong>skommission ein<br />
besonderes Gewicht auf die Darstellung der<br />
Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten<br />
einer kommunalen Familienpolitik gelegt<br />
(vgl. XI. 5). Der Handlungsspielraum der<br />
Kommunen ist allerdings auch von den politischen<br />
Vorgaben der jeweiligen Landespolitik<br />
und der Handhabung der Kommunalaufsicht<br />
mit abhängig. Damit ist die familienpolitische<br />
Verantwortung der Bundesländer angesprochen.<br />
Es gehört zu den Vorzügen eines föderalistischen<br />
Systems, daß auf Landesebene neue<br />
Wege erprobt und Erfahrungen gesammelt werden<br />
können. Verschiedene Bundesländer sind<br />
hier auf unterschiedlichen Wegen bereits aktiv<br />
geworden. Allerdings scheint es der <strong>Familienbericht</strong>skommission,<br />
daß der Erfahrungsaustausch<br />
und die Anregungen über die Landesgrenzen<br />
hinweg noch wenig entwickelt sind.<br />
Die Familienpolitik des Bundes hat durch die<br />
Förderung der Familienwissenschaften, durch<br />
Ressortforschung und Modellprojekte, durch<br />
Initiativen in der amtlichen Statistik sowie durch<br />
Aufklärung und Information vielfältige Möglichkeiten,<br />
für eine familienfreundlichere Gesellschaft<br />
Sorge zu tragen. Allerdings sollten die<br />
Adressaten für diese Maßnahmen nicht immer<br />
nur die Familien oder gar nur die Mütter und<br />
Frauen sein. An Familienorientierung mangelt<br />
es in den Parteien, Regierungen und Verwaltungen,<br />
in allen Bildungs- und Forschungsinstitutionen,<br />
im Recht, im Gesundheitswesen und<br />
besonders deutlich in der Wirtschaft und den<br />
Wirtschaftswissenschaften, also in den Lebensbereichen,<br />
in denen vor allem Männer die<br />
verantwortlichen Leitungs- und Machtpositionen<br />
besetzen.<br />
Die <strong>Familienbericht</strong>skommission ist der Auffassung,<br />
daß wirtschaftliche Rezessionen, Schuldenberge<br />
und Finanzierungsprobleme nicht der<br />
Grund sein können, die erforderliche gesell-<br />
-<br />
schaftliche Umorientierung, die in den Empfehlungen<br />
zum Schutze und zur Förderung der<br />
familialen Leistungen enthalten sind, als realitätsferne<br />
Utopien abzutun. Die Familie ist eine<br />
unverzichtbare Grundlage für die Wirtschaftsentwicklung<br />
und die materielle Wohlfahrt und<br />
fördert zugleich die alltägliche Lebensqualität<br />
und Lebenskultur der Menschen unseres Landes.<br />
Räumliche<br />
Dimension<br />
des Familienlebens<br />
Forschung<br />
und Aufklärung