27.02.2014 Aufrufe

Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beitrags<br />

freie Lei<br />

stungen<br />

der Kran<br />

ken- und<br />

Renten<br />

versiche<br />

rung<br />

Steuerfreibeträge<br />

Drucksache 12/7560<br />

die Leistungen des Familienlastenausgleich<br />

bei steigenden Erwerbseinkommen, Mieten<br />

und Verbrauchsgüterpreisen entwertet werden<br />

(vgl. zu dieser Entwertung Kaufmann<br />

1990, S.114). Unter Umständen sollten diese<br />

Maßnahmen aufkommensneutral finanziert<br />

werden, d. h. vor allem durch eine Reform<br />

der Ehegattenbesteuerung.<br />

2. Die beitragsfreien Leistungen der Krankenund<br />

der Rentenversicherung für nicht<br />

erwerbstätige Familienmitglieder Versicherter<br />

werden kinderlosen nicht erwerbstätigen<br />

Familienmitgliedern ebenso gewährt wie<br />

einem kinderversorgenden und -erziehenden<br />

nicht erwerbstätigen Familienmitglied<br />

(Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

und Witwen- sowie Witwerrenten).<br />

Sie sollten so reformiert werden, daß die<br />

Leistungen für Kinderlose weder direkt noch<br />

indirekt von erwerbstätigen Familienmitgliedern<br />

mitfinanziert werden müssen. Da der<br />

Anteil lebenslang kinderloser Ehefrauen voraussichtlich<br />

steigen wird, müssen sozialversicherte<br />

erwerbstätige Familienmitglieder in<br />

zunehmendem Umfang Hinterbliebenenrenten<br />

an Kinderlose mitfinanzieren.<br />

3. Steuerfreibeträge sind ein wesentlicher Bestandteil<br />

des Familienlastenausgleichs. Allerdings<br />

sind Steuerfreibeträge keine zwingende<br />

Konsequenz des Prinzips der Besteuerung<br />

nach der Leistungsfähigkeit, wie das in<br />

der politischen Diskussion immer wieder<br />

behauptet oder unterstellt wird. Denn dieses<br />

Prinzip besagt nur, daß die steuerliche Entlastung<br />

eines Steuerpflichtigen seiner Belastung<br />

durch den Unterhalt von Familienangehörigen<br />

entsprechen muß (vgl. dazu<br />

Albers 1959, S. 273). Die durch Steuerfreibeträge<br />

bewirkten Erhöhungen des verfügbaren<br />

Einkommens sind umso höher, je höher<br />

das steuerpflichtige Einkommen ist. Auch<br />

der monetäre Wert der Haushaltsfreibeträge<br />

für Alleinerziehende, der Ausbildungsfreibeträge,<br />

der Abschreibungen von Wohneigentum<br />

nach § 10e EStG, des Baukindergeldes<br />

und der Kinderbetreuungsfreibeträge<br />

steigt mit steigendem Einkommen. Wenngleich<br />

es nicht als vorrangiges Ziel des Familienlastenausgleichs<br />

betrachtet werden muß,<br />

einen Einkommensausgleich zwischen<br />

Familien unterschiedlicher Einkommensschichten<br />

herbeizuführen, sondern zwischen<br />

Familien und Kinderlosen, so ist es doch ein<br />

Problem der Verteilungsgerechtigkeit, daß<br />

eine ganze Reihe familienorientierter Leistungen<br />

in ihrer Höhe so durch den Einkommensteuertarif<br />

und die Höhe des steuerpflichtigen<br />

Einkommens bestimmt wird, daß<br />

die absolute Besserstellung durch den Tatbestand<br />

„Kinder" umso größer ist, je höher das<br />

Einkommen der Steuerpflichtigen ist. Der<br />

starke Einfluß des Steuersystems auf den<br />

Familienlastenausgleich sollte daher durch<br />

eine Reform der Ehe- und Familienbesteuerung<br />

reduziert werden. Dies erscheint auch<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

deswegen geboten, weil die vergleichsweise<br />

niedrigen Familieneinkommen in den neuen<br />

Bundesländern vergleichsweise geringe Familienlastenausgleichsleistungen<br />

bewirken.<br />

4. Als reformbedürftig erscheint auch die Förderung<br />

der Bildung von Wohneigentum für<br />

Familien, da das derzeitig angewandte Fördersystem<br />

nicht die Eigentumsbildung für<br />

junge und einkommensschwache Familien<br />

erleichtert, sondern für einkommensstarke<br />

Familien (vgl. dazu auch Abschnitt 3.2 dieses<br />

Kapitels). Auch die ungenügende Berücksichtigung<br />

von Familien, insbesondere von<br />

Mehrkinderfamilien im Rahmen des sozialen<br />

Wohnungsbaus, sollte korrigiert werden.<br />

5. Angesichts des gestiegenen Anteils Studierender<br />

an den jüngeren Alterskohorten und<br />

der Länge der Ausbildungszeiten sollte dem<br />

Ziel der Vereinbarkeit von Ausbildung und<br />

Familientätigkeit erhöhte Aufmerksamkeit<br />

gewidmet werden (vgl. dazu Kapitel IX). Es<br />

erscheint geboten, über Möglichkeiten der<br />

Förderung kindererziehender und -versorgender,<br />

noch im Bildungsprozeß stehender<br />

jüngerer Menschen nachzudenken.<br />

4.8 Inanspruchnahme familienbezogener<br />

Transfers<br />

Die gestiegene Vielfalt der verschiedenen Leistungsarten<br />

der verschiedenen sozialen Sicherungssysteme<br />

und die steigende Differenziertheit<br />

der Zielgruppen- sowie der Lebensphasenorientierung<br />

der Bedingungen, unter denen die<br />

Leistungen gewährt werden, geben Anlaß zu<br />

der Frage, ob die Leistungen die potentiellen<br />

Empfänger in der gewünschten Weise tatsächlich<br />

erreichen. Zusätzliche Aktualität gewinnt<br />

diese Frage durch die Übertragung der westdeutschen<br />

Sicherungssysteme auf die östlichen<br />

Bundesländer. Informationen über die Erfahrungen<br />

von Familien bei der Inanspruchnahme<br />

familienbezogener Transferleistungen für<br />

West- und Ostdeutschland wurden durch persönliche<br />

Befragungen und eine Reihe von Fachgesprächen<br />

sowie eine schriftliche Expertenbefragung<br />

gewonnen (Institut für Entwicklungsplanung<br />

und Strukturforschung 1993).<br />

Obwohl der Informationsstand in bezug auf die<br />

Transferleistungen von den Befragten bei vier<br />

von acht Leistungsarten mehrheitlich als mindestens<br />

gut und bei den übrigen vier Leistungsarten<br />

als mindestens ausreichend angesehen<br />

-<br />

wird, wünschen sich die Befragten mit jeweils<br />

über 40 % zusätzliche Informationen, vor allem<br />

bei Sozialhilfeleistungen, beim Kindergeldzuschlag<br />

und beim Wohngeld. Die Beratung und<br />

die Unterstützung der potentiellen Leistungsempfänger<br />

und -empfängerinnen durch die<br />

zuständigen Ämter werden für fast alle Leistungsarten<br />

von rund zwei Drittel der befragten<br />

Familien als gut oder sehr gut bezeichnet. Ihnen<br />

Bildung<br />

von<br />

Wohneigentum<br />

Vereinbarkeit<br />

von Ausbildung<br />

und<br />

Familientätigkeit<br />

Erfahrungen<br />

der<br />

Familien<br />

bei der<br />

Inan<br />

spruch<br />

nahme<br />

familienbezogener<br />

Transfers

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!