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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Entwick<br />

lung des<br />

Familien<br />

rechts<br />

Drucksache 12/7560<br />

— die ungenügende Förderung von jungen,<br />

einkommensschwachen Familien und von<br />

Mehrkinderfamilien im Wohnungsbau durch<br />

eine Reform der Eigentumsbildung im Wohnungsbau<br />

zu korrigieren;<br />

— eine stärkere Familienorientierung der Vermögenspolitik<br />

herzustellen.<br />

Viertens:<br />

Die <strong>Familienbericht</strong>skommission hatte sich im<br />

Fünften <strong>Familienbericht</strong> erstmalig der Aufgabe<br />

anzunehmen, das geltende Familienrecht der<br />

alten Bundesländer auf seine Eignung zum<br />

Schutze und zur Förderung der Familie in den<br />

neuen Bundesländern zu überprüfen. Das<br />

geschah vor dem Hintergrund der Tatsache, daß<br />

die Familien in den neuen Bundesländern unter<br />

der Rechtsordnung der DDR begründet und<br />

gelebt wurden und sich nunmehr mit einer für<br />

sie wesentlich veränderten Rechtslage auseinandersetzen<br />

müssen (vgl. Kap. V).<br />

Die Kommission empfiehlt, die geschlossene<br />

Kodifikation des Familienrechts zu prüfen. Die<br />

Kodifikation sollte das Familienrecht bewußt in<br />

den Dienst der Familienförderung stellen, von<br />

den Bedürfnissen der Familien und ihrer<br />

Lebensformen ausgehen und eine moderne wie<br />

bürgernahe Regelung anstreben.<br />

Familienpolitisch hervorzuheben wären nach<br />

Ansicht der Kommission insbesondere folgende<br />

Orientierungen:<br />

— Inhalt und Umfang der aus der Ehe und der<br />

Abstammung folgenden Rechte und Pflichten<br />

sollten so bestimmt sein, daß Ehe und<br />

Elternschaft für Männer und Frauen weiterhin<br />

erstrebenswert und annehmbar bleiben.<br />

— Das Kindschaftsrecht (einschließlich das<br />

Recht des Kindesunterhalts) sollte vom Kinde<br />

her, nicht ausgehend von den rechtlichen<br />

Beziehungen zwischen den Eltern, konzipiert<br />

sein. Es sollte die Rechtsposition des<br />

Kindes und die Eigenverantwortung der<br />

Eltern stärken.<br />

Das Familienrecht sollte unter dem Aspekt<br />

der Gleichberechtigung von Mann und<br />

Frau und der Vereinbarkeit von Familie<br />

und Erwerbstätigkeit weiterentwickelt werden.<br />

— Für den Konfliktfall sollten Regelungen zur<br />

Verfügung gestellt werden, die jede Zuspitzung<br />

der Probleme zu vermeiden suchen,<br />

ihre eigenständige Lösung durch die Ehegatten<br />

und Eltern begünstigen und die Erhaltung<br />

der Beziehungen zwischen Eltern und<br />

Kindern über Trennung und Scheidung hinaus<br />

zum Ziel haben.<br />

Fünftens:<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

Familienpolitik ist nicht nur eine Aufgabe des<br />

Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen.<br />

Familien leben an einem bestimmten Ort,<br />

in einer bestimmten Umgebung, und die Qualität<br />

des Familienlebens ist von diesen ökologischen<br />

Bedingungen in erheblichem Maße<br />

abhängig. Diese räumliche Dimension des<br />

Familienlebens wird in erster Linie durch Entscheidungen<br />

auf der kommunalen Ebene<br />

geprägt, teilweise aber auch durch Vorgaben<br />

der Raumordnungs- und Regionalpolitik. Deshalb<br />

hat die <strong>Familienbericht</strong>skommission ein<br />

besonderes Gewicht auf die Darstellung der<br />

Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten<br />

einer kommunalen Familienpolitik gelegt<br />

(vgl. XI. 5). Der Handlungsspielraum der<br />

Kommunen ist allerdings auch von den politischen<br />

Vorgaben der jeweiligen Landespolitik<br />

und der Handhabung der Kommunalaufsicht<br />

mit abhängig. Damit ist die familienpolitische<br />

Verantwortung der Bundesländer angesprochen.<br />

Es gehört zu den Vorzügen eines föderalistischen<br />

Systems, daß auf Landesebene neue<br />

Wege erprobt und Erfahrungen gesammelt werden<br />

können. Verschiedene Bundesländer sind<br />

hier auf unterschiedlichen Wegen bereits aktiv<br />

geworden. Allerdings scheint es der <strong>Familienbericht</strong>skommission,<br />

daß der Erfahrungsaustausch<br />

und die Anregungen über die Landesgrenzen<br />

hinweg noch wenig entwickelt sind.<br />

Die Familienpolitik des Bundes hat durch die<br />

Förderung der Familienwissenschaften, durch<br />

Ressortforschung und Modellprojekte, durch<br />

Initiativen in der amtlichen Statistik sowie durch<br />

Aufklärung und Information vielfältige Möglichkeiten,<br />

für eine familienfreundlichere Gesellschaft<br />

Sorge zu tragen. Allerdings sollten die<br />

Adressaten für diese Maßnahmen nicht immer<br />

nur die Familien oder gar nur die Mütter und<br />

Frauen sein. An Familienorientierung mangelt<br />

es in den Parteien, Regierungen und Verwaltungen,<br />

in allen Bildungs- und Forschungsinstitutionen,<br />

im Recht, im Gesundheitswesen und<br />

besonders deutlich in der Wirtschaft und den<br />

Wirtschaftswissenschaften, also in den Lebensbereichen,<br />

in denen vor allem Männer die<br />

verantwortlichen Leitungs- und Machtpositionen<br />

besetzen.<br />

Die <strong>Familienbericht</strong>skommission ist der Auffassung,<br />

daß wirtschaftliche Rezessionen, Schuldenberge<br />

und Finanzierungsprobleme nicht der<br />

Grund sein können, die erforderliche gesell-<br />

-<br />

schaftliche Umorientierung, die in den Empfehlungen<br />

zum Schutze und zur Förderung der<br />

familialen Leistungen enthalten sind, als realitätsferne<br />

Utopien abzutun. Die Familie ist eine<br />

unverzichtbare Grundlage für die Wirtschaftsentwicklung<br />

und die materielle Wohlfahrt und<br />

fördert zugleich die alltägliche Lebensqualität<br />

und Lebenskultur der Menschen unseres Landes.<br />

Räumliche<br />

Dimension<br />

des Familienlebens<br />

Forschung<br />

und Aufklärung

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