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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

Eltern ausgesetzt ist, wird deutlich, daß Eltern<br />

und deren jugendliche oder erwachsene Kinder<br />

einschlägige Kompetenzen brauchen. Im Rahmen<br />

und im Verbund mit Familienbildung sollten<br />

diese Kompetenzen durch Information und<br />

Beratung, durch Bildungsmaßnahmen und<br />

Selbsthilfeinitiativen entwickelt und gefördert<br />

werden können.<br />

Qualifikation<br />

durch keit und die Möglichkeit, durch Familientätig-<br />

Rechtsgrundlagen, die in kurzen Zeitabständen<br />

Die Kommission unterstreicht die Notwendig-<br />

Familien keit zusätzlich erworbene Qualifikationen aus-<br />

die Eltern überraschen.<br />

-<br />

tätigkeit<br />

Familien<br />

bezogene<br />

Berufe<br />

Bildungsförderung<br />

zuformen, anzuerkennen und in Anspruch zu<br />

nehmen. Es sind Fach- und Schlüsselqualifikationen.<br />

Die durch Familienarbeit gewonnenen<br />

Kompetenzen sind in der Aus- und Weiterbildung<br />

sowie in der Erwerbsarbeit verwertbar. Da<br />

sowohl verschiedene Modellprojekte und Forschungsarbeiten<br />

als auch die Berufspraxis dies<br />

bestätigen, sollten sowohl das Ausbildungs- als<br />

auch das Arbeitssystem beachten, daß es möglich<br />

ist, Kompetenzen durch und aus Familientätigkeit<br />

im Rahmen von Aus- und Fortbildung<br />

zu berücksichtigen. Die Kommission empfiehlt,<br />

Konzepte für die konkrete berufsspezifische<br />

Bewertung der durch Familientätigkeit erlangten<br />

Qualifikationen zu erarbeiten und die dafür<br />

erforderlichen Untersuchungen und Modellvorhaben<br />

einzuleiten. Ohne diesen Schritt besteht<br />

die Gefahr, daß Chancen nicht ergriffen werden<br />

(können).<br />

Die Kommission empfiehlt nachdrücklich, den<br />

Erwerb familienbezogener Kompetenzen der<br />

Berufe mit Familien- und Haushaltsbezug durch<br />

eine Neuordnung der entsprechenden Aus- und<br />

Weiterbildungsordnungen zu ermöglichen und<br />

zu sichern. Es handelt sich um zahlreiche<br />

Dienstleistungsberufe, für die betrieblich und<br />

schulisch oder auf Fach- und Hochschulen ausgebildet<br />

wird. Die Kommission hebt insbesondere<br />

hervor, daß die Sicherung des Nachwuchses<br />

und der Ausbildungsqualität der gesundheits-<br />

und sozialpflegerischen Berufe sowie der<br />

Berufe der Therapie und Geburtshilfe eine<br />

wichtige bildungspolitische Aufgabe mit erheblicher<br />

Relevanz für die Erfüllung der Leistungen<br />

der Familien ist und daß die Zusammenarbeit<br />

von Familie und Schule eine Familienbezogenheit<br />

der Lehreraus- und -weiterbildung verlangt.<br />

Die Kommission empfiehlt daher nachdrücklich,<br />

auch trotz des möglicherweise zunächst<br />

noch weiter bestehenden Widerstandes seitens<br />

eines oder mehrerer Länder, die Diskussion um<br />

ein Bundesgesetz zur Altenpflegeausbildung<br />

unverzüglich wieder aufzunehmen und das<br />

Gesetz so schnell wie möglich in einer Fassung<br />

zu beschließen, die Bildungsqualifikationen<br />

und Erfahrungsqualifikationen gleichrangig<br />

behandelt.<br />

Die Kommission empfiehlt die Revision einseitiger,<br />

normativ an einem bestimmten Ausbildungs-<br />

und Berufsverlauf orientierter Richtlinien<br />

der Ausbildungs- und Arbeitsförderung,<br />

die an der familienbedingten Vielfalt der Zuord<br />

nung von Ausbildungs-, Erwerbsarbeits- und<br />

Familienarbeitszeiten vorbeigehen. Eltern<br />

brauchen Stetigkeit der und Klarheit über die<br />

Rahmenbedingungen, um biographisch langfristig<br />

bindende Entscheidungen treffen zu können.<br />

Kontraproduktiv ist die Erschwernis der<br />

mittelfristig anzulegenden individuellen Bildungs-,<br />

Familien- und Erwerbsarbeitsplanung<br />

durch haushaltstechnisch und konjunkturell<br />

begründete Änderungen des AFG und anderer<br />

Die inzwischen für studierende Eltern getroffenen<br />

Regelungen des BAföG belegen, daß eine<br />

zielgerichtete Verbesserung der Vereinbarkeit<br />

von Ausbildung und Elternschaft möglich ist.<br />

Sie deuten zudem die Richtung an, die auch in<br />

anderen Bildungszweigen einzuschlagen ist:<br />

Die Leistungen nach dem BAföG werden vor<br />

und nach der Geburt, allerdings nicht während<br />

einer Beurlaubung, fortgezahlt; die Förderungsdauer<br />

wird in der Regel um ein Semester verlängert,<br />

wenn die Förderungshöchstdauer wegen<br />

Schwangerschaft überschritten wurde. Eine<br />

weitere Verlängerung der Förderungshöchstdauer<br />

um bis zu drei Semester ist bei Pflege und<br />

Erziehung eines Kindes unter fünf Jahren möglich.<br />

Dazu treten finanzielle Entlastungen durch<br />

besondere Freibeträge bei der Einkommensanrechnung<br />

sowie die Möglichkeit des kinderbezogenen<br />

Teilerlasses des Darlehens. Aber auch<br />

diese begrüßenswerten Regelungen sind (nur)<br />

erste Schritte auf einem längeren Weg hin zur<br />

Familienorientierung des Bildungswesens.<br />

Ein sehr sinnvoller Schritt wäre die verstärkte<br />

Förderung von Bildungsmaßnahmen, bei denen<br />

die Familienbezogenheit deutlich im Vordergrund<br />

steht. Neben der Kinderbetreuung in<br />

Zeiten des Lernens der Eltern käme dies vor<br />

allem bei Bildungsangeboten in Betracht, die<br />

generations- und geschlechtsübergreifend die<br />

ganze Familie einbeziehen. Bildungsmaßnahmen<br />

dieser Art sind mit höherem Aufwand<br />

verbunden (zum Beispiel durch pädagogische<br />

Differenzierung nach Alters- und Wissensstufen).<br />

Die Kommission empfiehlt, die A rt und das<br />

Ausmaß der Familienbezogenheit von Bildungsmaßnahmen<br />

als Kriterium bei der Festsetzung<br />

der Förderung (institutionell sowie maßnahmen-<br />

und teilnehmerbezogen) mit förderungssteigernder<br />

Wirkung zu berücksichtigen.<br />

6.2 Handlungsansätze für die Teilbereiche<br />

des Bildungssystems<br />

Die Familienorientierung des Bildungssystems<br />

muß in den einzelnen Bildungsbereichen der<br />

Schulbildung, betrieblichen Erstausbildung,<br />

Hochschulbildung und Weiterbildung die jeweils<br />

speziellen Bedingungen und Handlungsansätze<br />

beachten und ergreifen. Die Kommission<br />

betont, daß einerseits die Gesamtheit des<br />

Bildungswesens als Handlungsfeld der Familienorientierung<br />

gilt, daß andererseits die ein-

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