Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />
Eltern ausgesetzt ist, wird deutlich, daß Eltern<br />
und deren jugendliche oder erwachsene Kinder<br />
einschlägige Kompetenzen brauchen. Im Rahmen<br />
und im Verbund mit Familienbildung sollten<br />
diese Kompetenzen durch Information und<br />
Beratung, durch Bildungsmaßnahmen und<br />
Selbsthilfeinitiativen entwickelt und gefördert<br />
werden können.<br />
Qualifikation<br />
durch keit und die Möglichkeit, durch Familientätig-<br />
Rechtsgrundlagen, die in kurzen Zeitabständen<br />
Die Kommission unterstreicht die Notwendig-<br />
Familien keit zusätzlich erworbene Qualifikationen aus-<br />
die Eltern überraschen.<br />
-<br />
tätigkeit<br />
Familien<br />
bezogene<br />
Berufe<br />
Bildungsförderung<br />
zuformen, anzuerkennen und in Anspruch zu<br />
nehmen. Es sind Fach- und Schlüsselqualifikationen.<br />
Die durch Familienarbeit gewonnenen<br />
Kompetenzen sind in der Aus- und Weiterbildung<br />
sowie in der Erwerbsarbeit verwertbar. Da<br />
sowohl verschiedene Modellprojekte und Forschungsarbeiten<br />
als auch die Berufspraxis dies<br />
bestätigen, sollten sowohl das Ausbildungs- als<br />
auch das Arbeitssystem beachten, daß es möglich<br />
ist, Kompetenzen durch und aus Familientätigkeit<br />
im Rahmen von Aus- und Fortbildung<br />
zu berücksichtigen. Die Kommission empfiehlt,<br />
Konzepte für die konkrete berufsspezifische<br />
Bewertung der durch Familientätigkeit erlangten<br />
Qualifikationen zu erarbeiten und die dafür<br />
erforderlichen Untersuchungen und Modellvorhaben<br />
einzuleiten. Ohne diesen Schritt besteht<br />
die Gefahr, daß Chancen nicht ergriffen werden<br />
(können).<br />
Die Kommission empfiehlt nachdrücklich, den<br />
Erwerb familienbezogener Kompetenzen der<br />
Berufe mit Familien- und Haushaltsbezug durch<br />
eine Neuordnung der entsprechenden Aus- und<br />
Weiterbildungsordnungen zu ermöglichen und<br />
zu sichern. Es handelt sich um zahlreiche<br />
Dienstleistungsberufe, für die betrieblich und<br />
schulisch oder auf Fach- und Hochschulen ausgebildet<br />
wird. Die Kommission hebt insbesondere<br />
hervor, daß die Sicherung des Nachwuchses<br />
und der Ausbildungsqualität der gesundheits-<br />
und sozialpflegerischen Berufe sowie der<br />
Berufe der Therapie und Geburtshilfe eine<br />
wichtige bildungspolitische Aufgabe mit erheblicher<br />
Relevanz für die Erfüllung der Leistungen<br />
der Familien ist und daß die Zusammenarbeit<br />
von Familie und Schule eine Familienbezogenheit<br />
der Lehreraus- und -weiterbildung verlangt.<br />
Die Kommission empfiehlt daher nachdrücklich,<br />
auch trotz des möglicherweise zunächst<br />
noch weiter bestehenden Widerstandes seitens<br />
eines oder mehrerer Länder, die Diskussion um<br />
ein Bundesgesetz zur Altenpflegeausbildung<br />
unverzüglich wieder aufzunehmen und das<br />
Gesetz so schnell wie möglich in einer Fassung<br />
zu beschließen, die Bildungsqualifikationen<br />
und Erfahrungsqualifikationen gleichrangig<br />
behandelt.<br />
Die Kommission empfiehlt die Revision einseitiger,<br />
normativ an einem bestimmten Ausbildungs-<br />
und Berufsverlauf orientierter Richtlinien<br />
der Ausbildungs- und Arbeitsförderung,<br />
die an der familienbedingten Vielfalt der Zuord<br />
nung von Ausbildungs-, Erwerbsarbeits- und<br />
Familienarbeitszeiten vorbeigehen. Eltern<br />
brauchen Stetigkeit der und Klarheit über die<br />
Rahmenbedingungen, um biographisch langfristig<br />
bindende Entscheidungen treffen zu können.<br />
Kontraproduktiv ist die Erschwernis der<br />
mittelfristig anzulegenden individuellen Bildungs-,<br />
Familien- und Erwerbsarbeitsplanung<br />
durch haushaltstechnisch und konjunkturell<br />
begründete Änderungen des AFG und anderer<br />
Die inzwischen für studierende Eltern getroffenen<br />
Regelungen des BAföG belegen, daß eine<br />
zielgerichtete Verbesserung der Vereinbarkeit<br />
von Ausbildung und Elternschaft möglich ist.<br />
Sie deuten zudem die Richtung an, die auch in<br />
anderen Bildungszweigen einzuschlagen ist:<br />
Die Leistungen nach dem BAföG werden vor<br />
und nach der Geburt, allerdings nicht während<br />
einer Beurlaubung, fortgezahlt; die Förderungsdauer<br />
wird in der Regel um ein Semester verlängert,<br />
wenn die Förderungshöchstdauer wegen<br />
Schwangerschaft überschritten wurde. Eine<br />
weitere Verlängerung der Förderungshöchstdauer<br />
um bis zu drei Semester ist bei Pflege und<br />
Erziehung eines Kindes unter fünf Jahren möglich.<br />
Dazu treten finanzielle Entlastungen durch<br />
besondere Freibeträge bei der Einkommensanrechnung<br />
sowie die Möglichkeit des kinderbezogenen<br />
Teilerlasses des Darlehens. Aber auch<br />
diese begrüßenswerten Regelungen sind (nur)<br />
erste Schritte auf einem längeren Weg hin zur<br />
Familienorientierung des Bildungswesens.<br />
Ein sehr sinnvoller Schritt wäre die verstärkte<br />
Förderung von Bildungsmaßnahmen, bei denen<br />
die Familienbezogenheit deutlich im Vordergrund<br />
steht. Neben der Kinderbetreuung in<br />
Zeiten des Lernens der Eltern käme dies vor<br />
allem bei Bildungsangeboten in Betracht, die<br />
generations- und geschlechtsübergreifend die<br />
ganze Familie einbeziehen. Bildungsmaßnahmen<br />
dieser Art sind mit höherem Aufwand<br />
verbunden (zum Beispiel durch pädagogische<br />
Differenzierung nach Alters- und Wissensstufen).<br />
Die Kommission empfiehlt, die A rt und das<br />
Ausmaß der Familienbezogenheit von Bildungsmaßnahmen<br />
als Kriterium bei der Festsetzung<br />
der Förderung (institutionell sowie maßnahmen-<br />
und teilnehmerbezogen) mit förderungssteigernder<br />
Wirkung zu berücksichtigen.<br />
6.2 Handlungsansätze für die Teilbereiche<br />
des Bildungssystems<br />
Die Familienorientierung des Bildungssystems<br />
muß in den einzelnen Bildungsbereichen der<br />
Schulbildung, betrieblichen Erstausbildung,<br />
Hochschulbildung und Weiterbildung die jeweils<br />
speziellen Bedingungen und Handlungsansätze<br />
beachten und ergreifen. Die Kommission<br />
betont, daß einerseits die Gesamtheit des<br />
Bildungswesens als Handlungsfeld der Familienorientierung<br />
gilt, daß andererseits die ein-