Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
Familien<br />
gerechte<br />
Wohnun<br />
gen<br />
schen Wirkungen der Fachpolitiken deutlich zu<br />
machen. So muß z. B. in den Bereichen des<br />
Wohnungs-, Siedlungs- und Verkehrswesens,<br />
der Bildungs-, Sozial- und Gesundheitspolitik<br />
oder des Arbeitsmarktes ein „familienpolitisches<br />
Gewissen" in den Fachpolitiken entwikkelt<br />
werden.<br />
Über die sektorale Sicht der Zuständigkeiten<br />
hinausgreifend hat örtliche Familienpolitik den<br />
Charakter einer Querschnittspolitik, wenn sie<br />
von den jeweiligen lebensräumlichen Bedingungen<br />
in den Städten, Kreisen und Gemeinden<br />
ausgehend ausgeformt wird.<br />
5.2 Handlungsfelder der örtlichen und<br />
regionalen Familienpolitik<br />
Die Kommission greift aus der Vielfalt der<br />
Handlungsfelder einige der besonders wichtigen<br />
heraus, um die Dringlichkeit und Konkretheit<br />
des Handelns auf der örtlichen und regionalen<br />
Ebene zu verdeutlichen. Dabei liegt ein<br />
Schwergewicht auf jenen Feldern, die bereits in<br />
den übrigen Abschnitten dieses Berichts behandelt<br />
werden. Allerdings müssen die Aussagen in<br />
den einzelnen Handlungsfeldern auf wenige<br />
Hinweise beschränkt bleiben, da es an dieser<br />
Stelle nicht um eine umfassende Darstellung<br />
der Handlungsmöglichkeiten geht, sondern um<br />
eine beispielhafte Verdeutlichung der Notwendigkeit<br />
und der Chancen, durch örtlich-regionale<br />
Familienpolitik die Lebensqualität bedürfnisorientiert<br />
und zukunftsbezogen zu erhöhen.<br />
Die Förderung familiengerechter Wohnungsund<br />
Siedlungsbedingungen ist neben der Wohnungsbauförderung<br />
durch Bund und Länder<br />
(vgl. Abschnitt XI. 3) eine der vordringlichsten<br />
Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. Sie<br />
wird deshalb auch im Rahmen der Abgrenzung<br />
von „Aufgaben, Begriffen und Grundsätzen der<br />
Bauleitplanung" im Baugesetzbuch entsprechend<br />
hervorgehoben (§ 1, Abs. 5 Nr. 3 BauGB).<br />
Neben der ökonomischen Existenzsicherung<br />
gehört sie zu den erstrangigen Aufgaben einer<br />
lebensräumlichen Familienpolitik. In sozialen<br />
Notfällen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit<br />
ist die Wohnung oft der einzige bleibende<br />
räumliche und soziale Stützpunkt. Wohnungsund<br />
Städtebau sowie die Wohnungswirtschaft<br />
müssen ihre Leitkriterien immer wieder neu von<br />
den Lebensbedürfnissen der Familien her entwickeln.<br />
Dabei ist sowohl von der Vielgestaltigkeit<br />
familialer Lebensformen nebeneinander<br />
und im Lebenszyklus als auch vom Netzwerkcharakter<br />
familialer Haushaltsstrukturen auszugehen.<br />
Wohnung soll Schutz vor Nässe, Kälte und Lärm<br />
bieten, also der Gesundheit dienen. Sie ist<br />
zugleich Zufluchtsraum und ungestörte Privatsphäre<br />
. Hieraus resultieren Grundanforderungen<br />
an Wohnraum schlechthin:<br />
-<br />
— das Vorhandensein einer Wohnung; es ist<br />
angesichts der wachsenden Zahl von Nicht<br />
seßhaften und Asylsuchenden nicht mehr<br />
selbstverständlich;<br />
— gesunde Wohnbedingungen, d. h. Belichtung,<br />
Schalldämmung, technische Sicherheit,<br />
Abwehr von Gefährdungen im Wohnumfeld,<br />
Verkehrsberuhigung usw. gewährleisten<br />
erst, daß die Wohnung Lebensgrundlage<br />
und nicht Belastung ist.<br />
Beides sind Vorbedingungen für die Entfaltung<br />
der Leistungsfähigkeit einer Familie, denen auf<br />
örtlicher Ebene entsprochen werden muß. Es ist<br />
eine wichtige Aufgabe der kommunalen Bauverwaltungen,<br />
Auftraggeber und Auftraggeberinnen<br />
von Baumaßnahmen sowie die örtlich<br />
tätigen Architektinnen und Architekten für die<br />
Anforderungen an familiengerechte Häuser<br />
und Wohnungen zu sensibilisieren und im Hinblick<br />
auf Umsetzungsmöglichkeiten bei Neubau<br />
oder Modernisierungsvorhaben zu beraten.<br />
Dabei sind folgende Aspekte von besonderer<br />
Bedeutung:<br />
— Wohnquartiere müssen viele Jahrzehnte<br />
ihren Zweck erfüllen. Folglich müssen<br />
Wohngebäude und Wohnungen in ihrer<br />
architektonischen Grundstruktur vielfältigen<br />
Haushaltsstrukturen und Lebensstilen<br />
Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bieten<br />
können. Ihre Gestaltung darf sich darum<br />
weder einseitig an einem Normhaushalt<br />
noch einseitig an Bedürfnissen einer bestimmten<br />
Familienphase ausrichten. Flächenangebot<br />
und Ausstattung von Wohnung<br />
und Wohnumfeld müssen sich den verschiedenen,<br />
im familialen Lebenszyklus wechselnden<br />
Anforderungen anpassen können.<br />
Die Zahl der Räume sollte um eins höher sein<br />
als die Zahl der Bewohner.<br />
— Wohnungen sollten für alle Familienmitglieder<br />
in jedem Lebensalter Kontaktmöglichkeiten<br />
anbieten, ohne Zwangskontakte zu<br />
erzeugen (wie es z. B. bei sehr beengten<br />
Wohnverhältnissen, bei ungenügender<br />
Schallisolierung usw. der Fall ist). Dem entspricht<br />
z. B. auch der Trend zum ,Allraum"<br />
oder zur „Wohn-Küche" für gemeinschaftliche<br />
Aktivitäten der Familienmitglieder, die<br />
im Wohnzimmer, als dem Rückzugsraum der<br />
Eltern, nicht angemessen Platz finden.<br />
Besonders im Mietwohnungsbestand sind<br />
die Wohnnebenflächen (Abstell- und Vorratsräume,<br />
Stellflächen für Fahrräder und<br />
Kinderwagen) für Familien oft zu knapp<br />
bemessen.<br />
— Die große Wohnung oder das Einfamilienhaus,<br />
die den Bedürfnissen der Familie mit<br />
Kindern entsprechen, sind im Alter häufig<br />
nur noch schwer zu bewirtschaften. Gute<br />
Lösungen, die in diesen Fällen nicht die<br />
Aufgabe der angestammten Wohnung bedeuten,<br />
ermöglichen solche Wohnungen,<br />
die<br />
— nutzungsneutrale Räume haben,<br />
Forderungen<br />
an<br />
Neubau<br />
oder Mo<br />
dernisie<br />
rungsvor<br />
haben