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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> -<br />

12. Wahlperiode<br />

Drucksache 12/7560<br />

gen, methodisch flexibel für Personen unterschiedlichen<br />

Alters und Vorwissens Angebote<br />

gemacht werden sollen; rechtliche Regelungen<br />

dürfen daher nicht zu eng sein. Die Länder als<br />

die Hauptzuständigen für den Bildungsbereich<br />

haben sich daher darauf beschränkt, im wesentlichen<br />

Finanzierungsgesetze zur Förderung von<br />

Weiterbildungsangeboten bzw. ihrer Träger zu<br />

erlassen. Für die berufliche Weiterbildung ist<br />

die neben dem Berufsbildungsgesetz wichtigste<br />

(bundesgesetzliche) Regelung ebenfalls ein<br />

Finanzierungsgesetz, das Arbeitsförderungsgesetz,<br />

durch das einzelne Bildungsrnaßnahmen,<br />

vorwiegend jedoch Teilnehmer gefördert werden.<br />

Die staatliche Regelung von Abschlüssen<br />

oder von abschlußbezogenen Weiterbildungsordnungen<br />

(in Analogie zu Ausbildungsordnungen)<br />

erfolgte bislang nur teilweise; hier spielen<br />

als Anerkennungsinstitution die Kammern<br />

(vornehmlich die Industrie- und Handelskammern),<br />

Berufsverbände und die Weiterbildungsanbieter<br />

selbst die bedeutendere Rolle. In letzter<br />

Zeit wird die Weiterbildung zunehmend<br />

durch die Regelungen des Europäischen Sozialfonds<br />

geprägt.<br />

Weiterbildung durch Hochschulen gehört nach<br />

dem Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes<br />

und den Hochschulgesetzen der Länder zu<br />

deren Pflichtaufgaben. Erhält diese Weiterbildung<br />

die Form von (Weiterbildungs-)Studiengängen,<br />

gelten für sie die hochschulrechtlichen<br />

Regelungen; bietet die Hochschule Weiterbildung<br />

in anderer Form an, ist sie als Institution<br />

ein Anbieter unter mehreren am Weiterbildungsmarkt.<br />

Diese Grundsätze gelten auch für<br />

Weiterbildungsangebote im Fernstudium.<br />

Unter dem Blickwinkel der Weiterbildungsbeteiligung<br />

von Eltern erschwert die Vielfalt der<br />

Träger, Einrichtungen, Angebote und Förderungsregelungen<br />

zwar die Durchschaubarkeit<br />

des Weiterbildungs systems, sie bietet jedoch<br />

Schrittmachern der Familienorientierung in der<br />

Weiterbildung recht große Handlungsfreiheit<br />

im Gegensatz zum Schul-, Ausbildungs- und<br />

Hochschulbereich, die rechtlich viel umfassender<br />

geregelt sind. Es kommt somit zuerst auf den<br />

Handlungswillen der Akteure an.<br />

2.2 Mütter und Väter in der Weiterbildung<br />

Die Analyse der Weiterbildungsbeteiligung von<br />

Eltern muß die erheblichen Unterschiede, die<br />

innerhalb einer Altersgruppe bestehen, berücksichtigen<br />

(vgl. Abb. IX/14). Verdeutlicht wird<br />

dies durch die Betrachtung der 35- bis unter<br />

40jährigen (Querschnitt 11), denn der Alltag von<br />

mehr als 70

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