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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

Familien<br />

gerechte<br />

Wohnun<br />

gen<br />

schen Wirkungen der Fachpolitiken deutlich zu<br />

machen. So muß z. B. in den Bereichen des<br />

Wohnungs-, Siedlungs- und Verkehrswesens,<br />

der Bildungs-, Sozial- und Gesundheitspolitik<br />

oder des Arbeitsmarktes ein „familienpolitisches<br />

Gewissen" in den Fachpolitiken entwikkelt<br />

werden.<br />

Über die sektorale Sicht der Zuständigkeiten<br />

hinausgreifend hat örtliche Familienpolitik den<br />

Charakter einer Querschnittspolitik, wenn sie<br />

von den jeweiligen lebensräumlichen Bedingungen<br />

in den Städten, Kreisen und Gemeinden<br />

ausgehend ausgeformt wird.<br />

5.2 Handlungsfelder der örtlichen und<br />

regionalen Familienpolitik<br />

Die Kommission greift aus der Vielfalt der<br />

Handlungsfelder einige der besonders wichtigen<br />

heraus, um die Dringlichkeit und Konkretheit<br />

des Handelns auf der örtlichen und regionalen<br />

Ebene zu verdeutlichen. Dabei liegt ein<br />

Schwergewicht auf jenen Feldern, die bereits in<br />

den übrigen Abschnitten dieses Berichts behandelt<br />

werden. Allerdings müssen die Aussagen in<br />

den einzelnen Handlungsfeldern auf wenige<br />

Hinweise beschränkt bleiben, da es an dieser<br />

Stelle nicht um eine umfassende Darstellung<br />

der Handlungsmöglichkeiten geht, sondern um<br />

eine beispielhafte Verdeutlichung der Notwendigkeit<br />

und der Chancen, durch örtlich-regionale<br />

Familienpolitik die Lebensqualität bedürfnisorientiert<br />

und zukunftsbezogen zu erhöhen.<br />

Die Förderung familiengerechter Wohnungsund<br />

Siedlungsbedingungen ist neben der Wohnungsbauförderung<br />

durch Bund und Länder<br />

(vgl. Abschnitt XI. 3) eine der vordringlichsten<br />

Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. Sie<br />

wird deshalb auch im Rahmen der Abgrenzung<br />

von „Aufgaben, Begriffen und Grundsätzen der<br />

Bauleitplanung" im Baugesetzbuch entsprechend<br />

hervorgehoben (§ 1, Abs. 5 Nr. 3 BauGB).<br />

Neben der ökonomischen Existenzsicherung<br />

gehört sie zu den erstrangigen Aufgaben einer<br />

lebensräumlichen Familienpolitik. In sozialen<br />

Notfällen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit<br />

ist die Wohnung oft der einzige bleibende<br />

räumliche und soziale Stützpunkt. Wohnungsund<br />

Städtebau sowie die Wohnungswirtschaft<br />

müssen ihre Leitkriterien immer wieder neu von<br />

den Lebensbedürfnissen der Familien her entwickeln.<br />

Dabei ist sowohl von der Vielgestaltigkeit<br />

familialer Lebensformen nebeneinander<br />

und im Lebenszyklus als auch vom Netzwerkcharakter<br />

familialer Haushaltsstrukturen auszugehen.<br />

Wohnung soll Schutz vor Nässe, Kälte und Lärm<br />

bieten, also der Gesundheit dienen. Sie ist<br />

zugleich Zufluchtsraum und ungestörte Privatsphäre<br />

. Hieraus resultieren Grundanforderungen<br />

an Wohnraum schlechthin:<br />

-<br />

— das Vorhandensein einer Wohnung; es ist<br />

angesichts der wachsenden Zahl von Nicht<br />

seßhaften und Asylsuchenden nicht mehr<br />

selbstverständlich;<br />

— gesunde Wohnbedingungen, d. h. Belichtung,<br />

Schalldämmung, technische Sicherheit,<br />

Abwehr von Gefährdungen im Wohnumfeld,<br />

Verkehrsberuhigung usw. gewährleisten<br />

erst, daß die Wohnung Lebensgrundlage<br />

und nicht Belastung ist.<br />

Beides sind Vorbedingungen für die Entfaltung<br />

der Leistungsfähigkeit einer Familie, denen auf<br />

örtlicher Ebene entsprochen werden muß. Es ist<br />

eine wichtige Aufgabe der kommunalen Bauverwaltungen,<br />

Auftraggeber und Auftraggeberinnen<br />

von Baumaßnahmen sowie die örtlich<br />

tätigen Architektinnen und Architekten für die<br />

Anforderungen an familiengerechte Häuser<br />

und Wohnungen zu sensibilisieren und im Hinblick<br />

auf Umsetzungsmöglichkeiten bei Neubau<br />

oder Modernisierungsvorhaben zu beraten.<br />

Dabei sind folgende Aspekte von besonderer<br />

Bedeutung:<br />

— Wohnquartiere müssen viele Jahrzehnte<br />

ihren Zweck erfüllen. Folglich müssen<br />

Wohngebäude und Wohnungen in ihrer<br />

architektonischen Grundstruktur vielfältigen<br />

Haushaltsstrukturen und Lebensstilen<br />

Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bieten<br />

können. Ihre Gestaltung darf sich darum<br />

weder einseitig an einem Normhaushalt<br />

noch einseitig an Bedürfnissen einer bestimmten<br />

Familienphase ausrichten. Flächenangebot<br />

und Ausstattung von Wohnung<br />

und Wohnumfeld müssen sich den verschiedenen,<br />

im familialen Lebenszyklus wechselnden<br />

Anforderungen anpassen können.<br />

Die Zahl der Räume sollte um eins höher sein<br />

als die Zahl der Bewohner.<br />

— Wohnungen sollten für alle Familienmitglieder<br />

in jedem Lebensalter Kontaktmöglichkeiten<br />

anbieten, ohne Zwangskontakte zu<br />

erzeugen (wie es z. B. bei sehr beengten<br />

Wohnverhältnissen, bei ungenügender<br />

Schallisolierung usw. der Fall ist). Dem entspricht<br />

z. B. auch der Trend zum ,Allraum"<br />

oder zur „Wohn-Küche" für gemeinschaftliche<br />

Aktivitäten der Familienmitglieder, die<br />

im Wohnzimmer, als dem Rückzugsraum der<br />

Eltern, nicht angemessen Platz finden.<br />

Besonders im Mietwohnungsbestand sind<br />

die Wohnnebenflächen (Abstell- und Vorratsräume,<br />

Stellflächen für Fahrräder und<br />

Kinderwagen) für Familien oft zu knapp<br />

bemessen.<br />

— Die große Wohnung oder das Einfamilienhaus,<br />

die den Bedürfnissen der Familie mit<br />

Kindern entsprechen, sind im Alter häufig<br />

nur noch schwer zu bewirtschaften. Gute<br />

Lösungen, die in diesen Fällen nicht die<br />

Aufgabe der angestammten Wohnung bedeuten,<br />

ermöglichen solche Wohnungen,<br />

die<br />

— nutzungsneutrale Räume haben,<br />

Forderungen<br />

an<br />

Neubau<br />

oder Mo<br />

dernisie<br />

rungsvor<br />

haben

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